Sa., 26.05.12

Letztes Tabu 07.04.2011 Das deutsche Inzestverbot wackelt

Patrick S. und seine Schwester - eine verbotene Liebe. (Foto)
Patrick S. und seine Schwester - eine verbotene Liebe. Bild: dpa

Von news.de-Redakteur Jan Grundmann

Blutsverwandte, die Analverkehr haben, gehen straffrei aus. Haben sie Vaginalsex, müssen sie in den Knast - so wie Patrick S. Er klagt vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Inzestverbot. Die verbotene Liebe könnte deshalb bald legal sein.

In Frankreich oder Spanien können blutsverwandte Geschwister offen zu Sex und Liebe stehen, ohne Strafe fürchten zu müssen. In Deutschland dagegen wartet das Gefängnis: Bis zu zwei Jahre, so steht es im Paragraph 173 des Strafgesetzbuches. Noch, denn das könnte sich bald ändern.

Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg liegt die Beschwerdeschrift von Patrick S., wegen unverhältnismäßigen Eingriffs der deutschen Richter in sein Privat- und Familienleben. Der heute 34-Jährige wuchs unter schwierigen Familienverhältnissen auf, lernte seine Schwester Susan erst spät kennen. Nachdem die Mutter verstarb, verliebten sich die beiden, hatten ab 2001 miteinander einvernehmlich Sex - und schließlich vier Kinder. Die Geschichte ihrer verbotenen Liebe können Sie in unserer Fotostrecke nachlesen.

«Wir fordern eine Rehabilitation»

Dafür mussten sie einen hohen Preis zahlen: Die Kinder wurden ihnen weggenommen und wuchsen in Pflegefamilien auf. Patrick S. wanderte ins Gefängnis. Sein Anwalt, Endrik Wilhelm, zieht für den Leipziger seit Jahren gegen den Inzest-Paragraphen in den juristischen Krieg mit der Bundesrepublik. Erst vor das Bundesverfassungsgericht, dessen Richter 2008 mehrheitlich für die Beibehaltung des Inzestverbots votierten. Deshalb klagt Wilhelm für seinen Mandanten nun vor dem EU-Menschengerichtshof.

«Man kann die bereits abgesessene Haftstrafe nicht rückgängig machen», sagt Wilhelm. «Wir wollen aber eine Entschädigung, wir fordern eine Rehabilitation.» Schließlich gehe es um eine geschlechtliche Beziehung zweier erwachsener Geschwister - auf freiwilliger Grundlage. Momentan sei noch nicht abzusehen, wann die Straßburger Richter urteilen werden, eine Entscheidung in diesem Jahr sei aber wahrscheinlich, so Wilhelm.

In vielen Nachbarländern ist Inzest straffrei

Fällt die Entscheidung zugunsten Patrick S. aus, hätte der Europäische Gerichtshof zwei Möglichkeiten, sagt Anwalt Wilhelm. Entweder werde der Einzelfall als menschenrechtswidrig gerügt. Dann würde der Prozess gegen Patrick S. neu aufgerollt.

Zweite Möglichkeit: «Die gesamte Vorschrift wird als menschenrechtswidrig gewertet», so Wilhelm. Dann könnte das Inzestverbot fallen. «Ich glaube, dass die Vorschrift in ihrer bisherigen Form keine Chance mehr hätte, weil der Druck auf die Gesetzgebung wachsen würde.» Denn rings um Deutschland gibt es viele Länder, die Inzest nicht bestrafen. In Frankreich bereits seit 1810, auch in den Niederlanden, Portugal oder Spanien ist Inzest straffrei.

Analsex ist in Ordnung, bei Vaginalsex droht Knast

Dabei sei die Begründung der deutschen Verfassungsrichter für die Beibehaltung des Inzestverbots verdammt inkonsequent, findet Anwalt Wilhelm. «Das ist doch einfach nur grotesk, wie die Richter argumentiert haben», findet er. Etwa, weil nur das Eindringen des Penis in den Scheidenvorhof als Straftatbestand gewertet werde.

«In der Begründung heißt es sinngemäß: Wir dürfen den Geschwistern den Vaginalverkehr verbieten, weil ja Anal- oder Oralverkehr nicht unter Strafe gestellt sind», so Wilhelm. Ebenfalls inkonsequent aus seiner Sicht: Eine künstliche Befruchtung zwischen Geschwistern wäre ebenfalls in Ordnung. Und verlieben sich adoptierte, also nicht leibliche Geschwister ineinander, hätten sie ebenfalls nichts zu befürchten. Genauso wenig wie homosexuelle, sich liebende Blutsverwandte.

Zeugungsverbot für Behinderte und Frauen ab 40?

Vor allem stört sich der Anwalt am Argument, Kinder von Blutsverwandten hätten ein erhöhtes Risiko für genetisch bedingte Erkrankungen. «Wollen wir, weil Behinderungsrisiken entstehen können, Menschen die Fortpflanzung verbieten?», fragt Wilhelm.

Wenn das tatsächlich der Wunsch des Gesetzgebers sei, müsste auch das Zeugungsverbot konsequent ausgeweitet werden, so der Dresdner Anwalt. «Die Fortpflanzung müsste nicht nur von Blutsverwandten, sondern auch von behinderten Menschen oder Frauen ab 40 Jahren unter einen Erlaubnisvorbehalt gestellt werden.» Das wäre wie ein Schutz der Volksgesundheit - also die Ideologie des Nazi-Regimes. Mit dieser Ansicht steht der Anwalt nicht allein: Auch Betroffeneninitiativen und die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik hatten nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts 2008 erbitterten Widerstand gegen das Argument der Volksgesundheit geleistet.

Anwalt: Richter haben eine Familie zerstört

Anwalt Wilhelm plädiert deshalb für eine Enttabuisierung des Inzests: «Es passiert viel öfter, als man denkt: Menschen, die nicht mit ihren Geschwistern aufgewachsen sind, treffen irgendwann aufeinander, verlieben sich.» Wilhelm habe mit vielen Betroffenen gesprochen: «Die Menschen trauen sich nicht in die Öffentlichkeit, sie werden stigmatisiert.» Patrick S. hat sich sogar, angeblich auf Anraten eines Richters, sterilisieren lassen.

Das Inzestverbot diene doch auch dem Schutz der Familie, argumentierten hingegen die Verfassungsrichter. Soziale und psychologische Schäden könnten so vermieden werden. Doch erreicht worden sei damit im Fall von Patrick und Susan das ganze Gegenteil, so Anwalt Wilhelm. «Genau genommen hat erst die Liebe zwischen den Geschwistern dazu geführt, dass eine neue Familie begründet wurde.»

Die Strafe habe, argumentiert Wilhelm, einzig eine Familie auseinander gerissen, ohne jemandem zu helfen. Denn nach dem Urteil des Verfassungsgerichts trennte sich das Paar. Die Kinder blieben in ihren jeweiligen Pflegefamilien. Und Patrick S. saß noch ein weiteres Jahr im Knast. Weil er in einem Land lebt, in dem seine Form der Liebe verboten ist.

knr/ivb/news.de
Leserkommentare (57) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Manuela
  • Kommentar 57
  • 12.04.2012 22:11
 

Wenn Inzest erlaubt wird, dann hat jeder Vater und jede Mutter einen Freibrief, mit ihren Kindern ins Bett zu gehen. Inzest gehört verboten ! Selbst die Queen hat für frisches Blut ( Diana ) gesorgt ! Blaublut bedeutet Inzucht !! Deswegen, muss man auch in Amerika sich vorher einen Bluttest unterziehen, wenn man Heiraten will. Das sollte pflicht werden .

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  • monk
  • Kommentar 56
  • 12.04.2012 14:39
 

Lieben verboten. Hassen erlaubt. Alles klar oder?

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  • MAYER
  • Kommentar 55
  • 27.05.2011 16:38
 

Das Liebesleben geht den Staat nichts an. Und auch die Gesellschaft nicht. Aber wohl die Konsekwenzen(Kinder)!! Diese können erhebliche erbbedingte Krankheiten haben. Liebe ja, aber keine Kinder! Es warten viele Adoptievkinder. Also ein eingeschränkter Inzestparagraf. Sterilisation des Mannes oder der Frau. Dann können sie machen was sie wollen. Setzen sie kinder in die Welt dann verurteilung von Beiden wegen schwerer Körperverletzung zu 5 Jahren.

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  • Nachtfalke
  • Kommentar 54
  • 15.04.2011 19:11
 Antwort auf Kommentar 53

@ mein name ist hase Sag mal wie gestört bist du den, hätte mann lieber gefragt ob deine Eltern dich zeugen durften und das du bloß keine Kinder in die Welt setzt. Klar wenn es erlaubt wird kaufen wir uns dann auch alle ein Campingwagen und ziehen durchs Land wie alle Niederländer weil das ist es ja erlaubt ! Aber jetzt mal ehrlich, ich hoffe das dieses Gesetzt endlich gestrichen wird ( habe keine Schwester ) aber es sollte dem Menschen doch gestattet sein sich in die Person zu verlieben die er mag. Kämpft für Eure liebe und viel Glück vor dem EU Gericht !!

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  • mein name ist hase
  • Kommentar 53
  • 12.04.2011 20:41
 

Genau, freie Liebe für alle. Wie gestört seid ihr eigentlich?. Habt ihr überhaupt noch Tabus??. Bei Insulanern und Adeligen war und soll das ja auch so sein, gell! Das sieht man am besten bei den Engländern, wollt ihr wirklich so aussehen?? Aber am schlimmsten überhaupt finde ich die Anwälte. Die schrecken vor wirklich nichts mehr zurück um in die Presse zu kommen. Letztendlich geht`s immer nur um den Bekanntheitsgrad und um viel Geld. Pfui Teufel.

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  • Thomas2
  • Kommentar 52
  • 11.04.2011 22:14
 

Weiterhin zeigt der Fall auch die Diskriminierung von Männer. ER sitzt unschuldig im Gefängnis, SIE nicht. Hoffentlich darf der arme Kerl bald wieder raus zu seiner Familie.

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  • Thomas2
  • Kommentar 51
  • 11.04.2011 22:14
 

Gönne den beiden doch das bisschen Glück, das sie haben. Den Inzest sollte man nicht mir dem sexuellen Missbrauch verwechseln. Sexueller Missbrauch ist aus moralischen Gründen verboten. Inzest ist (war) aus medizinischen Gründen verboten. Natürlich gibt es auch eine Schnittmenge: sex.Missbrauch+Inzest. Die ist allerdings selten: die Minderheit von der Minderheit und steht in diesem Fall auch gar nicht zur Diskussion. Das Inzest-Verbot stammt aus einer Zeit, in der Enthaltsamkeit die einzige Methode zur Verhütung gewesen ist. Das ist keine moralische, sondern eine medizinische Frage.

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  • Thomas2
  • Kommentar 50
  • 10.04.2011 21:39
 

Inzest ist aus medizinischen Gründen verboten. Es soll verhindert werden, das behinderte Kinder entstehen. Nach dem deutschen Gesetz ist sogar geschützter Verkehr verboten, aber eine künstliche Befruchtung wäre zulässig. Logisch ist das nicht. Wenn Bruder und Schwester heiraten, sollten sie gut auf die Verhütung achten.

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  • WorLdisMine
  • Kommentar 49
  • 09.04.2011 13:46
 

Dann holt euch aber bitte noch ein bissen strahlung in Japan damit das Kind auch richtig spannend ist... Gott es gibt auch noch andere menschen die eigene Famiellie ... Gegen Inzest !

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  • RAGNAROEKR
  • Kommentar 48
  • 09.04.2011 09:25
 

In der Sache geht es um Objektivität und um Strafbarkeit. Tatsache ist nun, dass es nicht einen einzigen Fall gibt, in dem Inzucht zur Genverschlechterung führte. Das ist also ein Ammenmärchen. Dass diejenigen, die Inzest üben, nicht die sozial Kompetentesten sind, ist eine zweite Frage. Diese jedoch zur Strafbarkeit hochzuschaukeln lässt sich mit dem Gedanken einen modernen Rechts nicht vereinbaren. Das Strafrecht schützt doch nicht die genetischen Regeln der Vererbung. Denn sonst müsste demnächst die Paarung menschlicher Arten rechtlich gefördert werden.

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  • Mardatyats
  • Kommentar 47
  • 09.04.2011 02:35
 

Wenn der Mann seine Schwester liebt ist das EINE Sache. Wenn er mit ihr schläft ist das auchnur EINE Sache, aber wenn er Kinder in die Welt setzt, in dem Wissen, dass diese zu einem hohen Prozentsatz behindert werden oder gesundheitlich geschädigt werden, dann ist das moralisch nicht tragbar. Ich bin aber dennoch der Meinung, dass eine Haftstrafe nicht gerechtfertigt ist. Ich finde eher, dass Zuwendungen, die sich auf Behinderungen der Kinder belaufen, nach eindeutigem Hinweis darauf, gestrichen werden! Allein wegen Fahrlässigkeit, da er aus Egoismus in kauf nimmt, dass seine Kinder leiden.

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  • maro
  • Kommentar 46
  • 08.04.2011 20:15
 

Was soll das mit Adam und Eva?Damals gab es weder Mediziner noch irgendwelche Forscher,welche sich mit so etwas auseinander setzen konnten.Ich bin auf jeden Fall gegen solche Beziehungen.Zwei Behinderte Kinder,sind zwei zuviel,nur weil manche Ungebildete ihre Gefühle nicht steuern können.Ich hege den Verdacht,dass ein gewisser, oder besser ein gewissenloser Anwalt sich profilieren will.Der Anwalt hat ja nichts zu verlieren,im Gegenteil. Dank der Steuerzahler.Der Steuerzahler kommt für diesen Prozess auf,sowie für die behinderten Kinder.

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  • hector
  • Kommentar 45
  • 08.04.2011 16:15
 

Schon aus den Zeiten von Echnaton und Nofretete im alten Ägypten sind die Gefahren des Inzests vielfach nachgewiesen. Damals heirateten bei denen auch oft Geschwister oder Halbgeschwister, um die Dynastien zu erhalten. Es hat genau zum Gegenteil geführt. Bei den Kindern kamen Eierköpfe, häufig auch stark verkürzte Beine heraus. Das sieht wirklich nicht schön aus und gesundheitliche Probleme der Kinder sind vorprogrammiert, insbesondere wenn es sich fortsetzt.

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  • Gero Hartman
  • Kommentar 44
  • 08.04.2011 16:05
 

Nun, ja, hier in Deutschland tickt so manches total falsch. Mich fragte mal jemand , =Was würdest Du denn ändern, wenn Du da oben stündest? Ich antwortete : alles!= inzwischen sagen das auch welche , die nicht wie ich 12 Jahre in eine politische Schule gegangen sind. =Es ist zwar nicht das selbe : Kauft nicht bei Juden , das sind Verbrecher . Heute ist ein Jude ein angesehener Mensch . Mit Recht ! Aber ein Pädophiler , der auch nichts dafür kann, ist heute ein gejagter Verbrecher ! Und wir Deutschen werden genau wie damals, angehalten, uns gegenseitig zu bespitzeln. Ciao Gero

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  • denker
  • Kommentar 43
  • 08.04.2011 15:41
 

Ich halte es für gut, dass Sex zwischen Geschwistern als Tabu gilt. Das sollte grundsätzlich weiterhin so bleiben. Gerade als Papa setze ich fest auf den Bestand solcher kulturprägender Regeln. Wegen bedauerlicher Einzelfälle können nicht immer mehr gesellschaftliche Regulative aufgeweicht werden. Warum erziehen wir die Kinder sonst noch zu irgend etwas?

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  • RAGNAROEKR
  • Kommentar 42
  • 08.04.2011 15:19
 Antwort auf Kommentar 41

Also jetzt mal bitte: Es geht um Strafbarkeit einer sexuellen Beziehung. Und ob diese Strafe den Kindern nutzt, darf bezweifelt werden. Dabei ist die Behauptung Kokolores, dass aus einer Geschwisterverbindung das Risiko der genetischen Belastung steigt. Der § stammt ja aus einer Zeit, wo der Durchschnittsjurist noch nicht einmal die Doppelhelix kannte. Ein moderner Jurist erkennt schon aus Rechtssystematik heraus, dass hier das Altertum gepflegt wird. Daher stellt sich schon die Frage, ob die Deutschen jemals eine Schule erfolgreich besucht haben. Nachplappern hilft nicht!

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  • waltraud mantz
  • Kommentar 41
  • 08.04.2011 14:25
 

nur die kinder die aus solch einer verbindung stammen tun mir leid. vorher wissen wir ja nicht welche gendeffekte durchschlagen. ansonsten ist gegen geschwisterliebe nix einzuwenden - vorausgesetzt ist beiderseitiges einvernehmen ohne zwang von irgendeiner seite.

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  • Konrad Ott
  • Kommentar 40
  • 08.04.2011 11:43
 

An die Herrn Richter: Den Sie wissen nicht, was Sie tun!

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  • RAGNAROEKR
  • Kommentar 39
  • 08.04.2011 10:37
 

Der Sinn des Inzestverbots (IT) und damit des Strafgesetzes erschließt sich nicht. Das Gleiche gilt für widernatürliche Sexualpraktiken nach dem Urteil von Juristen. Die Rechtslage liegt wohl daran, dass Juristen zuviel und zu oft von einander abschreiben. Thesen: Geschwisterliebe ist genetisch unbedenklich. Das IT hat nur soziale Funktionen, nämlich die soziale Anerkennung zwischen Familien durch Heirat zu vermitteln. Das war die Stategie der Königshäuser. Die Volksgesundheit ist durch die Unterbelichtung von Juristen eher in Frage gestellt, als durch GV zwischen Verwandten.

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  • Michael Gardeleben
  • Kommentar 38
  • 08.04.2011 09:00
 

gebt solchen"menschen"ruhig eine chance,zusammen mit den pädophilen können sie doch eine eigene stadt bilden.sibirien ist gross und hat viel platz und eigene feriendomiziele für solche......................

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  • Konsul Schuster
  • Kommentar 37
  • 08.04.2011 06:43
 

Es ist nicht zu glauben, die Moral ist allerorts tief, abgrund tief, gesunken, leider auch bei den Gesetz - Gebern !

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  • Tschatscho
  • Kommentar 36
  • 08.04.2011 04:33
 

Brauchen sich gar nicht so wichtig machen!! Habe selbst einen Richter mit behinderter Tochter gehabt bei einer Verhandlung. Die die einen Darfschein haben meinen eh die dürften alles aber uns dasselbe verbieten wollen?? Das ist deutsches Gesetz und Gerechtigkeit nur weiter so!!!! Einen schönen Tag Euch allen

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  • Alyeska
  • Kommentar 35
  • 08.04.2011 01:05
 Antwort auf Kommentar 34

Wir sind hier bei nem Thema, was nicht zertrollt werden sollte. Dein Kommentar ist einfach "Panne"!

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  • Chefkoch
  • Kommentar 34
  • 08.04.2011 00:24
  • Peter Pan
  • Kommentar 33
  • 08.04.2011 00:18
 Antwort auf Kommentar 30

Mag ja stimmen, das mit den Bastarden. Aber wie sieht es mit deren Gehirnen und deren Gedankengut aus? Was unsere "sogenannte deutsche Rechtssprechung" an Urteilen produziert, ist in diesem Fall hochgradig pervers und unmenschlich. Diesem Paar die Kinder zu entreissen ist in meinen Augen Menschenraub und Kinderhandel. Dafür gehören diese Herren "Unrechtssprecher" hinter Gitter - Höchststrafe und anschließend Sicherheitsverwahrung. Auch wenn die Gesetze noch so sind, wie sie sind, hätte hier "Gnade vor Recht" ergehen müssen.

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  • clausschroeter
  • Kommentar 32
  • 07.04.2011 21:04
 

Ein schönes weiteres Beispiel dafür, daß die EU aufgerufen wäre, endlich ein Monitoring der Rechstsprechung der Mtgliedsstaaten und auf dieser Basis den Einstieg in eine EUROPÄISCHE RECHTSORDNUNG, z.B. über eine EU Legislation zur Harminisierung der Nationales RechtsordnungEN zu entwickell. Denn schon vor Jahren wurde in einer EU Synopsis festgestellt, daß sich die RechtsordnungEN eben NICHT annähern sondern voneinander fortentwickeln - vielleicht eine systembedingte Folge. Hätten wir ein Europäisches Grundgesetz bekommen, wären solche Dinge automatische Folge; sollen EU Bürger umziehen?

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  • noch nen Heinz
  • Kommentar 31
  • 07.04.2011 20:30
 

Es ist ja ausserordentlich interessant, was es hier für Meinungen zu dem o.g. Thema gibt. Ich kann dazu nur sagen: Schafft bitte auch Gesetze, die dafür sorgen, dass Schwachsinn und Intolleranz bestraft werden! Meinentwegen dürfen diese Gesetze dann auch in Brüssel zur Urteilsfindung herangezogen werden.

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  • Autumnus
  • Kommentar 30
  • 07.04.2011 19:45
 Antwort auf Kommentar 4

Adam und Eva und deren verinzüchtigten Nachfahren hat es Gott sei Dank nie gegeben, weswegen Sie auch mit ihren "gescheiteren" Leuten diskutieren konnten. Sogar bei Rassehunden achtet man peinlichst auf Verinzüchtigung. Die gesündesten und Robustesten sind immer die Bastarde. .

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  • alexHdinozo
  • Kommentar 29
  • 07.04.2011 18:53
 

es geht bei Inszest bzw. bei dem Verbot nicht darum, Liebe zu verbieten, sondern zu verhindern, dass Kinder nicht gesund zur Welt kommen. Soweit mein Stand, ist da eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür gegeben. Wie gesagt, stand im Moment. Vielleicht gibt es da auch neuere Erkenntnisse. Ist aber ne sehr interessante Rechts- und philosophische Frage, ob man Inszest erlauben sollte.

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  • Themis
  • Kommentar 28
  • 07.04.2011 17:20
 

Dieser Patrick muß ein sehr schwer gestörter und kranker Mensch sein, er hatte nie die Möglichkeit eine intakte und gesunde Familie zu erleben. Das könnte sein im Grunde genommen krankes Verhalten erklären. Ich denke er ist schwer Therapie bedürftig. Es gibt viele, die halten die Sexualität für Liebe, Sexualität ist aber nur Begehren oder Gier und hat mit Liebe eigentlich nichts zu tun. Liebe ist Geben, aber in der heutigen Gesellschaft gibt es nur wenige Gebende, grundsätzlich herrscht nehmen und Gier.

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  • mustang
  • Kommentar 27
  • 07.04.2011 16:51
 

einige raffen den sinn des themas nich...es geht nich darum das väter nen freibrief bekommen ihre töchter willkürlich zu schwängern.es geht darum das man sich liebende familienmitgliedern die möglichkeit gibt ihre liebe legal auszuleben.missbrauch und vergewaltigung sind und bleiben strafbar...logisch.aber wenn geschwister sich lieben und es beide wollen,dann find ich das okay...nur eine schwangerschaft sollte in jedem falle gut überlegt sein.und scheiss auf die kirche...das sind und bleiben die grössten heuchler der geschichte

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  • wm
  • Kommentar 26
  • 07.04.2011 16:25
 Antwort auf Kommentar 18

IHR JURISTISCHES EMPFINDEN ERINNERT MICH AN - GOTTSEIDANK - LÄNGST VERGANGENE ZEITEN (1933 - 1945); SCHADE, DORT HÄTTEN SIE WIRKLICH KARRIERE MACHEN KÖNNEN!

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  • wm
  • Kommentar 25
  • 07.04.2011 16:18
 Antwort auf Kommentar 5

WAR ETWA DAS BADEWASSER AM HEUTIGEN MORGEN DOCH ETWAS ZU WARM? ODER WIE IST DER SCHWACHSINN ZU ERKLÄREN, DEN SIE HIER UNTER DIE LEUTE ZU BRINGEN VERSUCHEN?

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  • nur ein Bürger
  • Kommentar 24
  • 07.04.2011 15:53
 Antwort auf Kommentar 20

Nun ja, sagen wir mal so, ich finde es besser die Menschen lieben sich, anstatt sich die Köpfe einzuschlagen. Pädophilie hat in der Regel nichts mit Sex unter Geschwistern zu tun und ist in jedem Fall absolut verwerflich. Ist ein Mensch volljährig gehe ich von einer Entwicklung aus die dem erwachsenem Menschen entspricht. Und als erwachsener Mensch, sollte ich, solange ich niemandem schade, machen können was ich will. Das Gesetz sollte über der Religion stehen un ein Zusammenleben ermöglichen. Jedem steht es frei sich in seiner Freiheit durch Religion eingrenzen oder auch erweitern zu lassen.

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  • Themis
  • Kommentar 23
  • 07.04.2011 15:51
 

Das Inzestverbot ist so alt wie die Menschheit selbst, es ist von natürlichen Ursprung. Das Alte Testament kann nur bis 9000 Jahre zurückzählen, die alten sumerischen Schriften können bis zu 400 000 Jahren zurückzählen. Die Menschen sind 300 000 Jahre alt. Der Sündenfall ist als Parabel aufzufassen, es beschreibt die Trennung von der Natur, das Trennende und das Spaltende ist das Diabolische. Danach begann die Fortpflanzung. Diabolos bedeutet das Trennende und Spaltende. Inzest wird von Natur aus vermieden.

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  • Ein anderer Heinz
  • Kommentar 22
  • 07.04.2011 15:13
 Antwort auf Kommentar 19

Ihren missionarischen Glaubenseifer gegen Gott basiert nicht auf Wissen - es ist Ihr GLAUBE, aber ohne Glauben an Gott und gegen das biblische Sittengesetz wird der Wertezerfall die Menschheit ins Chaos/Gericht stürzen.

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  • Grobian Unhold
  • Kommentar 21
  • 07.04.2011 15:11
 Antwort auf Kommentar 8

Über verkommenen und korrupten Unfug, der aus Brüssel kommt, muss sich niemand wundern, denn nach Brüssel werden immer die großartigsten Unfähigkeiten der einzelnen Mitgliedsstaaten hochgeschoben. Brüssel ist das Schilda der EU nur viel gemeingefährlicher, weil es Realität und nicht märchenhafte Erfindung ist! Brüssel die Hölle für die EU-Mitgliedsvölker, teuerster und überflüssiger Wasserkopf! "G"

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  • Dagegennochmal
  • Kommentar 20
  • 07.04.2011 15:07
 

Es würde Tür und Tor öffnen ... nicht nur für die Geschwisterliebe unter Erwachsenen, sondern vor allem für Übergriffe der Erwachsenen auf Kinder, Neffen, Enkel was weiß ich ... Ich denke das Inzest - Verbot führt genau das ursprünglich im Sinn den Schutz der Kinder. Und das sollte auch so bleiben.

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  • Heinz
  • Kommentar 19
  • 07.04.2011 15:02
 

Das Leben auf der Erde ist unabhängig von einer "Aufsichtsperson" (Gott) entstanden. Die sogenannte überirdische Macht ist eine Erfindung des Menschen. Ob Amöbe oder Mensch -alle Lebewesen kamen nicht ohne Inzest aus um sich zu vermehren. Die Auslese der Natur - Fressen oder gefressen werden - trennt dann später die Spreu vom Weizen. Das funktioniert schon seit ca. 10 Millionen Jahre. Warum akzeptieren wir das nicht? Kultur hin, Kultur her! Letztendlich muss sie dem Menschen dienen, sonst brauchen wir sie nicht.

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  • Gegen Denabschaum
  • Kommentar 18
  • 07.04.2011 14:41
 

Dieser Gerichtshof ist wohl die fragwürdigste Erfindung mit den fragwürdigsten Urteilen, die je gesprochen worden sind. Es ist ein Gerichtshof zur Förderung der Verkommenheit der Menschen und zur Beseitigung von Anstand, Moral und Ethik. Pfui und nochmals Pfui auf diese Anstalt zur Förderung von Sauerei und Verbrechertum. Keinen Cent für diese EU mit diesem Gerichtshof. Auch die Kinderficker werden wohl durch diesen Unrechtsgerichtshof bald straffrei gestellt und verherrlicht werden. Diese EU stinkt für alle Welt sichtbar verfault im Kopf, ein Konstrukt der Korruption gegen ihre Völker. Pfui!

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  • Walter Holtze
  • Kommentar 17
  • 07.04.2011 14:18
 

Inzest-verbot, auch in der Schweiz wird dieses Thema diskutiert. Was der EU-Gerichtshof schon für fragwürdige Urteile gefällt hat, zeigt sich ja in einem der letzten Urteile (lebenslange Verwahrung). Wenn das Inzest-verbot in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr strafbar ist, dann gute Nacht ihr christlichen Werte. In dem Fall müssen unbedingt die Fritzl in Österreich und Deutschland freigesprochen und finanziell grosszügig entschädigt werden. Im nächsten Schritt sind dann alle Sauereien mit Tieren auch noch straffrei.

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  • gast
  • Kommentar 16
  • 07.04.2011 14:18
 

Warum wird in dem Artikel nicht erwähnt, dass zwei der vier Kinder behindert sind? Ich denke dieses ist ein wichtiger Punkt um ein Gesamtbild zu bekommen und sich daraufhin eine eigene Meinung bilden zu können!

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  • Gast aus Österreich
  • Kommentar 15
  • 07.04.2011 14:01
 Antwort auf Kommentar 8

Demnach haben wir allee einen geistigen Schaden, weil wir aus Inzest abstammen, die ganzen Menschen auf dieser Erde ? Viell. ist das der Grund, daß wir nur einen Teil von unserem Gehirn benützen, der schlechte Teil ist aktiviert und der gute und logische Denkteil wurde vor Millionen Jahren ? schon abgeschaltet. Ist viell. sogar etwas wahres dran...

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  • Gast aus Österreich
  • Kommentar 14
  • 07.04.2011 13:58
 Antwort auf Kommentar 8

Demnach haben wir allee einen geistigen Schaden, weil wir aus Inzest abstammen, die ganzen Menschen auf dieser Erde ? Viell. ist das der Grund, daß wir nur einen Teil von unserem Gehirn benützen, der schlechte Teil ist aktiviert und der gute und logische Denkteil wurde vor Millionen Jahren ? schon abgeschaltet. Ist viell. sogar etwas wahres dran...

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  • Karlo
  • Kommentar 13
  • 07.04.2011 13:43
 

Wissen Sie was geliebt wird GELD !Ohne Geld geht nichts . Von der Luft und iebe kann ma nicht leben !

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  • pedro
  • Kommentar 12
  • 07.04.2011 13:33
 Antwort auf Kommentar 5

Hallo Herr Schaerf, zu ihrem Text kann ich nur sagen: Thema verfehlt. Sie diskutieren das obige Thema weder logisch noch sachlich. Der oben beschriebene Fall ist ein gutes Beispiel dafür wie gut es ist dass es den EU-Gerichtshof gibt. Die Argumentationskette in dem Artikel ist sehr überzeugend. Ihr Niveau erinnert mich an islamische Haßprediger.

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  • g kohl
  • Kommentar 11
  • 07.04.2011 13:33
 

"Liebe" ist die höchste Christenpflicht... Das ist Gottes Wille und sogar Erwartung an "uns". "Liebe" zum Geschwister ist sicher oft eine harte Prüfung - als Bruder einer jüngeren Schwester habe ich da "ERfahrungen" - von "Zusammenhalt wie Pech und Schwefel" bis "Prügel - wenn Brüderchen nicht will, was er soll"... Und da ich ja "der Große" und "der Vernünftige" war, durfte ich nie "so" wie mir manches Mal zu Mute war... Dass es "körperliche Angezogenheit" zwischen Geschwistern geben soll, ist wohl auch eine Tatsache... Als "Christ mit Weitblick" würde ich aber da doch Probleme sehen....

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  • Heinz Leimgruber
  • Kommentar 10
  • 07.04.2011 13:18
 Antwort auf Kommentar 5

Die "christlichen Wurzeln" beruhen aber auf Inzest - unbestreitbar. Sonst wäre die Menschheit - nicht "nur" die christlichen - nach den Kindern von Adam und Eva schon wieder ausgestorben!

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  • Andreas Grosch
  • Kommentar 9
  • 07.04.2011 13:18
 

Wo leben wir??? Diese Menschen wissen nicht was Sie Ihren Kindern antun, solche Triebtäter müssen bestraft werden und zwar mit aller Stärke die das Gesetz vorsieht, ohne jegliche Einschränkung oder Milde

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  • dieter gustav schaerf
  • Kommentar 8
  • 07.04.2011 13:16
 Antwort auf Kommentar 4

ZU KOMMENTAR 4: Zumindest sind die Folgen respektive der Nachwuchs der Medizin bekannt. Die mit Geistesschäden aber geboren werden, könnte man dann aber als Abgeordnete in den Deutschen Bundestag oder ins Österr. Parlament entsenden, dass sie möglichst schnell zu allem was da an Dreck aus Brüssel kommt, ja und Amen sagen.

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  • Heinrich Frintrop
  • Kommentar 7
  • 07.04.2011 13:16
 

durch unsere heutigen Möglichkeiten (Gentest) kann man Schäden verhindern.Auchin der Bibel muß es inzest gegeben haben denn die Rippe aus der Gott Eva schuf kam ja von Adam.

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