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Rundfunkbeitrag-Änderungen aktuell: Beitragszahler aufgepasst! Das ändert sich ab Januar 2023

Beitragszahler aufgepasst: Ab dem 1. Januar ändern sich die Kontodaten einiger Rundfunkanstalten. Welche Bankverbindungen es betrifft und worauf Zahler bei den Rundfunkgebühren achten müssen, erfahren Sie hier.

Beitragszahler müssen sich auf eine Änderung bei der Überweisung einstellen. (Foto) Suche
Beitragszahler müssen sich auf eine Änderung bei der Überweisung einstellen. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Fernando Gutierrez-Juarez

Viele Beitragszahler überweisen immer noch den Rundfunkbeitrag, der aktuell bei 18,36 Euro liegt, selbst. Doch sie müssen sich auf eine Änderung einstellen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat Änderungen bei den Bankverbindungen vorgenommen.

Änderung beim GEZ-Nachfolger ab Januar 2023: Das ändert sich beim Rundfunkbeitrag

Ab dem 1. Januar ändert sich die IBAN des NDR, des RBB und des Gemeinschaftskontos aller Lan­des­rund­funk­an­stalten. Das betrifft Beitragszahler aus den Sendegebieten des RBB (Berlin, Brandenburg) und des NDR(Ham­burg, Mecklenburg-Vor­pommern, Nieder­sachsen, Schles­wig-Hol­stein). Die neuen Kontodaten stehen auch in den Mitteilungen des Beitragsservices und auf den mitgesendeten Überweisungsträgern. In der folgenden Übersicht finden Sie die neuen Bankverbindungen:

  bis 31.12.2022 ab 01.01.2023
NDR Deutsche Bank Hamburg
IBAN: DE96 2007 0000 0111 1111 00
Landes­bank Baden-Württem­berg
IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33
RBB Commerz­bank Potsdam
IBAN: DE10 1608 0000 0012 3456 00
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67
ge­mein­sames Konto
aller Landes­rund­funk­anstal­ten
Post­bank Köln
IBAN: DE85 3701 0050 0123 4565 03
Landes­bank Hessen-Thüringen
IBAN: DE07 5005 0000 0000 3456 78

(Quelle: Rundfunkbeitrag.de)

Diese Regeln gelten bei der Zahlung des Rundfunkbeitrags

Der Rundfunkbeitrag lässt sich auf verschiedenen Arten abbuchen. Beitragszahler können entweder den Betrag selber überweisen oder ihn mit Hilfe des SEPA-Lastschriftenverfahrens abbuchen lassen. Der Beitragsservice bietet mehrere Optionen an. Neben einer vierteljährlichen Zahlung können die Beträge auch halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Laut Gesetz wird der Rundfunkbeitrag alle drei Monate abgebucht, wenn nichts anderes ausgewählt wurde. Hierbei richtet sich die Zahlung nach dem Anmeldedatum.

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/loc/news.de

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