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Essbare Wildpflanzen sammeln: Bis zu 20.000 Euro Bußgeld möglich! Wie viele Pilze und Co. darf man in der Natur ernten?

Die Natur bietet dem Menschen ein reichhaltiges Büffet. Ganzjährig kann man zahlreiche essbare Wildpflanzen sammeln. Doch wie viele Beeren, Kräuter und Pilze darf man in Wald und Wiesen überhaupt pflücken?

Wie viele Pilze, Beeren und andere Wildpflanzen darf man eigentlich pflücken? (Foto) Suche
Wie viele Pilze, Beeren und andere Wildpflanzen darf man eigentlich pflücken? Bild: AdobeStock / Eileen Kumpf

Das Sammeln von essbaren Wildpflanzen und Pilzen erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Was viele nicht wissen: Bei der wilden Ernte sollte man sich an bestimmte Regeln halten. Im schlimmsten Fall drohen nämlich saftige Bußgelder.

Essbare Wildpflanzen und Pilze sammeln: Diese Mengen sind erlaubt

Laut Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dürfen Wildblumen, Tee- und Heilkräuter, Früchte sowie Pilze "in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf" pfleglich entnommen werden. Die gewerbsmäßige Entnahme bedarf jedoch einer Genehmigung. Geschützte Arten darf man nicht pflücken. Und in Naturschutzgebieten ist das Sammeln generell untersagt. In den Naturschutz- bzw. Waldgesetzen der einzelnen Bundesländern finden sich ähnlich lautende Beschränkungen. Doch wie viele Wildpflanzen und Pilze darf man nun sammeln?

Wie viel das genau ist, wird im Gesetz nämlich nicht exakt geregelt.Man spricht jedoch von der sogenannten "Handstraußregelung". Generell kursiert bei Pilzen und Beeren beispielsweise folgende Faustregel: Ein bis zwei Kilo pro Person pro Tag sind erlaubt. Je nach Region gestatten die Behörden jedoch unterschiedliche Mengen. Wer mehr sammelt, riskiert ein Bußgeld. 

Bis zu 20.000 Euro Bußgeld! Wer zu viele Pilze sammelt, muss Strafe zahlen

In Baden-Württemberg können bis zu 2.500 Euro drohen, wenn man mehr Pilze sammelt als erlaubt. In besonders schweren Fällen sind sogar bis zu 10.000 Euro möglich. In Sachsen und Rheinland-Pfalz bewegen sich die Bußgelder in der selben Höhe. In Brandenburg drohen sogar bis zu 20.000 Euro. Wer in Naturschutzgebieten Pflanzen herausreißt oder sogar ausgräbt, riskiert ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

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/gom/news.de

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