So., 12.02.12

Apotheken-Notdienst Der medizinische Spätkauf

Von news.de-Redakteur Andreas Schloder

Artikel vom 09.09.2010

Ob am Heiligabend um 23 Uhr oder am Pfingstsonntag um 5: Für Apotheker bedeutet der Notdienst eine unruhige Nacht, für die Patienten aber eine Beruhigung. News.de klärt auf, wie man im Notfall schnell und einfach die Medikamente bekommt.

Der Apothekennotdienst: Wer kleine Kinder zu Hause hat, kennt fast alle Pharmazeuten schon beim Vornamen. Dieser nächtliche Service ist vorgeschrieben, eine Maßnahme, mit der Apotheker ihren im Gesetz festgeschriebenen Auftrag erfüllen: die nahe Versorgung mit Medikamenten. Denn nicht immer lassen sich Erkrankungen wie Erkältungen, Fieber, Asthma-Anfälle oder Magen-Darm-Infekte, die häufig in der Nacht auftreten, mit Hausmitteln behandeln.

Der Notdienst variiert im Vergleich von Stadt und Land aber stark. Während im ländlichen Raum die Apotheker im Turnus von fünf bis zehn Tagen mit der Extraschicht dran sind, ist es in der Großstadt deutlich entspannter. Auch der Ablauf ist unterschiedlich: Apotheken beispielsweise in der Fußgängerzone einer Großstadt machen sonntags fast wie an Werktagen auf, während die auf dem Land den echten Notdienst verrichten. Das heißt: Kunden, die einfach Hustenbonbons oder eine Wärmsalbe kaufen wollen, sind nicht so gern gesehen. Damit Patienten im Notfall schnell und einfach ihre Medikamente bekommen, sollten sie Folgendes beachten.

Erreichbarkeit

Wenn das Kind hustet, die Tageszeitung aber unauffindbar ist, in der der tägliche Notdienst abgedruckt ist, nicht verzagen: Welche Apotheke Dienst hat, steht nicht nur in der Zeitung. Name und Anschrift des diensthabenden Pharmazeuten hängen an jeder Apotheke. Doch die Suche ist am leichtesten im Internet. Zahlreiche Suchmaschinen bringen schnell die Ergebnisse. Am besten: www.apotheken.de/notdienste, www.apotheke.com, oder www.apotheken-umschau.de. Wer den Computer nicht zur Hand hat, kann kostenlos den Service unter der Telefonnummer (0800) 0 02 28 33 erfragen. Auch per SMS ist die Suche möglich. Einfach eine Kurznachricht mit dem Stichwort «apo» an die 22 8 33 schicken, und man bekommt die Adresse der nächsten Apotheke zugeschickt. Der Service kostet 69 Cent pro Minute.

Verschreibungspflicht

Auch im Notdienst gilt die Verschreibungspflicht. Das heißt: Medikamente wie Antibiotika oder Asthma-Sprays darf der Apotheker ohne Rezept nicht herausgeben. In solchen Fällen muss der Arzt verständigt werden, der die Mittel verschreibt.

Nachtzuschlag

Für den Notdienst bekommt der Apotheker einen Nachtzuschlag, salopp formuliert die Nachttaxe. Diese beträgt 2,50 Euro – egal aber, wie viele Medikamente benötigt werden. Hat der Arzt das Rezept nach 20 Uhr ausgestellt, ist darauf das Feld «noctu» angekreuzt. Dann erstattet die Krankenkasse den gezahlten Nachtzuschlag. Wer ein Rezept erst am Abend einlöst, das schon tagsüber ausgestellt wurde, geht bei der Rückerstattung leer aus. Der Nachtzuschlag wird auch für Medikamente ohne Rezept fällig.

«Aut idem»

Hat der behandelnde Arzt auf dem Rezept das Feld «Aut idem» durchgestrichen, darf der Apotheker kein wirkstoffgleiches Medikament ausgeben, sondern  nur das, was der Arzt verordnet hat. Wenn er dieses Präparat nicht auf Lager hat, dann muss eine andere Apotheke gesucht werden, die die Arznei vorrätig hat.

kat/ham/reu/news.de
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Apotheken-Notdienst: Der medizinische Spätkauf » Gesundheit » Nachrichten

URL : http://www.news.de/gesundheit/855072590/der-medizinische-spaetkauf/1/
Schlagworte:
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Leserkommentare (4)
  • Kommentar: 4
  • 09.09.2010 17:49
von
Michel1966
Antwort auf Kommentar 3

Die Frage ist jetzt wohl nicht wirklich ernst gemeint !!?

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  • Kommentar: 3
  • 09.09.2010 15:43
von
Raymond de Floo

Diskutieren Sie mit und kommentieren Sie den Artikel Apotheken-Notdienst : Der medizinische Spätkauf. Wie kann es sein, dass Internet-Versandapotheken nicht am Apothekennotdienst beteiligt sind? Ist das nicht Wettbewerbsverzerrung?

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  • Kommentar: 2
  • 09.09.2010 13:32
von
FJakob

Aber: 1) Notdienst bedeutet, daß rein juristisch so Dinge wie die beschriebenen Bonbon eigentlich gar nicht verkauft werden dürfen. 2) Kein Notdienst: wenn die jungen Damen nachts um 3, auf dem Weg von der Disko nach Hause, ein 10 Tage altes Pillenrezept einlösen! 3) Bitte, bitte: keine Aut-idem-Kreuze! Denn: Mit Kreuz wird ein ganz bestimmtes Arzneimittel festgelegt. Man darf nicht tauschen, obwohl vieleicht 10 Baugleiche im Lager liegen. Und das Lager spiegelt das Verschreibungsverhalten der umliegenden Ärzte wieder. Die Versorgung klappt sonst nicht und auch eine andere Apotheke hat's wa

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  • Kommentar: 1
  • 09.09.2010 13:30
von
Klaus Humpe

Leider ist Ihnen im letzten Absatz wo es um " Aut idem" geht ein Irrtum unterlaufen. Dr Arzt sollte tunlichst das Felsd "Aut idem " nicht ankreuzen, denn dann kann der Apotheker ein wirkstoffgleiches Medikament abgeben und dem Patient ist geholfen.

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