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Arbeitslosigkeit im Landkreis Osnabrück aktuell im März: Arbeitslosenquote sinkt auf 3,6 Prozent

Die Arbeitslosenquote im Landkreis Osnabrück ist im März auf 3,6 Prozent gefallen. Lesen Sie alle wichtigen Infos zum Arbeitsmarkt in der Region.

Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (Foto) Suche
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg Bild: Pressebild der Bundesagentur für Arbeit

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Osnabrück?

Gute Nachrichten von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Osnabrück sank im März. Die Zahl der Arbeitslosen ging um 136 Personen und damit 1,8 Prozent auf 7.482 zurück.

Arbeitslosenquote im Landkreis Osnabrück im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent. Diese niedrige Quote bringt dem Landkreis Osnabrück einen Platz als Kreis mit der Arbeitslosenquote in Deutschland.

34,5 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen sank gegenüber dem Vormonat um 63 oder 2,4 Prozent auf insgesamt 2.582 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Osnabrück niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Osnabrück um 661 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 9,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 3,3 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Osnabrück besonders betroffen?

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 3,6 Prozent abweichen.
Die Arbeitslosenquote der Männer lag mit 3,6 Prozent genauso hoch wie die der Frauen. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt außerdem Arbeitslosenquoten für jüngere und ältere Menschen. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 3,1 Prozent, 55 bis unter 65-Jährige von 3,8 Prozent. Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind Ausländer, ihre Arbeitslosenquote lag bei 11,4 Prozent.

Wie viele Arbeitslose beziehen Bürgergeld?

Mehr als 50 Prozent der Arbeitslosen im Landkreis Osnabrück beziehen Bürgergeld, nämlich 3.968 von insgesamt 7.482. Somit erhalten 53,0 Prozent der Arbeitslosen diese Form der Sozialhilfe. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 60 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 1,5 Prozent entspricht.
Bis 31. Dezember 2022 hieß diese Leistung noch Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Sozialgeld. Bekannter war - und ist teilweise noch - die Bezeichnung "Hartz IV". Mit der Umbenennung einher gingen auch zahlreiche Änderungen, unter anderem eine Erhöhung der Zahlungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Deshalb beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wie viele Menschen erhalten im Landkreis Osnabrück Bürgergeld?

Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge bezogen im März im Landkreis Osnabrück 13.522 Menschen Bürgergeld. 8.973 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre.
Im Vergleich zum Vormonat sank damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 104 Menschen, ein Rückgang um 0,8 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 202 Menschen höher, ein Plus von 0,7 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 51 Personen, was einem Rückgang von 0,6 Prozent entspricht. Gegenüber dem März des vergangenen Jahres stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 51 Personen und damit 0,6 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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