Erstellt von - Uhr

Kosten-Schock für Heizungen: Drastischer Preisanstieg! Verbraucher müssen tiefer in die Tasche greifen

Verbraucher müssen für ein neues Heizungssystem tief in den Geldbeutel greifen. Der Verbraucherzentrale zufolge stiegen die Preise für Heizungen zuletzt um Tausende Euro an. Die Kosten lassen sich jedoch durch Förderungen senken.

Die Preise für Heizungen sind drastisch gestiegen. (Symbolfoto) (Foto) Suche
Die Preise für Heizungen sind drastisch gestiegen. (Symbolfoto) Bild: picture alliance/dpa | Fabian Sommer

Drastischer Preisanstieg für Heizungen! Die Preise für Heizungen sind in Deutschland in den vergangenen beiden Jahren nach Beobachtung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) drastisch gestiegen. Doch es gibt auch Fördermöglichkeiten. Wie lassen sich damit die Kosten senken?

Heizungskosten-Schock: 25 Prozent mehr für Heizungsanlagen

"Im Durchschnitt haben sich die Preise für Heizungsanlagen 2021 um rund 25 Prozent erhöht und 2022 wohl sogar noch ein bisschen mehr", sagte Stefan Materne von der Energieberatung der Verbraucherzentralen der Deutschen Presse-Agentur, gestützt auf eine eigene Marktuntersuchung. Zuvor hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet.

So hoch sind die Kosten für neue Heizungen

Für den Preisüberblick hatte der Verband bei den lokalen und regionalen Energieberatungen die Angebotspreise von Handwerkern abgefragt. Das Ergebnis: Die Durchschnittspreise für Luft-Wasser-Wärmepumpen stiegen von 20.000 Euro im Jahr 2021 auf 31.000 Euro in diesem Jahr. Pelletheizungen verteuerten sich im gleichen Zeitraum von 27.000 auf 37.000 Euro. Aber auch der Preis für Einbau einer Gas-Etagenheizung erhöhte sich von 6.000 auf 10.000 Euro.

Zum Teil spiegele der Preisanstieg die Erhöhung der Rohstoff- und Energiekosten. Doch sei ein Teil der Kostensteigerung sicher auch auf die riesige Nachfrage zurückzuführen. "Der Markt ist überhitzt", urteilte Materne. Regional gebe es aber durchaus große Unterschiede.

So lässt sich der Heizungsaustausch fördern

Für den Einbau einer Heizungsanlage gibt es Förderungsmöglichkeiten. Diese hängen aber von der Maßnahme und den zu fördernden Kosten ab. Förderungen bieten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), dasBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und regionale Förderungen. Das BMWK fördert alle Maßnahmen, die Heizungsverteilsysteme in privaten Gebäuden optimieren. So gibt es beim Austausch einer Ölheizung und dem Einsetzen einer energieeffizienten Heizung eineFörderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die förderungsfähigen Kosten beim BAFA werden nur bis zu einer Summe von 60.000 gefördert. Weitere Informationen dazu gibt es hier. 

Seit Juli 2022 gibt es außerdem den Heizungstausch-Bonus. Dieser beträgt zehn Prozent und gilt für den Austausch von Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizungen. Gasheizungen müssen aber 20 Jahre in Betrieb gewesen sein, damit sie förderungsfähig sind. Auch mit dem Effiziente-Wärmepumpe-Bonus lässt sich der Einbau fördern. Der Förderwert beträgt fünf Prozent. Beide Boni sind kombinierbar. Das bedeutet, dass es insgesamt 40 Prozent Förderung geben kann.

  • Wärmepumpen: bis zu 24.000 Euro
  • Fernwärme: bis zu 21.000 Euro
  • Solarthermie: bis zu 21.000 Euro
  • Biomasse-/Holzheizungen: bis zu 12.000

(Quelle: energieheld.de)

Achten Sie darauf, frühzeitig einen Förderantrag zu stellen. Welche Förderungen für Verbraucher in Frage kommen und worauf Sie achten müssen, können auch zertifizierte Energieberater oder die Verbraucherexperten analysieren. Eine Übersicht über die Konditionen liefern die Webseiten der jeweiligen Förderprogramme.

Lesen Sie auch: Energiekosten-Explosion droht! So sparen Sie viel Geld

Wie hoch fällt die Förderung beim Heizungsgesetz von Habeck aus?

Die Ampelregierung plant ebenfalls Förderung für den Wechsel zu klimafreundlicheren Heizungen. In diesem Zusammenhang soll der Umstieg mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden - ein genaues Konzept gibt es aber noch nicht. Bei Mehrparteienhäusern sollen die maximal förderfähigen Kosten dem Antrag zufolge bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei je 10.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit bei je 3.000 Euro. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften soll die Regelung entsprechend angewendet werden, bei Nichtwohngebäuden ähnliche Grenzen nach Quadratmeterzahl gelten.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

/loc/news.de/dpa

Themen: