So., 12.02.12
Hausbau

Immobilienverkauf Schmutzige Tricks der Makler

Von news.de-Redakteur Christian Mathea

Artikel vom 06.08.2010

Makler leben von ihrer Provision. Wann sie gezahlt werden muss, ist im Gesetz klar geregelt. So wird die Courtage auch fällig, wenn Makler ohne Auftrag des Eigentümers erfolgreich auf Kundensuche gehen. Und das ist Alltag in Deutschland.

Von Anfang an kam ihnen die Sache spanisch vor. Als die frisch vermählten Eheleute* vor ihrem Traumgrundstück nahe Berlin standen, verwehrte ihnen der Makler, das Grundstück zu betreten. Und das, obwohl das Auto des Verkäufers und künftigen Nachbarn auf dem Anwesen stand. Der Makler50 Prozent der Grundstück- und Hausverkäufe in Deutschland werden über Makler getätigt. In den USA und Großbritannien liegen die Zahlen deutlich höher. In Deutschland gibt es 14.000 gewerbliche Immobilientreibende. Quelle: IVD behalf sich mit Ausflüchten wie: «Wir wollen jetzt nicht stören, ich habe keinen Termin ausgemacht. Nächstes Mal werde ich natürlich ein Treffen vereinbaren.»

Der Mann forschte nach und fuhr tags darauf noch einmal zu dem Grundstück, um mit dem Verkäufer persönlich zu sprechen. Dieser war wieder vor Ort und seine Überraschung groß. Das Grundstück neben seinem Haus wolle er zwar verkaufen, aber einen Makler habe er damit nicht beauftragt, sagte er.

Nach einer längeren Unterhaltung und dem Vergleich von Telefonnummern fanden beide heraus, wie sich der Makler Informationen über das Grundstück verschafft hatte. Einige Wochen zuvor hatte er angerufen und sich als Familienvater ausgegeben, der für seine Kinder ein Haus bauen wolle und ein Grundstück dafür suchen würde.

Der Eigentümer war sauer. Das Grundstück wollte er nicht mehr verkaufen. Nicht, weil er den Besucher nicht sympathisch fand, sondern weil er dem Makler die Provision nicht gönnte.

Einzelfall oder Alltag in Deutschland? Wenn man sich im Internet auf die Suche begibt, bekommt man den Eindruck, dass eher Zweiteres der Fall ist. Unter dem Stichwort «Makler ohne Auftrag» findet man zahlreiche Fälle, die in Foren diskutiert werden.

Nun könnte man meinen: Der Makler hatte doch gar keinen Auftrag, wieso darf er dennoch Provision kassieren? Aber ob Auftrag gegeben oder nicht, das ist weniger wichtig. «Grundsätzlich gilt, dass ein Makler für den Nachweis und/oder die Vermittlung Provision verlangen kann. Es ist auch nicht erforderlich, dass die Grundstückseigentümer den Makler eingeschaltet haben», sagt Rechtsanwalt Axel Willmann aus Brühl.

Was Eigentümer tun können

Eigentlich könnte es dem Eigentümer egal sein, wer sich um die Vermarktung kümmert. Doch das Problem ist, dass der Makler viele Grundstückssuchende - denen der Eigentümer das Grundstück gern direkt verkauft hätte - an sich und seine Verträge bindet. Und in diesen Verträgen stehen neben der Provision nicht selten auch Klauseln, nach denen der Käufer im Falle eines Kaufvertrags mit einem bestimmten Bauunternehmen bauen muss.

Im Gegensatz zur Vermietung (siehe Seite 2) gibt es beim Verkauf von Immobilien grundsätzlich kein gesetzliches Verbot für die Vermarktung ohne Auftrag.

Der Eigentümer hat nach Angaben des Dresdner Rechtsanwalts Dr. Peter Neumann trotzdem Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. So könne er dem Makler die Vermittlung des Grundstücks einfach verbieten. «Sollte das mündliche – besser schriftliche – Verbot nicht den erhofften Erfolg haben, kann der Eigentümer mit einer einstweiligen Verfügung gerichtlich dagegen vorgehen. Er hat nämlich einen Unterlassungsanspruch», so RA Neumann.

Neumann macht zudem deutlich, dass auch andere Makler ihren Kollegen abmahnen könnten, da ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliege. «Spätestens dann muss der angezeigte Makler nachweisen, dass er den Auftrag hat, ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor», sagt der Rechtsanwalt aus Dresden.

Dachverband kritisiert dieses Vorgehen

Selbst beim Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht man das Verhalten mancher Makler skeptisch: «Es ist ein marktwidriges Verhalten, ohne Billigung des Auftraggebers das Objekt ins Internet, in die Zeitung oder in sonstige Magazine zu stellen», sagt IVD-Geschäftsführer Hans-Eberhard Langemaack. Das Verhalten widerspreche den Standesregeln des Verbands. «Wenn ein Makler dagegen wiederholt verstößt, wird er vom Verband ausgestoßen», so Langemaack.

Doch auch der IVD-Geschäftsführer muss eingestehen, dass es keine rechtliche Handhabe gegen dieses Vorgehen gibt. Wenn sich der Interessent darauf einlässt, könne man nichts machen, so Langemaack: «Leider spricht die Rechtsprechung die Provision dem Makler zu, der unberechtigterweise den Käufer gebracht hat, wenn der Verkäufer als Herr des Objektgeschehens dann ja sagt zum Verkauf.»

* Der Fall ist news.de bekannt.

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Immobilienverkauf: Schmutzige Tricks der Makler » Wirtschaft » Nachrichten

URL : http://www.news.de/wirtschaft/855068142/makler-ohne-auftrag/1/
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Leserkommentare (4)
  • Kommentar: 4
  • 21.10.2011 06:02
von
Manfred Brell

Maklerdienste werden gerne in Anspruch genommen. Wenn es ans Zahlen geht, wird überlegt, wie man sich drücken kann. Es gehört gerade zum Maklerberuf zu wissen wer was verkauft. Statt sich zu freuen, daß man durch die Tätigkeit des Maklers eine Abschlußmöglichkeit erhalten hat, wird nur darüber nachgedacht, diesen um die Früchte seiner Arbeit zu bringen. Nach dem BGH ist es egal, woher der Makler etwas weis u. ob er einen Verkaufsauftrag hat. Die Interessenten müssen sich einfach klar machen, daß der Nachweis ihnen gegenüber erbracht wird u. ein Auftrag des Eigentümers dafür nicht relevant ist.

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  • Kommentar: 3
  • 06.06.2011 21:45
von
Makler

Warum bieten denn so viele Makler ohne Auftrag Immobilien an ? Weil es den Eigetümern völlig egal ist woher der zahlungskräftige Käufer/ Mieter zu Schluss kommt. Schließlich kann niemand den Eigentümer zwingen den Notarvertrag zu unterschreiben. Scho mal darüber nachgedacht ............

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  • Kommentar: 2
  • 10.08.2010 11:48
von
Christian Kraus

Makler- irgendein Makel haftet diesem "Berufsstand" an.Natürlich sind nicht alle Makler unseriös-aber-wie in diesem Fallmehr als unseriös! Zumal auch die Berufsbezeichnung Makler hier im Land nicht geschützt ist, tummeln sich gerade in dieser Branche zwielichtigte Gestalten zu hauf!Es ist gut und von Nöten, daß der eigene Dachverband besser kontrolliert und härter durchgegriffen wird-um die zahlreichen schwarzen Schafe in die Schranken zu verweisen.Der Gesetzgeber ist außerdem gefordert und muß über kurz od.lang gesetzliche Vorgaben schaffen, damit auch die Finanzaufsicht durchgreifen kann...

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  • Kommentar: 1
  • 06.08.2010 16:32
von
Uwe Hotze

Wo bleibt der Kommentar? Ragnaroekr, Weltuntergang oder was- 21.Dez.2012 - lass sie alle machen was sie wollen. ich bin gegen Alles und gegen Jeden versichert.

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