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Lieferengpass bei VOLON®A SCHÜTTELMIXTUR: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?

Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Arzneimittel VOLON®A SCHÜTTELMIXTUR Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / I Viewfinder

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch VOLON®A SCHÜTTELMIXTUR ist aktuell betroffen.

Lieferengpass beim Medikament VOLON®A SCHÜTTELMIXTUR: "Unzureichende Produktionskapazitäten"

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Dermapharm AG (D), bleibt für den Zeitraum vom 03.04.2024 bis zum 26.05.2024 aufrechterhalten. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb heikel, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für VOLON®A SCHÜTTELMIXTUR wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall muss beachtet werden: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für VOLON®A SCHÜTTELMIXTUR teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

VOLON®A SCHÜTTELMIXTUR: Die Details zum Medikament

Bei VOLON®A SCHÜTTELMIXTUR handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Triamcinolonacetonid und Zinkoxid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Pathologien verschrieben:

  • Intertriginöses Ekzem
  • Sonstiges atopisches [endogenes] Ekzem
  • Allergische Kontaktdermatitis, nicht näher bezeichnete Ursache
  • Generalisierte Psoriasis pustulosa
  • Toxische Kontaktdermatitis, nicht näher bezeichnete Ursache
  • Dermatitis, nicht näher bezeichnet
  • Atopisches [endogenes] Ekzem, nicht näher bezeichnet
MedikamentVOLON®A SCHÜTTELMIXTUR
HerstellerDermapharm Aktiengesellschaft
PZN02494704
WirkstoffeTriamcinolonacetonid und Zinkoxid
Gültigkeitszeitraum03.04.2024 bis 26.05.2024
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassUnzureichende Produktionskapazitäten

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Es ist unklar, ob im Fall VOLON®A SCHÜTTELMIXTUR der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Die Apotheken stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen und setzen alles daran, Lösungen zu finden, wenn ein bestimmtes Medikament knapp ist. Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 11.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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