
- Transgender-Häftling fordert 3,5 Millionen Dollar Schadensersatz von Donald Trump
- Autumn Cordellionè soll von Mitgefangenen und Gefängnismitarbeitern sexuell missbraucht worden sein
- Sie macht Trump für die Übergriffe verantwortlich
Eine Transfrau in Indiana hat eine Klage gegen Präsident Donald Trump eingereicht und behauptet, seine "transphobe Rhetorik" habe zu sexuellen Übergriffen gegen sie in einem Männergefängnis geführt - nachdem sie Hormone nahm, um eine Frau zu werden. Autumn Cordellioné, geboren als Jonathan Richardson, fordert 3,5 Millionen Dollar Schadensersatz.
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Transgender-Häftling verklagt Donald Trump nach sexuellen Übergriffen
In einer handschriftlichen Beschwerde vom 1. April behauptet Cordellionè, dass Trumps "extremistische Rhetorik und "transphobe Hassrede" Mitgefangene und Gefängnismitarbeiter "ermutigt" habe, sie "brutal anzugreifen und zu vergewaltigen". Darüber berichten aktuell Medien wie "Fox News", "Daily Mail" oder "New York Post". Die Übergriffe sollen nach ihrer Verlegung vom New Castle Correctional Facility, wo sie in Untersuchungshaft untergebracht war, in die Westville Correctional Facility stattgefunden haben. Sie behauptet, Trump sei "fahrlässig aufgrund seines angeblichen Wissens, dass andere nach seinen Worten handeln könnten".
In ihrer Klage beschreibt Cordellionè, dass sie über einen Zeitraum von vier Tagen im Januar von "bandenmäßig organisierten Häftlingen" im Gefängnis niedergestochen und sexuell missbraucht wurde. Laut ihrer handschriftlichen Beschwerde soll einer der Angreifer während der Übergriffe gesagt haben: "Trump ist jetzt Präsident, und wir werden nicht einmal Ärger bekommen, wenn wir euch Transen fertigmachen. Wir sind Patrioten, und selbst wenn du uns anzeigst, wird Trump uns begnadigen und wahrscheinlich eine Medaille verleihen."
Die Klage behauptet zudem, dass Gefängnismitarbeiter ihre Beschwerden ignorierten. Ein Fallmanager soll sogar zu ihr gesagt haben: "Ich habe deinen Fall in den Nachrichten gesehen, und ich persönlich denke nicht, dass wir Steuerzahler für deine Operation bezahlen sollten." Cordellioné wirft den Beklagten außerdem vor, ihre Rechte gemäß dem Achten Zusatzartikel verletzt zu haben, der vor grausamer und ungewöhnlicher Bestrafung schützt.
Autumn Cordellionè wegen fahrlässiger Tötung zu 55 Jahren Haft verurteilt
Cordellionè wurde 2001 wegen der tödlichen Strangulation ihrer elf Monate alten Stieftochter zu 55 Jahren Haft verurteilt. Während die Mutter des Opfers abwesend war, hatte Cordellioné die Aufsicht über das Baby. Zunächst behauptete sie, das Kind mit Erbrochenem im Mund in seinem Bett gefunden zu haben, gab jedoch später zu, versucht zu haben, es zu beruhigen. Die Todesursache wurde als manuelle Strangulation festgestellt.
Im Gefängnis soll Cordellionè gegenüber einem Vollzugsbeamten gesagt haben: "Alles, was ich weiß, ist, dass ich die kleine verdammte Schlampe getötet habe." 2020 wurde bei ihr Geschlechtsdysphorie diagnostiziert und weibliche Hormone sowie Testosteronblocker verschrieben.
Dies ist nicht Cordellionès erste Klage. Im August 2023 klagte sie mit Unterstützung der ACLU gegen ein Gesetz in Indiana, das steuerfinanzierte Geschlechtsumwandlungen für Häftlinge verbietet. Zudem reichte sie eine Zivilklage gegen einen Gefängnisseelsorger ein, der ihr angeblich das Tragen eines Hijabs außerhalb ihres unmittelbaren Schlafbereichs untersagte.
Donald Trump kämpft in den USA gegen "Gender-Ideologie"
Ein Sprecher des Weißen Hauses reagierte auf die Klage mit der Erklärung: "Präsident Trump hat geschworen, biologische Frauen vor dem Extremismus der Gender-Ideologie zu schützen und die biologische Wahrheit in der Bundesregierung wiederherzustellen."
Die Klage erfolgt vor dem Hintergrund von Trumps Anordnungen, Gefangene entsprechend ihrem biologischen Geschlecht unterzubringen. Das Justizministerium von Indiana hat nicht bestätigt, ob Cordellionès Verlegung auf diese Anordnung zurückzuführen ist.
Im März hatte Richter Richard Young angeordnet, dass die Strafvollzugsbehörde von Indiana eine Geschlechtsumwandlungsoperation für Cordellionè "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" arrangieren solle. Der Generalstaatsanwalt von Indiana, Todd Rokita, verteidigt jedoch das Gesetz des Bundesstaates, das Geschlechtsumwandlungsoperationen für Häftlinge verbietet, und argumentiert, dass der Staat nicht verpflichtet sei, "experimentelle Behandlungen" anzubieten.
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