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Lieferengpass bei ALFACALCIDOL ARISTO® 0,5 MIKROGRAMM: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel ALFACALCIDOL ARISTO® 0,5 MIKROGRAMM weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch ALFACALCIDOL ARISTO® 0,5 MIKROGRAMM ist aktuell betroffen.

Mögliche Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei ALFACALCIDOL ARISTO® 0,5 MIKROGRAMM

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Aristo Pharma GmbH und ist für den Zeitraum vom 17.07.2023 bis zum 29.03.2024 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für ALFACALCIDOL ARISTO® 0,5 MIKROGRAMM wird jedoch vom Bundesinstitut Alfacalcidol Aristo 0,5 Mikrogramm Weichkapseln vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.

Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

ALFACALCIDOL ARISTO® 0,5 MIKROGRAMM: Die Details zum Arzneimittel

ALFACALCIDOL ARISTO® 0,5 MIKROGRAMM ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Alfacalcidol von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Sonstige Osteomalazie im Erwachsenenalter: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Vitamin-D-abhängige Rachitis
  • Floride Rachitis
  • Hyperparathyreoidismus, nicht näher bezeichnet
  • Familiäre hypophosphatämische Rachitis
  • Sonstige Störungen des Phosphorstoffwechsels und der Phosphatase
  • Hypoparathyreoidismus, nicht näher bezeichnet
MedikamentALFACALCIDOL ARISTO® 0,5 MIKROGRAMM
HerstellerAristo Pharma GmbH
PZN11228367
WirkstoffAlfacalcidol
Gültigkeitszeitraum17.07.2023 bis 29.03.2024
relevant im Krankenhausnein
AlternativpräparatAlfacalcidol Aristo 0,5 Mikrogramm Weichkapseln
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

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Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Ob es im Fall ALFACALCIDOL ARISTO® 0,5 MIKROGRAMM beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es täglich (zuletzt am 03.03.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

roj/news.de

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