Christa Pike vor der Hinrichtung: Verurteilte Mörderin soll per Giftspritze sterben – sie fordert Erhängen
In Tennessee steht die Hinrichtung von Christa Pike unmittelbar bevor. Nach 30 Jahren im Todestrakt soll die wegen Mordes verurteilte Frau per Giftspritze hingerichtet werden – doch sie wehrt sich.
Erstellt von Mia Lada-Klein - Uhr
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- Pike wurde wegen eines Mordes aus dem Jahr 1995 zum Tode verurteilt
- Die Todeskandidatin beantragte stattdessen eine Hinrichtung durch Erhängen
- Kurz vor dem Termin sind weitere rechtliche Schritte noch möglich
In den USA steht eine Hinrichtung bevor, die besondere Aufmerksamkeit auf sich zieht. Christa Pike, die seit Jahrzehnten im Todestrakt sitzt, soll im US-Bundesstaat Tennessee hingerichtet werden. Der Vollzug ist für den 30. September 2026 angesetzt. Pike wurde wegen des Mordes an der 19-jährigen Colleen Slemmer verurteilt. Die Tat ereignete sich 1995, als Pike 18 Jahre alt war. Gemeinsam mit ihrem damaligen Freund und einer weiteren jungen Frau lockte sie Slemmer in eine abgelegene Gegend. Dort wurde das Opfer nach den Gerichtsunterlagen misshandelt und schließlich getötet.
Brutale Tat im Jahr 1995
Hintergrund des Verbrechens war nach den damaligen Ermittlungen Pikes Eifersucht. Sie soll befürchtet haben, Slemmer könne ihr ihren Freund wegnehmen. Die Tat entwickelte sich zu einer lang andauernden Gewalteskalation. Slemmer wurde geschlagen und mit einem Messer verletzt. Anschließend wurde ihr ein satanistisches Symbol in die Haut geritzt. Pike soll zudem einen Teil eines Schädelknochens vom Tatort mitgenommen haben. Für die Tat wurde Pike zum Tode verurteilt. Seit rund 30 Jahren befindet sie sich in Haft und wartet auf die Vollstreckung des Urteils.
Todeskandidatin lehnt Giftspritze ab
Pike selbst möchte nicht durch eine tödliche Injektion sterben. Sie beantragte stattdessen eine Hinrichtung durch Erhängen. Gerichte in Tennessee lehnten diesen Antrag "Bild" zufolge ebenso ab wie ihre Versuche, die Vollstreckung aufzuschieben oder die Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umzuwandeln. Ihre Verteidigung argumentiert unter anderem, dass bei der geplanten Exekution medizinische Komplikationen auftreten könnten. Zudem verweist ihr Anwalt auf schwere Traumatisierungen aus Pikes Kindheit.
Pike selbst erklärte schriftlich: "Ich habe keine Angst vor dem Sterben; ich habe Angst vor der Inkompetenz derer, die mich töten wollen."
Seit Jahrzehnten im Todestrakt
Die Haftbedingungen haben Pike über einen langen Zeitraum geprägt. Nach Angaben ihres Anwalts verbrachte sie den Großteil der vergangenen drei Jahrzehnte in einer sehr kleinen Zelle. Den Angaben zufolge durfte sie diese lediglich für eine begrenzte Zeit am Tag verlassen. Mit dem näher rückenden Hinrichtungstermin wurde die Überwachung nochmals verschärft. Eine Mitarbeiterin soll die Gefangene vor ihrer Zelle beobachten und ihre Aktivitäten dokumentieren. Nach Einschätzung der Verteidigung soll damit unter anderem verhindert werden, dass Pike sich selbst etwas antut.
Pike spricht von Reue
Die heute 50-Jährige hat inzwischen öffentlich über ihre Tat gesprochen und erklärt, sie empfinde Reue. Gegenüber der schwedischen Zeitung "Göteborgs-Posten" sagte sie: "Ich empfinde jeden Tag Reue. Ich bereue es, so vielen Familien und Einzelpersonen Leid zugefügt zu haben." Ob diese Aussagen die Angehörigen des Opfers erreichen, ist eine andere Frage. Die Mutter von Colleen Slemmer hat nach eigenen Angaben keinen persönlichen Kontakt zu Pike erhalten. Sie will bei der geplanten Hinrichtung anwesend sein. Dabei möchte sie ein Foto ihrer Tochter bei sich tragen.
Letzte rechtliche Möglichkeiten
Nach den Entscheidungen in Tennessee bleiben nur noch wenige Möglichkeiten, den Vollzug zu stoppen. Ein Eingreifen des Obersten Gerichtshofs der USA oder eine Begnadigung beziehungsweise ein Aufschub durch den zuständigen Gouverneur könnten die Hinrichtung noch verhindern. Sollte es dazu nicht kommen, wäre Pike die erste Frau seit langer Zeit, an der Tennessee die Todesstrafe vollstreckt. Damit richtet sich kurz vor dem angesetzten Termin der Blick erneut auf den Umgang der USA mit der Todesstrafe und insbesondere auf die Frage, unter welchen Bedingungen eine Hinrichtung durchgeführt werden darf.
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mlk/news.de
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