Donald Trump: Medien ziehen vor Gericht - US-Präsident steht alleine da

Die US-Regierung von Donald Trump hat große Medienhäuser verbannt. Das lassen sich die Sender nicht gefallen und ziehen vor Gericht. Der US-Präsident erfährt jetzt die Konsequenzen. Plötzlich ohne Reporter da.

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Medienhäuser boykottieren Donald Trump, nachdem ihnen die Akkreditierung entzogen wurde. (Foto) Suche
Medienhäuser boykottieren Donald Trump, nachdem ihnen die Akkreditierung entzogen wurde. Bild: picture alliance/dpa/AP | Julia Demaree Nikhinson
  • Medienhäuser verklagen Donald Trump nach Verbannung von Journalisten
  • Keine Berichterstattung über den US-Präsidenten bei der UN
  • Trump mag keine schlechten Berichte und drohte Medien

Mit einer beispiellosen Aktion hat das Weiße Haus großen TV-Sendern die Akkreditierung für das Weiße Haus entzogen. Doch das Ganze hat ein Nachspiel für Trumps US-Regierung. Drei der bedeutendsten Nachrichtenhäuser der USA gehen juristisch gegen sie vor.

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Nach dem Medien-Rauswurf verklagen TV-Sender Trump

CNN, MS NOW und Politico haben am heutigen Montag gemeinsam Klage bei einem Bundesgericht in Washington eingereicht, um ihre entzogenen Akkreditierungen für das Weiße Haus zurückzuerlangen. Der Vorwurf wiegt schwer: Die Regierung habe mit dem Entzug der Zugangsberechtigung gegen den Ersten Verfassungszusatz verstoßen. "Heute Morgen haben wir die Regierung darüber informiert, dass wir eine Klage einreichen, um unsere Rechte aus dem Ersten Verfassungszusatz zu schützen und den Grundsatz zu verteidigen, dass die Regierung nicht bestimmt, was die Presse berichtet oder veröffentlicht", erklärten die drei Medienhäuser in einer gemeinsamen Stellungnahme, über die CNN berichtete.

Der Eilantrag soll noch in dieser Woche einem Bundesrichter am Bezirksgericht in Washington vorgelegt werden. Bereits in den kommenden Tagen könnten Anhörungen und juristische Auseinandersetzungen mit der Regierung folgen.

Große TV-Sender ausgeschlossen - Trump ohne Kameras zur UN

Die Klage hat unmittelbare Konsequenzen für die Bildberichterstattung aus dem Weißen Haus. Sämtliche großen Fernsehsender, darunter auch FoxNews, werden ab sofort die sogenannte Pool-Berichterstattung über den US-Präsidenten nicht mehr übernehmen. "Ab heute wird der TV-Pool keine als Pool-Berichterstattung vorgesehenen Termine des Präsidenten mehr abdecken. Es wird kein Ersatz-Pool eingerichtet", hieß es laut "Daily Beast" in einer Mitteilung an die Sender.Das ist ein Netzwerk bestehend aus fünf Fernsehsendern - ABC, CBS, CNN, Fox News und NBC -, die sich die TV-Berichterstattung über Veranstaltungen von Donald Trump im Rotationsprinzip aufteilen und das Material mit anderen Medien teilen. Eine Folge der eingeschränkten Begleitung könnte sein, dass die Berichterstattung über Trump zurückgeht und nicht mehr lückenlos TV-Material über den Präsidenten zur Verfügung steht.

CNN sollte Trump am 21. September als eingeteilter TV-Pool-Sendernach New York zur UN-Generalversammlung begleiten. Andere TV-Sender sollen nicht einspringen. Damit reist Trump laut Berichten offenbar ohne Vertreter der Medienhäuser nach New York, wo er am Dienstag (22. September) vor der Generalversammlung sprechen und Gespräche mit Staats- und Regierungschefs führen will. 

Trump mag kine schlechte Presse - Ausschluss von Journalisten als Beleg für Vergeltung

Die Klage richtet sich neben Präsident Trump auch gegen Kommunikationsdirektor Steven Cheung, Secret-Service-Chef Sean Curran und Stabschefin Susan Wiles. Die drei Medienhäuser argumentieren, dass der Entzug ihrer Zugänge sowohl den Ersten als auch den Fünften Verfassungszusatz verletzt.

Im Zentrum der juristischen Argumentation stehen Trumps eigene Äußerungen vom vergangenen Freitag (18. September). Der Präsident hatte den Ausschluss offen mit seiner Abneigung gegen "negative Berichterstattung" begründet. "Wenn sie solche Artikel schreiben wollen, ist das in Ordnung. Ich muss sie aber nicht ins Haus des Volkes lassen", sagte Trump.

Die Kläger nutzen diese Aussagen als Beleg dafür, dass es sich nicht um eine legitime Sicherheits- oder Organisationsentscheidung handelte, sondern um gezielte Vergeltung für unliebsame Berichterstattung. Verfassungsrechtlich fällt dies unter das Konzept der sogenannten "Viewpoint Discrimination" – einer inhaltsbezogenen Diskriminierung, die von Gerichten wiederholt untersagt wurde. 

Trumps rasanter Feldzug gegen Journalisten 

 

Die Eskalation zwischen dem Weißen Haus und den drei Medienorganisationen vollzog sich in rasantem Tempo. Am Freitag verkündete Trump den Ausschluss von CNN, MS NOW und Politico – und drohte zugleich damit, weitere Medien auf die Liste zu setzen. Unmittelbar danach wurden die Presseausweise der betroffenen Journalisten deaktiviert.

Bereits am Samstag versuchten Reporterinnen der drei Sender, das Gelände des Weißen Hauses zu betreten. MS-NOW-Reporterin Akayla Gardner, CNN-Reporterin Betsy Klein und Politico-Reporterin Cheyenne Haslett wurden vom Secret Service abgewiesen, der ihre Presseausweise einzog. Auch die Arbeitsräume und Kamerastandorte der Sender auf dem Gelände sind seitdem nicht mehr zugänglich.

Juristischer Erfolg? Chancen der Kläger gegen Trump

 

Die juristische Ausgangslage spricht für die klagenden Medien. In vergleichbaren Fällen haben Bundesgerichte wiederholt zugunsten der Pressefreiheit entschieden. Bereits 1977 urteilte das Berufungsgericht in Washington im Fall des Reporters Robert Sherrill, dass der Entzug eines Presseausweises für das Weiße Haus den Ersten Verfassungszusatz verletzt, wenn er auf dem Inhalt der Berichterstattung beruht. Auch während Trumps erster Amtszeit setzten Gerichte die Wiederherstellung von Zugängen für Journalisten wie den früheren CNN-Reporter Jim Acosta durch.

Für die aktuelle Klage haben die drei Medienhäuser den Verfassungsrechtler Ted Boutrous engagiert, der CNN bereits 2018 im Fall Acosta vertrat. Mehrere Rechtsexperten bezeichneten den Ausschluss der Sender bereits als verfassungswidrig, willkürlich und schädlich für die Fähigkeit der Medien, über nationale Angelegenheiten zu berichten.

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/news.de/dpa/stg

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