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Lieferengpass bei SCANDICAIN® 2 % FL. 50 ML: Wie lange wird die Knappheit anhalten?

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 01.03.2023 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Medikament SCANDICAIN® 2 % FL. 50 ML weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 29.11.2022 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch SCANDICAIN® 2 % FL. 50 ML ist aktuell betroffen.

Lieferprobleme beim Medikament SCANDICAIN® 2 % FL. 50 ML: "Probleme in der Herstellung"

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Aspen Germany GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SCANDICAIN® 2 % FL. 50 ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für SCANDICAIN® 2 % FL. 50 ML sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird.

SCANDICAIN® 2 % FL. 50 ML: Die Details zum Arzneimittel zur Behandlung des Nervensystems

Bei Scandicain® 2 % Fl. 50 ml handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Mepivacainhydrochlorid von Bedeutung ist.
Über das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) lässt sich das Medikament genauer einordnen. Das ATC ist eine amtliche Klassifikation für pharmakologische Wirkstoffe, wobei die erste Ebene aktuell 15 Hauptgruppen umfasst, die sich nach dem Organ oder System richten, auf das der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. SCANDICAIN® 2 % FL. 50 ML lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Nervensystem
  • Ebene 2 - Anästhetika
  • Ebene 3 - Lokalanästhetika
  • Ebene 4 - Amide

Scandicain® 2 % Fl. 50 ml gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Präparat ist ein Arzneimittel zur örtlichen Betäubung.
  • Es wird angewendet zur vorübergehenden örtlichen Ausschaltung des Schmerzempfindens (lokale und regionale Nervenblockade).

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentSCANDICAIN® 2 % FL. 50 ML
HerstellerAspen Pharma Trading Limited
PZN00910860
WirkstoffMepivacainhydrochlorid
Gültigkeitszeitraum01.01.2023 bis 31.08.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall SCANDICAIN® 2 % FL. 50 ML unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Nach den Beratungen im Frühjahr 2023 sind die Regierungchefs der Länder zu dem Schluss gekommen, dass die bislang ergriffenen oder geplanten Schritte der Bundesregierung zur Sicherung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht ausreichen. Als Folge fordern die Bundesländer weitere Maßnahmen zur Bewältigung von Engpässen bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 01.03.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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