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Lieferengpass bei XYLOCAIN® 2 %: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Zuletzt wurde am 01.03.2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament XYLOCAIN® 2 % bezieht. Bereits am 29.11.2022 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch XYLOCAIN® 2 %.

Ursachen für Lieferprobleme bei XYLOCAIN® 2 %

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Aspen Germany GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 15.01.2023 bis zum 31.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für XYLOCAIN® 2 % wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für XYLOCAIN® 2 % sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird.

XYLOCAIN® 2 %: Die Details zum Arzneimittel zur Behandlung des Nervensystems

Bei Xylocain® 2 % handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Lidocainhydrochlorid-Monohydrat von Bedeutung ist.
Das Medikament kann genauer beschrieben werden, indem man das internationale Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. XYLOCAIN® 2 % lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Nervensystem
  • Ebene 2 - Anästhetika
  • Ebene 3 - Lokalanästhetika
  • Ebene 4 - Amide

Xylocain® 2 % gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentXYLOCAIN® 2 %
HerstellerAspen Pharma Trading Limited
PZN01138002
WirkstoffLidocainhydrochlorid-Monohydrat
Gültigkeitszeitraum15.01.2023 bis 31.08.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Es ist unklar, ob im Fall XYLOCAIN® 2 % der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Nach den Beratungen im Frühjahr 2023 haben sich die Regierungschefs der Länder darauf geeinigt, dass die bisher ergriffenen oder in Aussicht gestellten Vorkehrungen der Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht ausreichend sind. Deshalb fordern die Bundesländer zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 01.03.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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