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Polizeimeldungen für Frechen, 23.04.2024: 240423-2: Ladendieb entwendete 48 Getränkedosen - Festnahme

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240423-2: Ladendieb entwendete 48 Getränkedosen - Festnahme

Frechen (ots) -

Tatverdächtiger erst kürzlich aus der Haft entlassen

Eine aufmerksame Zeugin (58) hat am Montagnachmittag (22. April) in Frechen einen Ladendieb (33) auf frischer Tat beobachtet und festgehalten. Polizisten fanden 48 Getränkedosen bei dem Beschuldigten und nahmen ihn fest.

Nach ersten Erkenntnissen soll die 58-Jährige gegen 16:45 Uhr den Mann dabei beobachtet haben, wie er diverse Getränkedosen in einem Rucksack und einer Tasche verstaute. Nachdem der Verdächtige ohne zu bezahlen durch den Kassenbereich ging, habe sie den 33-Jährigen angesprochen. Ein Mitarbeiter bestätigte den alarmierten Polizisten, dass die 48 Getränkedosen aus dem Geschäft an der Dürener Straße stammten.

Bei der Überprüfung der Personalien des nunmehr Beschuldigten stellten die Beamten fest, dass der Mann erst kürzlich aus dem Gefängnis entlassen worden war. Dort hatte er eine Haftstrafe wegen gleichgelagerter Delikte abgesessen. Sie nahmen den Mann vorläufig fest und brachten ihn in eine Gewahrsamszelle einer Polizeiwache. Die weiteren Ermittlungen dauern an. (hw)

Diese Meldung wurde am 23.04.2024, 04:15 Uhr durch die Polizei Rhein-Erft-Kreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Erft-Kreis

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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