Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Medikament GRÜNCEF® 500 MG/5 ML Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch GRÜNCEF® 500 MG/5 ML ist aktuell betroffen.
Erhöhte Nachfrage nach GRÜNCEF® 500 MG/5 ML
Für das Medikament vom Hersteller INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 15.04.2024 bis zum 21.05.2024 gültig. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb bedenklich, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für GRÜNCEF® 500 MG/5 ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Es ist ausdrücklich davon abzuraten, im Ausland nach Alternativen zu suchen.
Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Für GRÜNCEF® 500 MG/5 ML teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
GRÜNCEF® 500 MG/5 ML: Die Details zum Arzneimittel
GRÜNCEF® 500 MG/5 ML ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Cefadroxil-Monohydrat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Eitrige Arthritis, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
- Otitis media, nicht näher bezeichnet
- Infektion der Atemwege, anderenorts nicht klassifiziert
- Lokale Infektion der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet
- Akute Rhinopharyngitis [Erkältungsschnupfen]
- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Atemwege
Medikament | GRÜNCEF® 500 MG/5 ML |
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Hersteller | INFECTOPHARM Arzneimittel und Consilium GmbH |
PZN | 08776088 |
Wirkstoff | Cefadroxil-Monohydrat |
Gültigkeitszeitraum | 15.04.2024 bis 21.05.2024 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Lieferprobleme in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall GRÜNCEF® 500 MG/5 ML unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 15.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
ths/roj/news.de