Von news.de-Redakteurin Corina Broßmann
Ihr Job macht Sie krank, Sie wollen nur noch raus? Behalten Sie trotzdem einen klaren Kopf! Was Sie als Arbeitnehmer vor, während und nach Ihrer Kündigung beachten sollten, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, verrät news.de.
Fristen bedenken: Kündigen Sie fristgerecht. Kündigungsfristen stehen in Ihrem Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag. Grundsätzlich beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 28 Tage, entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Bei unsachgemäßer Kündigung drohen je nach Arbeitsvertrag Vertrags- oder Geldstrafen. Selbst eine Schadensersatzklage des Arbeitgebers ist möglich.
Das perfekte Kündigungsschreiben: Eine rechtswirksame Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wer als Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung durchsetzen möchte - also die übliche Kündigungsfrist umgeht -, muss dafür einen wichtigen Kündigungsgrund nennen. Das sind solche, die das Fortführen des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Ein solcher Grund muss auch im Kündigungsschreiben erwähnt werden.
Bei fristgerechten Kündigungen muss kein Grund angegeben werden.
Was sonst nicht fehlen sollte: die eigene Adresse und die des Arbeitgebers, Personalnummer und/oder Abteilung, Austrittsdatum in einer Formulierung wie «Hiermit kündige ich unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum ...», die Bitte um Vergütung oder Nutzung von Resturlaubstagen, Dank für die Zusammenarbeit und Grußformel.
Richtig zustellen: Um sicherzugehen, dass die Kündigung fristgerecht beim Arbeitgeber eingeht, ist es empfehlenswert, die Kündigung persönlich beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung abzugeben. Sie können das Kündigungsschreiben aber auch per Einschreiben mit Rückschein versenden. Geben Sie die Kündigung in zweifacher Ausfertigung ab und lassen Sie sich zur Sicherheit auf dem Duplikat den Erhalt mit Datum bestätigen.
Arbeitszeugnis fordern: Ein Arbeitszeugnis können Sie ebenfalls im Kündigungsschreiben fordern. Scheuen Sie sich aber nicht, den Vorgesetzten und die Personalabteilung zu Beginn Ihrer laufenden Kündigungsfrist noch einmal darauf anzusprechen. Sie sollten Ihr Zeugnis nicht erst nach dem Austritt aus dem Unternehmen in den Händen halten, sondern sich schon vorher bei anderen Arbeitgebern bewerben können. Das ist nach Paragraph 630 im Bürgerlichen Gesetzbuch Ihr gutes Recht.
Rechtzeitig arbeitslos melden: Zwar hat eine Kündigung meist eine Sperre der Sozialleistungen vom Arbeitsamt von drei Monaten zur Folge, wenn keine neuer Job direkt anschließt, trotzdem gilt: Wer Leistungen empfangen will, sollte sich frühzeitig melden.
ham/rzf/news.de
tzzzzzzzzzzz....lächerlich hr.Raknaroekr FRUSTRIERTER SELBSTSTÄNDIGER,ja!?!?! wie es im wald hallt so hallt...... na funztst? mfg bettina
Kommentar meldennazistische äusserung! ARBEITSUNWILLIGE!?! nicht alle über einen kamm scheren!!!unkündbare stelle aufgeben? das sollte einen grund wert sein...!!!!!und wenn diese arbeitnehmerin sich bei ihnen beworben: dann wohl nicht um sich dem süssen leben zu widmen! dann wäre sie im ausland um solchen äusserungen aus dem weg zu gehen :) naja nur so mal als denkaufgabe an sie: wie hallt es aus dem wald heraus? vielleicht haben sie selbst die schnauze voll vom SELBSTSTÄNDIG sein? vater staat frisst ja doch ne ganze menge! also schön die kirche im dorf lassen hr. dutschke mfg
Kommentar meldenVollkommen richtig erfasst! Schwerbehinderung wegen Sehkraftbeeinträchtigung. Technisch ausgerichteter Arbeitsplatz. Gemütliche Krankenhausatmosphäre. Angestellte vergleichbar mit gehobenem Verwaltungsdienst. Seit Neuestem Mitglied der Marxistisch-Leninistisch-Arbeiterpartei oder so ähnlich. An und für sich ein liebes Mädchen, ca. 38 Jahre alt.
Kommentar meldenAntwort auf Kommentar 1 Ein unkündbarer Arbeitsplatz kann nur von einem Beamten oder AN mit Behinderung eingenommen werden. Alle anderen Arbeitnehmer werden sich hüten selbst zu kündigen ohne einen neuen Arbeitsplatz zu haben. Es kommt auch immer auf das KLIMA und die MOTIVATION an. Für Dumpinglohn und Sklavenarbeit wird mit Recht kein AN arbeiten wollen.
Kommentar meldenWie man sieht ist kündigen leicht. Und das wird auch noch durch den Sozialstaat belohnt. Da muss man etwas ändern.Kam da neulich zu mir so eine Arbeitsscheue, die das Leben genießen will.Verlässt die Familie, um mit ihrer Schwester zusammen auf Kosten der Allgemeinheit zu leben.Sie gibt also ihre unkündbare Stellung auf,um sich ins soziale Netz zu flüchten. Hier muss der Gesetzgeber lebenslange Sperre verfügen. Wer seine unkündbare Arbeitstelle aufgibt, um das Leben zu genießen, der soll sein neues Leben selbst finanzieren. Auch an Schadenersatz wegen böswilligen Verlassens wäre zu denken.
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