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Blaulichtreport für Köln, 22.04.2024: 240422-1-K Polizisten stellen Verdächtigen nach Einbruch in Handwerkerfahrzeug

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

240422-1-K Polizisten stellen Verdächtigen nach Einbruch in Handwerkerfahrzeug

Köln (ots) -

Streifenpolizisten haben dank eines aufmerksamen Anwohners (43) Montagnacht (22. April) einen mutmaßlichen Autoknacker (33) in Köln-Raderthal in seinem Ford gestoppt. Im Kofferraum des 33-Jährigen fanden die Einsatzkräfte einen zuvor entwendeten Werkzeugkoffer.

Der Zeuge hatte gegen 3.10 Uhr drei Männer auf der Brühler Landstraße beobachtet, die sich zunächst an der Heckklappe eines am Straßenrand abgestellten Citröen Belingo zu schaffen machten und aus dem Kofferraum ein Werkzeugkoffer herausnahmen. Anschließend flüchteten die Tatverdächtigen mit dem Ford in Richtung Raderberg. Hinzugerufene Polizisten stoppten das Fluchtfahrzeug auf dem Raderthalgürtel und nahmen den Fahrer vorläufig fest.

Nach der anderen unbekannten Person wird gefahndet. Zeugen, die Hinweise zu den Flüchtigen machen können, werden gebeten, sich unter der 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de bei den Ermittlern des Kriminalkommissariats 74 zu melden. (sw/cs)

Diese Meldung wurde am 22.04.2024, 04:15 Uhr durch die Polizei Köln übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Köln

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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