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Lieferengpass bei AZITHROMYCIN - 1 A PHARMA® 200 MG/5 ML: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?

Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament AZITHROMYCIN - 1 A PHARMA® 200 MG/5 ML bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für AZITHROMYCIN - 1 A PHARMA® 200 MG/5 ML.

Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei AZITHROMYCIN - 1 A PHARMA® 200 MG/5 ML

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von 1 A Pharma GmbH (D) und ist für den Zeitraum vom 06.03.2023 bis zum 15.03.2024 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für AZITHROMYCIN - 1 A PHARMA® 200 MG/5 ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Wenn Sie das Medikament dringend brauchen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker eine Lösung suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Für AZITHROMYCIN - 1 A PHARMA® 200 MG/5 ML teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.

AZITHROMYCIN - 1 A PHARMA® 200 MG/5 ML: Die Details zum Medikament

Bei AZITHROMYCIN - 1 A PHARMA® 200 MG/5 ML handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Azithromycin-Dihydrat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Chlamydieninfektion des unteren Urogenitaltraktes
  • Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Nicht näher bezeichnete chronische Bronchitis
  • Pneumonie, nicht näher bezeichnet
  • Akute Sinusitis, nicht näher bezeichnet
  • Akute Tonsillitis, nicht näher bezeichnet

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Dieses Arzneimittel ist ein Antibiotikum. Es gehört zu einer Gruppe von Antibiotika, die Makrolide genannt werden. Es wird zur Behandlung von Infektionen angewendet, die durch Bakterien verursacht werden.
  • Dieses Arzneimittel wird in der Regel verschrieben zur Behandlung von
    • Infektionen im Brustkorb, wie z. B. chronische Bronchitis und Lungenentzündung
    • Infektionen der Mandeln, des Rachens (Pharyngitis) und der Nasennebenhöhlen
    • Infektionen der Ohren (akute Otitis media)
    • Haut- und Weichteilinfektionen, mit Ausnahme von infizierten Brandwunden
    • Harnröhren- und Gebärmutterhalsinfektionen, verursacht durch Chlamydien
MedikamentAZITHROMYCIN - 1 A PHARMA® 200 MG/5 ML
Hersteller1 A Pharma GmbH
PZN04044336
WirkstoffAzithromycin-Dihydrat
Gültigkeitszeitraum06.03.2023 bis 15.03.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall AZITHROMYCIN - 1 A PHARMA® 200 MG/5 ML aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es täglich (zuletzt am 11.03.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

roj/news.de

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