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Arbeitslosigkeit im Kreis Ostholstein aktuell im März: Arbeitslosigkeit sinkt um 8,5 Prozent

Die Arbeitslosigkeit im Kreis Ostholstein ist im März deutlich gefallen. Aktuell sind dort 5,4 Prozent der Erwerbspersonen ohne Arbeit. Alles zum Arbeitsmarkt in Ostholstein!

Antrag auf Arbeitslosengeld (Foto) Suche
Antrag auf Arbeitslosengeld Bild: Adobe Stock / Zerbor

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Kreis Ostholstein?

Gute Nachrichten von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit im Kreis Ostholstein sank im März deutlich. Die Zahl der Arbeitslosen ging um 531 Personen und damit 8,5 Prozent auf 5.736 zurück.

Arbeitslosenquote im Kreis Ostholstein im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,5 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent. Damit liegt die Quote unter dem Landesdurchschnitt von 5,8 Prozent.

28,4 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen sank gegenüber dem Vormonat um 21 oder 1,3 Prozent auf insgesamt 1.627 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Ostholstein niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Kreis Ostholstein um 112 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 2,0 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,1 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 5,3 Prozent betragen.

Männer mit deutlich höherer Arbeitslosenquote

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 5,4 Prozent.
Ältere Menschen sind besonders häufig arbeitslos. Ihre Arbeitslosenquote lag mit 6,0 Prozent über dem Durchschnitt. Zu dieser Gruppe zählt die Bundesagentur für Arbeit alle Menschen von 55 bis einschließlich 64 Jahren. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 4,8 Prozent, Menschen ohne deutsche Staatsngehörigkeit von 18,4 Prozent. Männer waren im März deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Frauen.

Wie viele Arbeitslose beziehen Bürgergeld?

Von den 5.736 Arbeitslosen im Kreis Ostholstein beziehen 3.105 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 54,1 Prozent an allen Arbeitslosen. Ihre Zahl lag um 18 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 0,6 Prozent entspricht.
Bis 31. Dezember 2022 hieß diese Leistung noch Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Sozialgeld. Bekannter war - und ist teilweise noch - die Bezeichnung "Hartz IV". Mit der Umbenennung einher gingen auch zahlreiche Änderungen, unter anderem eine Erhöhung der Zahlungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Aus diesem Grund sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos.

Wer erhält im Kreis Ostholstein Bürgergeld?

Insgesamt bezogen im März 10.292 Menschen Bürgergeld im Kreis Ostholstein. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. Davon waren 7.177 Personen zumindest grundsätzlich erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Im Vergleich zum Vormonat erhöhte sich damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 16 Menschen, ein Anstieg um 0,2 Prozent. Gegenüber dem März vor einem Jahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 27 Menschen höher, ein Plus von 0,2 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 15 Personen, was einem Rückgang von 0,2 Prozent entspricht. Gegenüber dem März des vergangenen Jahres stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 15 Personen und damit 0,2 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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