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Blaulichtreport für Heilbronn, 19.04.2024: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 19.04.2024

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Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 19.04.2024

Heilbronn (ots) -

Polizeipräsidium Heilbronn: Einsatzmaßnahmen gegen Kinderpornografie

Am Mittwoch, den 17.04.2024, wurden im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Heilbronn durch Einsatzkräfte der Kriminalpolizei Schwerpunktmaßnahmen wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie getroffen. Im Stadt- und Landkreis Heilbronn, dem Neckar-Odenwald-Kreis, Main-Tauber-Kreis sowie im Hohenlohekreis wurden dabei dreizehn Objekte durchsucht und eine große Anzahl an Gegenständen, darunter auch Smartphones, Computer und Datenträger beschlagnahmt.Koordiniert und durchgeführt wurden die Maßnahmen von der eigens für die Bekämpfung der Kinderpornografie eingerichteten Ermittlungsgruppe Hydra, die dabei durch die Kriminalkommissariate Tauberbischofsheim, Mosbach und Künzelsau unterstützt wurde.

Die Kriminalpolizei weist darauf hin, dass der Besitz sowie die Verbreitung von Kinderpornografie einen sog. Verbrechenstatbestand erfüllt und Personen, die einen der in Frage kommenden Tatbestände erfüllen, mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren rechnen müssen. In der Vergangenheit kamen hierbei auch Kinder und Jugendliche immer wieder ins Visier der Kriminalpolizei, da sich die Kinder und Jugendliche die verstörenden Inhalte gegenseitig per Messenger zusandten oder in Chatgruppen erhielten oder sogar verteilten. An die Eltern appelliert die Kriminalpolizei daher, dass sie mit Ihren Kindern über das Thema sprechen und diese über die verbotenen Inhalte aufklären.

Zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendpornographie hat das Polizeipräsidium Heilbronn im Frühjahr 2021 die 14-köpfige Ermittlungsgruppe "Hydra" eingerichtet. Seit deren Gründung wurde zusammen mit den örtlich zuständigen Kriminalkommissariaten Tauberbischofsheim, Künzelsau und Mosbach knapp 1400 Strafverfahren gegen Erwachsene und über 600 Verfahren gegen Kinder- und Jugendliche eigeleitet. Insgesamt konnten im Rahmen dieser Verfahren bereits mehr als 500 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen werden.

Tipps des Polizeipräsidiums Heilbronn

Bei ungewolltem Erhalt einer kinderpornographischen Datei reicht es nicht aus, diese einfach kommentarlos zu löschen. Die Kriminalpolizei empfiehlt daher, sich ernsthaft von der Datei zu distanzieren, indem man seinen entgegenstehenden Willen bezüglich des Erhalts der Datei zum Ausdruck bringt. Dies kann zum Beispiel durch eine negative, abgeneigte Reaktion erfolgen. Vor allem bei Chatgruppen wird empfohlen, die Gruppe im Anschluss zu verlassen, sodass ein Besitzwille nachweislich verneint werden kann.

" Sprechen Sie Ihr Kind auf die verbotenen Inhalte an. Fragen Sie immer wieder nach, ob es solches Bild- oder Videomaterial bereits gesehen oder erhalten hat." Sensibilisieren Sie Kinder für die Folgen, wenn derartige Zeichen, Bilder und Filme auf dem Handy sind. Weisen Sie auf die entsprechenden Straftaten und die daraus resultierenden Konsequenzen hin." Entdecken Sie kinderpornographische Bilder oder Filme auf einem Smartphone, sollten Sie dies umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen, damit Täter ermittelt werden können." Vorsicht: Bitte fertigen Sie keine Screenshots von kinder- und jugendpornographischen Darstellungen an und senden Sie sich diese Dateien nicht auf Ihre privaten Geräte!"

Diese Meldung wurde am 19.04.2024, 04:14 Uhr durch das Polizeipräsidium Heilbronn übermittelt.

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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Heilbronn

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Heilbronn 218 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 7% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 32%. Unter den insgesamt 71 Tatverdächtigen befanden sich 44 Männer und 27 Frauen. 35% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 216
21 bis 254
25 bis 309
30 bis 4021
40 bis 5018
50 bis 609
über 604

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 211 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Heilbronn bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 43%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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