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Lieferengpass bei INFECTOMOX® 500 SAFT: Darum ist das Medikament jetzt auch nicht lieferbar

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 20.03.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Arzneimittel INFECTOMOX® 500 SAFT Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Sie haben vom Arzt ein Rezept bekommen, aber Ihre Apotheke schickt sie kopfschüttelnd wieder heim? Seit einiger Zeit erleben das viele Menschen, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch INFECTOMOX® 500 SAFT.

Lieferschwierigkeiten beim Medikament INFECTOMOX® 500 SAFT: "Erhöhte Nachfrage"

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 14.03.2023 bis zum 23.06.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für INFECTOMOX® 500 SAFT wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.

INFECTOMOX® 500 SAFT: Die Details zum Antibiotikum

Bei InfectoMox® 500 Saft handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Amoxicillin-Trihydrat von Bedeutung ist.
Das Medikament kann genauer beschrieben werden, indem man das amtliche Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. INFECTOMOX® 500 SAFT lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Antiinfektiva zur systemischen Anwendung
  • Ebene 2 - Antibiotika zur systemischen Anwendung
  • Ebene 3 - Betalactam-Antibiotika, Penicilline
  • Ebene 4 - Penicilline mit erweitertem Wirkungsspektrum

InfectoMox® 500 Saft gehört zur Gruppe J, ist also demnach ein Anti-Infektikum. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf antimikrobielle Mittel für systemische Anwendungen und umfasst etwa Antibiotika, Antimykotika und antivirale Mittel zur Behandlung von Infektionen.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Sonstige und nicht näher bezeichnete Gastroenteritis und Kolitis infektiösen Ursprungs
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Paratyphus, nicht näher bezeichnet
  • Lyme-Krankheit
  • Typhus abdominalis
  • Listeriose, nicht näher bezeichnet
  • Sonstige bakterielle Infektionen nicht näher bezeichneter Lokalisation

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentINFECTOMOX® 500 SAFT
HerstellerINFECTOPHARM Arzneimittel und Consilium GmbH
PZN06648311
WirkstoffAmoxicillin-Trihydrat
Gültigkeitszeitraum14.03.2023 bis 23.06.2023
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Ob es im Fall INFECTOMOX® 500 SAFT beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar. Nach den Beratungen im März 2023 haben sich die Regierungschefs der Länder darauf geeinigt, dass die bislang ergriffenen oder geplanten Lösungsansätze der Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht ausreichen. Infolgedessen fordern die Bundesländer von der Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 20.03.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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