... im Schnitt bei 7,67 Euro pro Quadratmeter und Monat. Der Gesamtberliner Durchschnitt (Mietspiegel und Betriebskostenspiegel) betrage 8,07 Euro.Bei den BBU-Unternehmen stünden in Berlin nur noch rund 4400 Wohnungen längerfristig leer, weil sie als schwer vermietbar gelten. Das seien 0,7 Prozent des gesamten Bestandes von gut 650 000 Wohnungen und damit ein Fünftel weniger als im Vorjahr. Am niedrigsten sei die Leerstandsquote in Wilmersdorf (1,2 Prozent, 134 Wohnungen),...
... für eine vierköpfige Familie. Erstmalig koppelte Berlin seine neuen Richtwerte an den Berliner Mietspiegel und den bundesweiten Heizkostenspiegel an, sagte Sozialsenator Mario Czaja (CDU). So schaffe das Land Rechtssicherheit. Als bundesweit erstes Land schaffe Berlin so auch für Gerichte bindende...
... wechselte der Vermieter. Die neue Vermieterin erhöhte die Miete unter Heranziehung des aktuellen Mietspiegels.Der Mieter weigerte sich, die erhöhte Miete zu bezahlen, da in der Begründung auf den vom früheren Vermieter gestellten Zustand der Wohnung keine Rücksicht genommen wurde. Die Vermieterin entgegnete, dass ihr der damalige Zustand nicht bekannt sei.Das Amtsgericht München gab der Vermieterin daher zum Teil Recht. Der Mieter müsse bei einem Mieterhöhungsverlangen die Umstände...
... marktübliche Mieten sind jedoch zu berücksichtigen. Das bedeutet: Je nach Lage fällt der Mietspiegel höher oder niedriger aus. In München, Frankfurt und Hamburg bezahlen Mieter im Schnitt mehr für die Wohnung als in Leipzig, Dresden oder Berlin. Außerdem sollen die Behörden die Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten nicht an den Mieten im untersten, sondern im unteren Bereich festsetzen. Die Höhe des Mietzuschusses berechnet sich demnach nicht nach den billigsten Mieten...
... in diesem Zeitraum für 1840 Euro pro Quadratmeter angeboten. Die ortsübliche Vergleichsmiete im Mietspiegel 2011 belief sich dem Bericht zufolge auf 5,21 Euro netto kalt je Quadratmeter.Der Senator für Stadtentwicklung, Michael Müller (SPD), bekräftigte in einer Mitteilung das Senatsziel, dass in Berlin in der laufenden Legislaturperiode 30 000 Wohnungen neu gebaut werden. Ende 2010 wohnten nach Senatsangaben 3,46 Millionen Menschen in der Hauptstadt, 18 000 mehr als im Vorjahr und 72...
(dpa/tmn) - Vermieter können auf den Mietspiegel der Nachbargemeinde zurückgreifen, wenn es in ihrer Gemeinde keinen Mietspiegel gibt. Allerdings müssen sie die Auswahl begründen.Geschieht das nicht, seien Mieterhöhungen auf dieser Grundlage unwirksam, befand das Amtsgericht Ahrensburg (Aktenzeichen: 49 C 949/11). In dem verhandelten Fall wollte ein Vermieter die Miete erhöhen, berichtet die Zeitschrift «Das Grundeigentum». Da es für seine Gemeinde keinen Mietspiegel gab,...
... guten oder einer weniger guten Wohnlage ist. Orientierung darüber fänden sie in den jeweiligen...
... sollten Vermieter im Rahmen der Vergleichsmiete die Miete erhöhen dürfen, etwa mit Zuschlägen. Mietspiegel müssten dann die Preise auch abhängig von der Energieeffizienz des Gebäudes ausweisen.vdp-PreisindexHypothekenvergleich...
... und werden deshalb nicht ohne Grund als zweite Miete bezeichnet», erklärt der Mieterverein. Mietspiegel liefert Überblick Auskunft über die örtlichen Mieten in Städten und Gemeinden geben rund 500 Mietspiegel in Deutschland. Darin werden je nach Baujahr, Wohnlage, Ausstattung und Größe der Wohnung Quadratmeterpreise genannt, wie sie am Wohnort üblicherweise bezahlt werden. Auch für die Betriebskosten gibt es eine Übersicht. Der Deutsche Mieterbund (DMB) veröffentlicht jedes...
... Kein Wunder, dass auch andere Regeln für Mieterhöhungen gelten als in einer normalen Wohnung.Der Mietspiegel gilt nicht für eine Wohnung im Turm einer Burg. Das hat das Amtsgericht Düren entschieden, wie der Deutsche Mieterbund in Berlin berichtet. In dem Fall (Aktenzeichen: 42 C 228/10) hatte der Vermieter und Burgherr im Turm seiner Burg aus dem 12. Jahrhundert eine Wohnung vermietet. Für seine Mieterhöhung von 343,23 Euro auf 400,- Euro stützte er sich auf den örtlichen Mietspiegel...
... müssten begründet sein, erklären die Experten. Dabei könnten sich Vermieter auf den Mietspiegel der Gemeinde oder Vergleichswohnungen beziehungsweise Sachverständigengutachten beziehen. Nicht ausreichend sei es, wenn der Vermieter schreibe: «Alles wird...
... Mieter schriftlich angekündigt werden. Begründen kann der Vermieter sie anhand eines aktuellen Mietspiegels, dem Gutachten eines Sachverständigen oder anhand der Mieten von drei Vergleichswohnungen. Der Deutsche Mieterbund rät Mietern, in solchen Fällen schon bei Abschluss des Vertrages schriftlich festzuhalten, dass die Miete dauerhaft unterhalb des ortsüblichen Niveaus...
(dpa) - Eine über dem Mietspiegel liegende Wohnungsmiete ist grundsätzlich unzulässig. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor (Aktenzeichen: 2-11 S 339/09). Nach Auffassung des Gerichts kann ein solcher «qualifizierter Mietspiegel» auch nicht ohne weiteres durch ein vom Vermieter eingeholtes Sachverständigengutachten ausgehebelt werden. Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage eines Vermieters aus Frankfurt ab. Dieser hatte von einem...
... haben nur 34 Prozent aller Hochschüler zum Studieren ihr Bundesland verlassen.Auch den örtlichen Mietspiegel sollten sich angehende Studenten ansehen. Die Universität München kann in einem Ranking noch so gut abschneiden. Wenn Studenten sich dort keine Wohnung leisten können oder die halbe Woche für die Miete jobben müssen, bringt es das nicht. Auch das kulturelle Angebot in der Stadt sollte stimmen. Und wenn alle «weichen» Faktoren gegen das Ranking sprechen, sollte man seine...
... (Aktenzeichen: VIII ZR 87/10).Die Klägerin hatte sich zur Begründung der Erhöhung auf den Mietspiegel berufen, die Fördermittel jedoch nicht erwähnt. Das sei auch nicht notwendig, erklärten die BGH-Richter. Nur Modernisierungsmaßnahmen mit Hilfe öffentlicher Mittel seien anzurechnen. Wenn eine Wohnung aber nur instand gesetzt worden sei, so habe dies keinen Einfluss auf die eine geplante...
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Er dient als Begründungsmittel für Mieterhöhungen und wird von Städten (selten auch von größeren Gemeinden) in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (d. h. Mieter- und Vermieterverbände) aufgestellt. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Es gibt keine Verpflichtung, einen Mietspiegel aufzustellen, deshalb gibt es nicht für jede Gemeinden eine solche Übersicht.