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Polizeimeldungen für Schwerin, 24.04.2024: Gemeinde Börgerende-Rethwisch ist ab sofort ein "Ostseebad"

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Beispielbild, Feuer für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Axel Lloret

Gemeinde Börgerende-Rethwisch ist ab sofort ein "Ostseebad"

Schwerin (ots) -

Die Gemeinde Börgerende-Rethwisch im Landkreis Rostock erhält den Namenszusatz "Ostseebad". Den entsprechenden Verleihungsbescheid hat Innenminister Christian Pegel dem Bürgermeister der Gemeinde, Horst Hagemeister, zugesandt.

"Ich freue mich sehr, der Gemeinde den Namenszusatz verleihen zu dürfen. Dieser stärkt die Identität und dasZusammengehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger vor Ort", beglückwünscht Christian Pegel.

Seit dem 15. Juni 2023 darf sich die Gemeinde schon "Staatlich anerkanntes Seebad" nennen. "Jetzt gehört das Ostseebad aber wirklich zum Gemeindenamen - mit der Bezeichnung 'Ostseebad' kann die Gemeinde den Tourismus weiterentwickeln und hoffentlich noch mehr Urlauber ins Land locken", so der Innenminister.

Hintergrund

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die eine dem Gemeindenamen vorangestellte kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung verliehen bekommen haben.So darf Neubrandenburg seit 2019 die Bezeichnung "Vier-Tore-Stadt" führen, Teterow ist seit 2017 "Bergringstadt", Gnoien kann sich "Warbelstadt" nennen (2017), Rostock erhielt den Namenszusatz "Universitätsstadt" (2016), Ueckermünde die Bezeichnung "Seebad" (2013), Neustrelitz ist seit 2013 "Residenzstadt", die Stadt Neukalen "Peenestadt" (2012), die Stadt Malchow darf sich "Inselstadt" nennen (2011), die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz "Schliemanngemeinde" (2010), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 "Bernsteinstadt" und Woldegk ist seit 2008 die "Windmühlenstadt". Die Gemeinde Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als "Ostseebad" bekannt und Güstrow seit 2006 "Barlachstadt".

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung kann gemäß § 8 Absatz 4 Satz 1 Kommunalverfassung M-V auf Antrag der Gemeinde kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnungen verleihen. Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung ist kein Bestandteil des amtlichen Gemeindenamens, sondern stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar. Sie trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht.

Diese Meldung wurde am 24.04.2024, 04:10 Uhr durch das Ministerium für übermittelt.

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