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Blaulichtreport für Freiburg, 18.04.2024: Rheinfelden: Mutmaßlicher Teppichhändler entwendet bei Hausbesuch Goldring - Zeugensuche

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

Rheinfelden: Mutmaßlicher Teppichhändler entwendet bei Hausbesuch Goldring - Zeugensuche

Freiburg (ots) -

Am Mittwoch, 17.04.2024, soll ein mutmaßlicher Teppichhändler, bei einem Hausbesuch einer 89-jährigen Frau, einen Goldring entwendet haben. Zuvor wurde die Seniorin angerufen. Ihr wurde mitgeteilt, dass ihr verstorbener Mann Kunde des Teppichgeschäftes gewesen sei, welches jetzt aufgelöst würde. Deshalb möchte man ihr noch einen Teppich schenken. Gegen 13.30 Uhr erschien der mutmaßliche Teppichhändler in der "Untere Dorfstraße" in Nollingen und übergab der Seniorin einen kleinen Teppich. Im Wohnzimmer habe er sich für eine Schmuckschatulle interessiert, aus welcher er mehrere Schmuckstücke entnommen haben soll. Er habe die Seniorin gefragt, ob sie etwas für Kinder spenden wolle. Die Seniorin verneinte dies und der mutmaßliche Teppichhändler legte die Schmuckstücke wieder zurück in die Schatulle. Später bemerkte die Seniorin, dass ein Goldring mit einem ovalen blauen Lapislazuli sich nicht mehr in der Schatulle befand.Der mutmaßliche Teppichhändler wird wie folgt beschrieben: Etwa 60 Jahre alt, 1,70 Meter groß, korpulente Statur, Glatze. Er trug einen dunklen Anzug mit einem Hemd. Er könnte mit einem schwarzen Kleintransporter unterwegs gewesen sein.

Das Polizeirevier Rheinfelden, Telefon 07623 74040, sucht Zeugen, welche Hinweise zu dem mutmaßlichen Teppichhändler beziehungsweise zu dessen benutzten Fahrzeug geben können.

Medienrückfragen bitte an:

Thomas BatzelPolizeipräsidium FreiburgPressestelleTelefon: 07621 / 176-351
freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de

Twitter: https://twitter.com/PolizeiFRFacebook: https://facebook.com/PolizeiFreiburgHomepage: http://www.polizei-bw.de/

  • Außerhalb der Bürozeiten -E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 18.04.2024, 04:12 Uhr durch das Polizeipräsidium Freiburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Lörrach

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

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