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Was teilt der Arzt meinem Arbeitgeber mit?
Der Betriebsarzt darf dem Arbeitgeber bei normaler Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht nur das Untersuchungsergebnis, also «geeignet», «nicht geeignet», «geeignet unter folgenden Voraussetzungen...», nicht aber Analysewerte oder gar Befunde mitteilen. Wenn Sie ausdrücklich in einem Formular darum gebeten werden, dem Arzt auch zu erlauben, dem Arbeitgeber einzelne Untersuchungsergebnisse mitzuteilen, ist ein solches Verlangen rechtswidrig. Die Einwilligung ist wegen des Drucks nämlich nicht wirklich freiwillig, meinen auch Datenschutzbeauftragte.
Außerdem ist eine derartige Einwilligung nicht mehr von dem zulässigen Zweck der Einstellungsuntersuchung – der Ermittlung der Eignung – gedeckt. Der Arbeitgeber braucht nur zu wissen, ob Sie geeignet oder ungeeignet sind. Warum - das geht ihn nichts an.
Was passiert mit meinem Blut und der Auswertung nach dem Test?
Das Blut wird meistens sofort entsorgt. Das Untersuchungsergebnis darf nicht zur Personalakte genommen, sondern muss vom Betriebsarzt sicher – auch vor dem Zugriff des Arbeitgebers geschützt – aufbewahrt werden. Der Betriebsarzt muss die Unterlagen mindestens zehn Jahre, bei Pflichtuntersuchungen bis zu 30 Jahre aufbewahren. Sie haben das Recht, jederzeit in die Patientenunterlagen Einsicht zu nehmen.
Was kann ich machen, wenn ich wegen eines negativen Bluttests den Job nicht bekomme?
Bewerber, die nur wegen einer Verweigerung eines unzulässigen Bluttests nicht eingestellt werden, können einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Denn niemand darf wegen der Wahrnehmung seiner Rechte benachteiligt werden, das steht im Paragraph 612a BGB: Maßregelungsverbot. Das Problem ist aber die Beweislage. Weil der potentielle Arbeitnehmer beweisen muss, dass er nur wegen der Weigerung nicht eingestellt wurde, scheitern solche Verfahren häufig.
Behinderte, auch mit einem Grad der Behinderung von unter 50 Prozent, können auf Schadensersatz klagen, wenn sie wegen der Behinderung, also zum Beispiel einer Diabetes, benachteiligt und nicht eingestellt werden. Die Beweislast trägt dann nach dem Schwerbehindertenrecht der Arbeitgeber.
Nur in Ausnahmefällen kann aber die Einstellung verlangt werden.
mat/seh/reu/news.de
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Hallo, der Betriebsarzt hat bei meiner Einstellungsuntersuchung einen HIV - Test gemacht, obwohl ich ein Formular ausgefüllt habe, wo ich eindeutig dei Frage, ob ein HIV - Test gemacht werden soll oder nicht, mit nein angekreutzt habe. Die Ärtztin hatte mich 2 Wochen später informiert, das doch ein HIV - Test gemacht wurde, angeblich versehendlich. Nun möchte ich Schmerzensgeld verlagen, mein Anwalt sagt aber, das lohne sich nicht, da springt nicht viel oder garnichts bei raus. Ich bin zu tiefst verletzt, kann eine Ärtztin nicht mal ein DIN A4 Blatt mit einem X nein erkennen, oder war das
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