Auch Empfänger von Arbeitslosengeld II dürfen im Eigenheim wohnen. Gehen dort Türen oder Fenster kaputt, muss das Job-Center die Kosten übernehmen. Doch nur die günstigste Reparatur-Variante ist erlaubt.
Hauptsache der Ersatz ist billig: Wer als Eigenheimbesitzer Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt keine teure Haustür, wenn die alte irreparabel beschädigt ist. Der Staat zahlt nur für die günstigste Kunststoffhaustür (Az. L 5 AS 423/09 B ER).
Diese Entscheidung traf das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit der Begründung, dass auch kostenbewusste und sparsame Hausbesitzer mit geringen Einkünften diese Wahl treffen würden.
Grundsätzlich haben Eigenheimbewohner mit Hartz IV einen Anspruch darauf, dass das Job-Center die Instandsetzung des Hauses bezahlt. Bei einer Tür sei ein Betrag von 750 Euro ausreichend - einschließlich der Einbaukosten.
Eigenheime werden beim Vermögen nicht angerechnet, spielen also auch keine Rolle bei der Höhe des Arbeitslosengeldes II. Voraussetzung: Betroffene müssen darin wohnen und das Haus auf dem eigenen Grundstück muss in der Größe angemessen sein. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt sind 80 Quadratmeter zulässig, bei drei Personen 120 Quadratmeter. Ausstattung und Gesamtwert der Immobilie werden bei der Berechnung ebenfalls nicht berücksichtigt.
Das ist bestimmt nicht viel, aber es ist immerhin etwas. Verdient man einfach zu viel für Zusatzleistungen und zu wenig um sich überhaupt etwas zu leisten, dann muss man auch sehen, woher man die Tür bekommt. Mir geht dieses Gejammer langsam tierisch auf den Senkel. Die Tür bezahle ich (alleinerziehend mit 2 Jobs) und Millionen andere Arbeitnehmer. Ebenso wie die Gerichtsverhandlung. Ja, ich habe Arbeit und hatte bisher immer - aber etliche und das ist kein Klischee, wollen definitiv keine (und ich weiß, wovon ich spreche).
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