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Lieferengpass bei RISPERIDON - 1 A PHARMA® 0,5 MG: Aktuell ist dieses Arzneimittel von der Knappheit betroffen

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits im Jahr 2023 mitteilte, gibt es anhaltend auch beim Arzneimittel RISPERIDON - 1 A PHARMA® 0,5 MG Lieferengpässe. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch RISPERIDON - 1 A PHARMA® 0,5 MG.

Mögliche Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei RISPERIDON - 1 A PHARMA® 0,5 MG

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von 1 A Pharma GmbH (D), im Zeitraum vom 30.11.2023 bis zum 29.01.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für RISPERIDON - 1 A PHARMA® 0,5 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Für RISPERIDON - 1 A PHARMA® 0,5 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

RISPERIDON - 1 A PHARMA® 0,5 MG: Die Details zum Arzneimittel

Risperidon - 1 A Pharma® 0,5 mg ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Risperidon von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitszuständen verschrieben:

  • Schizophrenie, nicht näher bezeichnet
  • Nicht näher bezeichnete Demenz
  • Störung des Sozialverhaltens bei fehlenden sozialen Bindungen
  • Alzheimer-Krankheit, nicht näher bezeichnet
  • Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome
MedikamentRISPERIDON - 1 A PHARMA® 0,5 MG
Hersteller1 A Pharma GmbH
PZN05992526
WirkstoffRisperidon
Gültigkeitszeitraum30.11.2023 bis 29.01.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProduktionsproblem

Verfügbarkeit und Ausblick

Da der Engpass im Fall RISPERIDON - 1 A PHARMA® 0,5 MG möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Unsere Meldungen zu den Lieferengpässen werden von unseren Redakteuren produziert und regelmäßig mit neuen Recherchen angereichert. Die damit verbundenen aktuellen Daten im Artikel werden dabei durch uns vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingepflegt, was automatisiert geschieht, um möglichst aktuelle Angaben machen zu können (zuletzt am 08.01.2024). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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