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Lieferengpass bei RISEDRONAT BLUEFISH 35 MG EINMAL WÖCHENTLICH: Darum ist das Arzneimittel aktuell nicht verfügbar

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits im Jahr 2024 mitteilte, gibt es anhaltend auch beim Medikament RISEDRONAT BLUEFISH 35 MG EINMAL WÖCHENTLICH Lieferengpässe. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für RISEDRONAT BLUEFISH 35 MG EINMAL WÖCHENTLICH.

Lieferschwierigkeiten beim Medikament RISEDRONAT BLUEFISH 35 MG EINMAL WÖCHENTLICH: "Erhöhte Nachfrage"

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Bluefish Pharma GmbH und ist für den Zeitraum vom 26.04.2024 bis zum 31.05.2024 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für RISEDRONAT BLUEFISH 35 MG EINMAL WÖCHENTLICH wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Suchen Sie auf keinen Fall im Ausland nach Alternativen.

Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Für RISEDRONAT BLUEFISH 35 MG EINMAL WÖCHENTLICH teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Außerdem ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Erhöhte Nachfrage durch Lieferengpass bei Alendronsäure (Patienten werden aktuell von Alendronsäure auf Risendronsäure umgestellt)".

RISEDRONAT BLUEFISH 35 MG EINMAL WÖCHENTLICH: Die Details zum Arzneimittel

RISEDRONAT BLUEFISH 35 MG EINMAL WÖCHENTLICH ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Risedronat-Natrium-2,5-Hydrat (Ph.Eur.) von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Osteoporose, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Postmenopausale Osteoporose: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
MedikamentRISEDRONAT BLUEFISH 35 MG EINMAL WÖCHENTLICH
HerstellerBluefish Pharmaceuticals AB (publ)
PZN08472566
WirkstoffRisedronat-Natrium-2,5-Hydrat (Ph.Eur.)
Gültigkeitszeitraum26.04.2024 bis 31.05.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Es ist unklar, ob im Fall RISEDRONAT BLUEFISH 35 MG EINMAL WÖCHENTLICH der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 15.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

/roj/news.de

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