Zuletzt wurde im Jahr 2024 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament INFECTOBICILLIN® SAFT 750 bezieht. Bereits am 12.02.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch INFECTOBICILLIN® SAFT 750 ist aktuell betroffen.
Lieferengpass beim Medikament INFECTOBICILLIN® SAFT 750: "Erhöhte Nachfrage"
Für das Medikament vom Hersteller INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 01.03.2024 bis zum 22.04.2024 gültig. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb herausfordernd, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für INFECTOBICILLIN® SAFT 750 wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
INFECTOBICILLIN® SAFT 750: Die Details zum Arzneimittel
Bei INFECTOBICILLIN® SAFT 750 handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Phenoxymethylpenicillin-Benzathin von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Erysipel [Wundrose]
- Scharlach
- Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
- Akute Tonsillitis, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Dieses Präparat ist ein Mittel gegen bakterielle Infektionen (Antibiotikum).
- Es wird angewendet bei Neugeborenen, Kindern aller Altersklassen, Jugendlichen und Erwachsenen zur Behandlung folgender leichter bis mittelschwerer Infektionen, die durch bestimmte Krankheitserreger (beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe A) bedingt sind:
- Infektionen des Rachenraumes (Pharyngitis) und der Rachenmandeln (Tonsillitis)
- Scharlach und Scharlachprophylaxe
- Infektionen der Haut wie Wundrose (unkompliziertes Erysipel)
Medikament | INFECTOBICILLIN® SAFT 750 |
---|---|
Hersteller | INFECTOPHARM Arzneimittel und Consilium GmbH |
PZN | 04525314 |
Wirkstoff | Phenoxymethylpenicillin-Benzathin |
Gültigkeitszeitraum | 01.03.2024 bis 22.04.2024 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
Mehr aus dem Ressort Ausland:
Lieferengpass bei LOCACORTEN®-VIOFORM®: Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Lieferengpass bei METHYLPREDNISOLON 4 MG JENAPHARM®: Darum ist das Arzneimittel aktuell nicht lieferbar
Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall INFECTOBICILLIN® SAFT 750 unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es täglich (zuletzt am 22.03.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
roj/news.de