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Blaulichtreport für Kaiserslautern, 25.04.2024: Mann mit U-Haftbefehl festgestellt

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Mann mit U-Haftbefehl festgestellt

Kaiserslautern (ots) -

Am 24. April 2024 um 09:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Kaiserslautern einen 35-jährigen Rumänen.Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl wegen besonders schweren Fall des Diebstahls vom Amtsgericht Heidelberg besteht.Der 35-Jährige wird verdächtigt mit weiteren Personen 2,5 Tonnen Kupferkabel im Wert von 15.000 Euro gestohlen zu haben.Das Amtsgericht Heidelberg bestätigte den Haftbefehl. Nach der Vorführung wurde der Mann in die JVA Mannheim eingeliefert.

Diese Meldung wurde am 25.04.2024, 04:12 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Kaiserslautern

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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