Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann - Uhr

Schwarzarbeit: 2000 Jahre Knast für Nebenverdienst

Kleine Fische wird schon niemand hinter Gitter stecken. Deshalb gibt ein Viertel aller Deutschen zu: Ich habe schwarz gearbeitet. Dass sie dafür sogar ins Gefängnis kommen können, hätten sie nicht gedacht. Was Sie zu Schwarzarbeit wissen müssen, zeigt news.de.

Als nette Nachbarschaftshilfe gemeint, kann Babysitting schnell zur Schwarzarbeit geraten. (Foto) Suche
Als nette Nachbarschaftshilfe gemeint, kann Babysitting schnell zur Schwarzarbeit geraten. Bild: dpa

Mehr als 15 Prozent der deutschen Frauen und 23 Prozent der Männer haben laut einer Emnid-Umfrage schon einmal schwarz gearbeitet. Anpacken beim Hausbau, Putzdienste oder Hilfe bei pflegebedürftigen Menschen - so könnte die Schattenwirtschaft laut einer Prognose des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) im Jahr 2011 einen Umfang von 345,8 Milliarden Euro erreichen. Allein in Privathaushalten seien 4,5 Millionen Haushaltshilfen beschäftigt, 95 Prozent davon illegal.

Rund 117.000 Ermittlungsverfahren hat die Bundeszollverwaltung im vergangenen Jahr wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingeleitet. Das Ergebnis: Geldstrafen von 29,8 Millionen Euro und eine Gesamtfreiheitsstrafe von fast 2000 Jahren.

Doch nicht jedes Babysitting oder die helfende Hand im Haushalt ist Schwarzarbeit. Wo ist die Grenze und was muss jemand tun, der Schwarzarbeit vermutet? Die Antworten:

Was ist Schwarzarbeit?

Nach dem Gesetz gilt jede selbstständige oder unselbstständige Arbeit als Schwarzarbeit, mit der gesetzliche Anmelde- und Anzeigepflichten umgangen werden - beispielsweise beim Finanzamt oder der Rentenversicherung. Wer regelmäßig beim befreundeten Wirt kellnert und dafür bezahlt wird, oder wer Arbeitslosengeld I beziehungsweise II erhält, trotzdem arbeitet, dies aber nicht den Sozial- oder Finanzbehörden meldet, gilt als Schwarzarbeiter. Entscheidend ist nicht das Geld, sondern die Meldung.

Leiharbeit kann ebenfalls zur Schwararbeit werden - wenn Arbeitnehmer ohne Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit an andere Arbeitgeber ausgeliehen werden. Scheinselbstständigkeit (IV. Sozialgesetzbuch, Paragraph 7, Absatz 4) gilt als Schwarzarbeit, wenn Selbstständige beispielsweise regelmäßig nur für einen Auftraggeber tätig sind.

Was ist noch Nachbarschaftshilfe und was schon Schwarzarbeit?

Beim Nachbarn renovieren, dem Jungen von nebenan Nachhilfe geben, die Kinder aus dem Haus gegenüber hüten - all das kann nur Nachbarschaftshilfe, aber auch Schwarzarbeit sein. «Ist eine solche Dienst- oder Werkleistung nicht nachhaltig darauf ausgerichtet, damit Geld zu verdienen, handelt es sich nicht um Schwarzarbeit», sagt Heike Wilsdorf vom Hauptzollamt Dresden. Entscheidend ist der Einzelfall. «Wenn jemand frei entscheiden kann, ob er eine Aufgabe übernimmt oder nicht, dann ist das ein Merkmal dafür, dass keine Schwarzarbeit vorliegt», so Wilsdorf.

Beispiel 1: Wer der Nichte 10 Euro dafür gibt, dass diese auf das Baby aufpasst, begeht keine Schwarzarbeit. «Einerseits gehört die Nichte laut Abgabenordnung zum Kreis der Angehörigen», erklärt Wilsdorf. «Andererseits könnte sie jederzeit ablehnen, weil sie lieber ins Kino gehen möchte. Die 10 Euro werden in dem Fall nicht als Entgelt angesehen, es entsteht also nicht die Verpflichtung, Lohnsteuer oder Rentenbeiträge zu zahlen.

Beispiel 2: Ein Wirt erzählt einem langjährigen Bekannten, dass er an den kommenden Wochenenden voll ausgebucht ist und Hilfe braucht. Der Bekannte soll kellnern, bekomme dafür einen Stundenlohn und müsse zwischen 16 und 2 Uhr arbeiten. «In diesem Fall ist ein Dienstverhältnis entstanden. Denn der Wirt legt den Lohn und die Arbeitszeit fest, der Bekannte kann also nicht frei entscheiden, schon um 23 Uhr zu gehen. Wenn dafür keine Abgaben gezahlt werden, liegt Schwarzarbeit vor», erklärt Wilsdorf.

Eine moderne Form der Nachbarschaftshilfe - aber nicht der Schwarzarbeit - sind sogenannte Zeitbanken. In dieser Art von Tauschringen fließt kein Geld, stattdessen werden persönliche Dienste erbracht. Die dafür benötige Zeit wird auf einem Zeitkonto vermerkt und soll am Ende ausgeglichen sein. Bei solchen Diensten kann es sich zum Beispiel um Nachhilfe, Babysitten oder das Ausführen von Tieren handeln.

Was passiert, wenn es Hinweise auf Schwarzarbeit gibt?

«Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist Aufgabe der Hauptzollämter. Deren Mitarbeiter dürfen überall und rund um die Uhr Gewerbe kontrollieren - auch unangemeldet», sagt Heike Wilsdorf. Egal, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer geprüft werden, alle müssen diese Prüfung dulden und daran mitwirken.

«Für jeden, der in Ausübung einer Tätigkeit angetroffen wird, wird ein Erfassungsbogen ausgefüllt. Darin werden unter anderem die Aufgaben des Befragten vermerkt, aber auch, wie lange derjenige für ein Unternehmen schon arbeitet, wie Urlaub, Stundenlohn und Versicherung geregelt sind», erklärt die Mitarbeiterin des Hauptzollamtes Dresden. Diese Daten würden später mit anderen Behörden abgeglichen - den Sozialleistungsträgern, der Arbeitsagentur oder den Krankenkassen.

«Bestätigt sich der Verdacht auf Schwarzarbeit oder Leistungsmissbrauch, was häufiger vorkommt, wird geprüft, wie schwer die Geschichte wiegt, und ein Strafverfahren eingeleitet. Die Beamten der Hauptzollämter dürfen dann im Auftrag der Staatsanwaltschaft unter anderem Vernehmungen durchführen, Häuser durchsuchen und Akten beschlagnahmen.

Muss man Schwarzarbeit melden?

Eine generelle Anzeigepflicht gibt es in Deutschland nicht. Wer in einem Unternehmen arbeite, in dem Schwarzarbeit betrieben werde, in dessen Sinne sei es auch selbst, entsprechende Hinweise zu geben. Denn: «In groß angelegten Strafverfahren wird auch geprüft, inwieweit anderen Personen die Situation bekannt war und diese geduldet wurde», sagt Wilsdorf.

Wo kann Schwarzarbeit gemeldet werden?

«Anzeige erstatten oder Hinweise geben kann man bei jeder Zolldienststelle - auch anonym», sagt Heike Wilsdorf. Aber auch die Arbeitsagenturen und Krankenkassen sowie «jede Behörde, der durch Schwarzarbeit Einnahmen entgehen, nimmt die Hinweise auf». Die Ermittlungen führen dann die Hauptzollämter.

Welche Folgen hat Schwarzarbeit?

Wird Schwarzarbeit nachgewiesen, können im Einzelfall Bußgelder von bis zu 250.000 Euro verhängt werden. Wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, muss mit einer Kürzung beim Regelsatz rechnen. Auch Freiheitsstrafen sind nicht auszuschließen - im Fall von Leistungsmissbrauch sind bis zu fünf Jahre möglich (Strafgesetzbuch, Paragraph 266a).

rzf/eia/news.de

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