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Lieferengpass bei SIMULECT: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 24.07.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Medikament SIMULECT Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für SIMULECT.

Lieferschwierigkeiten beim Medikament SIMULECT: "Probleme in der Herstellung"

Für das Medikament vom Hersteller Novartis Europharm Limited' ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 24.07.2023 bis zum 23.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SIMULECT wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

SIMULECT: Die Details zum Krebs-Medikament

Bei Simulect handelt es sich um ein zugelassenes Medikament, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Basiliximab von Bedeutung ist.
Das Medikament kann genauer beschrieben werden, indem man das internationale Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. SIMULECT lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Antineoplastische und immunmodulierende Mittel
  • Ebene 2 - Immunsuppressiva
  • Ebene 3 - Immunsuppressiva
  • Ebene 4 - Interleukin-Inhibitoren

Simulect gehört zur Gruppe L, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung von Krebs. Substanzen dieser ATC-Gruppe sind antineoplastische oder immunmodulatorische Mittel. Das beinhaltet Medikamente zur Behandlung von Krebs und onkologische Erkrankungen sowie solche, die das Immunsystem beeinflussen oder modulieren können. Die ATC-Gruppe L enthält eine Vielzahl von Wirkstoffen zur Behandlung schwerer Erkrankungen.

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentSIMULECT
HerstellerNovartis Europharm Limited'
PZN08869849
WirkstoffBasiliximab
Gültigkeitszeitraum24.07.2023 bis 23.08.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall SIMULECT ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 24.07.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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