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Bahnstreik aktuell: Neue Tarifverhandlungen! Gibt's an Weihnachten einen Mega-Streik?

Zugreisende müssen bald wieder mit Bahnstreiks rechnen. Die Deutsche Bahn und die GDL gehen in eine neue Tarifrunde. Deshalb kann es ab November zu Warnstreiks kommen. Auch ein Arbeitskampf an Weihnachten sei nicht ausgeschlossen.

Ab November könnten wieder Bahn-Streiks den Zugverkehr in Deutschland lahm legen. (Symbolfoto) (Foto) Suche
Ab November könnten wieder Bahn-Streiks den Zugverkehr in Deutschland lahm legen. (Symbolfoto) Bild: picture alliance/dpa | Helmut Fricke

Die Tarifstreitigkeiten der Eisenbahngewerkschaft (EVG) sind erst einmal vom Tisch, da drohen bereits die nächsten Verhandlungen. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) will mit der Bahn verhandeln. Das könnte auch Zugreisende treffen. Fahrgästemüssen sich für die Wochen und Monate ab November wieder auf Streiks und damit erhebliche Einschränkungen im Bahnverkehr einstellen - möglicherweise auch zu Weihnachten.

Tarifstreit zwischen Bahn und GDL: Neuer Warnstreik droht an Weihnachten?

GDL-Chef Claus Weselsky will sich dabei mit Warnstreiks nicht lange aufhalten und stattdessen die Mitglieder zügig über unbefristete Streiks abstimmen lassen. "Warum soll ich in irgendeiner Form nur ein kleines Tamtam veranstalten, wenn ich weiß, dass es auf die andere Seite keine Wirkung entfaltet?", sagte Weselsky der Deutschen Presse-Agentur. "Von daher kommt bei uns mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit entweder kein Warnstreik oder nur einer oder zwei." Um eine Wirkung zu entfalten, brauche es längere Arbeitskampfmaßnahmen, für die sich die GDL rechtlich absichern müsse. Eine Urabstimmung und damit der Wille der Mitglieder müssten den Prozessen "ein Stück weit" vorangestellt werden. Derzeit erörtere die GDL, ob eine Urabstimmung schon vor dem ersten Verhandlungstermin am 9. November möglich ist.

Die Weihnachtsfeiertage schließt Weselsky für einen Arbeitskampf nicht aus. Die Bahn habe der GDL mit den Verhandlungsterminen auch einen "Weihnachtsfrieden" vorgeschlagen, sagte Weselsky. "Das haben wir abgelehnt, weil wir die Entwicklung nicht kennen und weil wir nicht wissen, wie viel Verhandlungen wir bis dahin machen."

Bahnstreik aktuell: Das sind die Tarifforderungen der GDL

Wie schon bei der vorigen Verhandlungsrunde will die GDL auch dieses Mal für neue Berufsgruppen verhandeln, für die es bislang keine GDL-Tarifverträge gibt. Die GDL fordert unter anderem mindestens 555 Euro mehr pro Monat sowie ebenfalls die Inflationsausgleichsprämie. Knackpunkt der Verhandlungen dürfte aber vor allem die Forderung nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden für Schichtarbeiter ohne anteilige Lohnabsenkung sein. "Wir haben zu wenig Lokführer, zu wenig Zugbegleiter, jetzt zu wenig Fahrdienstleiter, zu wenig Werkstattmitarbeiter", sagte der GDL-Chef. Das liege nicht am demografischen Wandel. "Sondern es ist die Unattraktivität der Berufe, der Tätigkeiten, die im Eisenbahnsystem nun mal 24 Stunden, sieben Tage die Woche und 365 Tage im Jahr laufen", betonte Weselsky. Die Reduzierung der Arbeitszeit sei deshalb "ein Schritt, die Attraktivität der Berufe zu erhöhen und aufzuzeigen, dass auch in der Gesellschaft Anerkennung da ist". Ein besonderer Fokus bei den Verhandlungen liege aber auch auf den Entgelterhöhungen.

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Diskussionen über umstrittenes Tarifeinheitsgesetz

In den Tarifverhandlungen wird auch wieder das umstrittene Tarifeinheitsgesetz gesprochen. Das Gesetz sieht vor, dass in einem Betrieb mit zwei konkurrierenden Gewerkschaften nur der Tarifvertrag der mitgliederstärkeren Arbeitnehmervertretung zur Anwendung kommt. In den Hunderten Betrieben der Deutschen Bahn ist das in der Regel die EVG. Doch in Dutzenden Tochterunternehmen ist die Frage zwischen allen Beteiligten hochumstritten. Derzeit werden die Tarifverträge der GDL laut Bahn lediglich in 18 Betrieben angewendet.

Schon über die Methode, wie die Mitgliederzahl in einzelnen Betrieben festgestellt werden soll, wird laut Weselsky seit mehr als zwei Jahren vor Gericht gestritten. "Wir sind jetzt gerade mal so in der zweiten Instanz mit einem Verfahren beim Bundesarbeitsgericht angelandet, und kein Mensch kann Ihnen sagen, wann Sie tatsächlich Recht bekommen im Sinne eines gesitteten Zählverfahrens", sagte er. "Wir haben kein Zählverfahren, wir haben keine Methodik für den gesamten Vorgang." Die Frage ist sensibel, denn die Bahn hat kein Recht zu erfahren, ob und welcher Gewerkschaft ein Beschäftigter angehört.

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/rad/news.de/dpa

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