Nach AfD-Triumph in Sachsen-Anhalt: Keine Waffen für AfD-Mitglieder - Gericht spricht Machtwort

Wer in Sachsen-Anhalt mit Jagdschein und Waffenbesitzkarte auf die Jagd geht und der AfD angehört, soll der Entscheidung des Magdeburger Oberverwaltungsgerichts zufolge entwaffnet werden. Die ersten AfD-Mitglieder hat's bereits erwischt.

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In Sachsen-Anhalt dürfen Mitglieder der AfD künftig allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit entwaffnet werden. (Foto) Suche
In Sachsen-Anhalt dürfen Mitglieder der AfD künftig allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit entwaffnet werden. Bild: picture alliance/dpa | Peter Gercke
  • AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt verlieren Jagdschein und Waffenbesitzkarte
  • Keine Waffen für Rechtsextremisten - so begründet das Gericht die Entscheidung zur Entwaffnung
  • Entscheidung in mehr als 100 Fällen steht noch aus - Betroffene legen Widerspruch ein

Wer in Deutschland mit scharfer Munition durch Wald und Flur streifen möchte, benötigt einen Jagschein und eine Waffenbesitzkarte - wer dazu noch ein AfD-Parteibuch in der Tasche hat, dem droht im Bundesland Sachsen-Anhalt nun nach einer Gerichtsentscheidung der Verlust der Berechtigung zum legalen Waffenbesitz.

Jäger mit AfD-Mitgliedschaft verlieren Jagdlizenz und Waffenschein

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat im August 2026 eine entsprechende Entscheidung getroffen – ein Vorgang, der in der gesamten Bundesrepublik ohne Beispiel ist. Wie die "Bild" unter Berufung auf exklusive Informationen berichtet, haben bereits 17 Jäger aus Sachsen-Anhalt sowohl ihre Waffenbesitzkarte als auch ihren Jagdschein verloren. Weitere 122 Fälle befinden sich derzeit in der Überprüfung durch die zuständigen Behörden. 15 Betroffene haben Widerspruch eingelegt.

AfD triumphiert bei Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt - jetzt werden Parteimitglieder entwaffnet

Die Entscheidung fällt in eine politisch brisante Zeit: Bei den Landtagswahlen Anfang September erreichte die AfD in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent das mit großem Abstand beste Ergebnis aller Parteien. Im Bundesland zählt die Partei rund 3.500 Mitglieder. Die AfD hat bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen die Praxis einzulegen.

Gericht nennt Rechtsextremismus-Einstufung als Grundlage für Waffenentzug

Der Verfassungsschutz hat den AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch klassifiziert. Daraus leiten die Behörden ab, dass Parteimitglieder gemäß § 5 des Waffengesetzes als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen sind. Das Oberverwaltungsgericht stützt diese Linie mit einer klaren Begründung: "Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren." Die obersten Verwaltungsrichter des Landes setzen damit auf eine konsequente Gefahrenprävention.

Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (55, CDU) stellte sich hinter die Gerichtsentscheidung. "Der Waffenbesitz von Extremisten ist eine Gefahr sowohl für den demokratischen Rechtsstaat als auch für jeden einzelnen Bürger", erklärte sie gegenüber "Bild".

Keine Waffen für Rechtsextremisten: Ehemaliger Bundeswehr-Soldat und AfD-Mitglied muss Waffenschrank räumen

Einer der Betroffenen ist Marcel Pries (48), Dachdeckermeister aus Salzatal und AfD-Kreistagsabgeordneter im Saalekreis. Ende Juni erhielt er die behördliche Aufforderung, sämtliche Waffen und seine Waffenbesitzkarte binnen zwei Wochen abzugeben. Mitte Juli musste er eine Kurzwaffe und sechs Langwaffen verkaufen. "Ich bin seit 15 Jahren Jäger. Ich war Soldat in Afghanistan. Ich habe einen Eid auf die Grundwerte dieses Landes geleistet", sagt Pries. Er bezeichnet sich trotz AfD-Mitgliedschaft als Demokrat und weist den Extremismus-Vorwurf entschieden zurück. Im Behördenbescheid wurden seine politischen Mandate sowie seine Kandidatur bei der Landtagswahl 2026 als Belege angeführt. Zudem bemängelte die Waffenbehörde eine fehlende "hinreichend glaubhafte und eindeutige Distanzierung" von verfassungsfeindlichen Positionen innerhalb der AfD. Auch eine Kreistags-Aussage von Pries wurde herangezogen.

Behörden durchleuchten Tausende Schützen und Jäger auf AfD-Parteizugehörigkeit

Das Ausmaß der Überprüfungen ist beträchtlich: In Sachsen-Anhalt besitzen etwa 13.000 Menschen einen Jagdschein, hinzu kommen rund 20.000 Mitglieder in Schützenvereinen. Bei all diesen Personen müsste nach der Logik des Urteils kontrolliert werden, ob sie der AfD angehören oder die Partei aktiv unterstützen. Die Waffenbehörden greifen dabei auf verschiedene Informationsquellen zurück. Neben Erkenntnissen des Verfassungsschutzes werden laut Innenministerium auch sämtliche öffentlich verfügbaren Daten herangezogen. Die Behörden haben offenbar auch Mitgliederlisten von Schützenvereinen angefordert. Florian Schröder, seines Zeichens jagdpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, kritisiert dieses Vorgehen scharf: "Die untere Waffenbehörde wollte jetzt Mitgliederlisten von den Schützenvereinen, um die Durchsetzung des Waffengesetzes zu prüfen. Das ist Willkür."

Gericht in Thüringen urteilt völlig anders – AfD zieht vor Verfassungsgericht

Die Rechtslage ist in Deutschland alles andere als einheitlich. In fünf Bundesländern gilt die AfD ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch – doch nirgendwo sonst wird die Parteimitgliedschaft allein als Grund für einen Waffenentzug herangezogen. Stattdessen erfolgt überall eine Einzelfallprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. In Thüringen kam das Verwaltungsgericht Gera im Februar zu einem diametral entgegengesetzten Ergebnis: Eine Waffenerlaubnis dürfe AfD-Mitgliedern nicht ausschließlich aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit entzogen werden. Den Richtern fehlte der Beleg dafür, dass die Thüringer AfD eine "kämpferisch-aggressive Haltung" gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verfolge.

Angesichts dieser widersprüchlichen Rechtsprechung hat die AfD angekündigt, den Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht auszuschöpfen. "Wir werden Verfassungsbeschwerde einlegen", bekräftigte der jagdpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Florian Schröder.

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