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Blaulichtreport für Köln, 19.04.2024: Zoll: Schwerpunktkontrollen in Kiosken, Tankstellenshops und Getränkemärkten / Illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, Mindestlohnverstöße und Sozialleistungsmissbrauch aufgedeckt

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Zoll: Schwerpunktkontrollen in Kiosken, Tankstellenshops und Getränkemärkten / Illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, Mindestlohnverstöße und Sozialleistungsmissbrauch aufgedeckt

Köln (ots) -

Am 18.04.2024 kontrollierte der Kölner Zoll über den ganzen Tag im kompletten Hauptzollamtsbezirk gezielt Kioske, Tankstellenshops und Getränkemärkte. Rund 80 Einsatzkräfte überprüften 107 Geschäfte und befragten 208 angetroffene Beschäftigte.

Überprüft wurden:

  • Im Kölner Raum: 29 Geschäfte und 64 Personen

  • in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis (Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Troisdorf und Siegburg): 31 Geschäfte und 57 Personen

  • im Rheinisch-Bergischen Kreis (Burscheid, Wermelskirchen, Kürten, Odenthal, Leichlingen, Bergisch Gladbach, Rösrath und Overath): 19 Geschäfte und 35 Personen

  • im Oberbergischen Kreis (Radevormwald, Hückeswagen, Wipperfürth,Lindlar, Marienheide, Wiehl, Reichshof, Nümbrecht, Waldbröl, Morsbach, Engelskirchen, Bergneustadt und Gummersbach): 24 Geschäfte und 47 Personen

  • in Leverkusen: 4 Geschäfte und 5 Personen

"Bei der Kontrolle einer Tankstelle in Frechen, trafen wir in der Waschanlage auf einen 20-jährigen Albaner, der seit knapp zwei Monaten ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis dort beschäftigt wird. Unsere Ermittlungen richten sich nun in erster Linie gegen den Arbeitgeber des Mannes. Noch vor Ort wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheidet jetzt die zuständige Ausländerbehörde", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Die weitere Bilanz der Maßnahme:

  • Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in sieben Fällen Anhaltspunkte.

  • In zwölf Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird.

  • Bei fünf angetroffen Personen gibt es erste Hinweise darauf, dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet und somit umgangssprachlich schwarz beschäftigt wurden.

"Die Befragung der Beschäftigten vor Ort, ist nur der Einstieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind. Die Überwa-chung der Einhaltung des Mindestlohns, macht nicht selten eine erneute Prüfung in der Firma notwendig", erläutert Ahland.

In den kontrollierten Kiosken konnten zudem rund 6,5 Kilogramm Wasserpfeifentabak und mehr als 2.500 E-Zigaretten aufgrund fehlender Steuerbanderolen oder verbotener Verpackungsgröße sichergestellt werden.

Diese Meldung wurde am 19.04.2024, 04:11 Uhr durch das Hauptzollamt Köln übermittelt.

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