Kriminalität: Miersch offen für strengeren Umgang mit Gefährdern
Den Attentäter des Berliner Auto-Anschlags hatten die Behörden auf dem Radar. Trotzdem gelang ihm die Tat. Innenminister Dobrindt will daher Veränderungen. Nun positioniert sich der SPD-Fraktionschef.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Nach dem islamistisch motivierten Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days in Berlin hat sich SPD-Fraktionschef Matthias Miersch offen gezeigt für einen strengeren Umgang mit sogenannten Gefährdern. "Es ist deutlich, dass wir mit dem Islamismus ein Problem haben", sagte Miersch der Funke-Mediengruppe. "Darum müssen wir aus meiner Sicht auch bei bestimmten Vereinen und Gruppen noch genauer hinschauen und Gefährder besser kontrollieren, auch wenn wir den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten nicht für jeden Einzelfall den Umgang vorschreiben können."
Er denke etwa an eine Präventivhaft für Gefährder, was aber in der Zuständigkeit der Länder liege. "Wir müssen gemeinsam mit den Bundesländern darüber sprechen, ob wir eine einheitliche Regelung und einen bundesgesetzlichen Rahmen finden, um Gefährder in Präventivhaft nehmen zu können." Auch zur elektronischen Fußfessel gebe es unterschiedliche Länderregeln, die bisher kaum genutzt würden.
Dobrindt rückte nach dem Anschlag drei Maßnahmen in den Fokus
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach dem Anschlag in Berlin dafür plädiert, Mittel zur "Einschränkung von Bewegungsfreiheit" wie die elektronische Fußfessel stärker zu nutzen. Sein zweiter Punkt: "Präventivhaft für Gefährder ist etwas, was aus meiner Sicht zwingend notwendig ist." Man müsse dafür sorgen, das deutschlandweit umzusetzen. Ferner forderte er: "Wir brauchen Regeln, die dafür sorgen, dass Gefährder nicht mit Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen."
Miersch machte nun jedoch mit Blick auf die Erwägungen rund um das Jugendstrafrecht deutlich: "Einzelne Tatdelikte aus dem Jugendstrafrecht herauszunehmen, finde ich schwierig. Es sollte im Ermessen der Richter liegen, ob sie Straftäter im Alter von 18 bis 21 Jahren Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht beurteilen."
Im konkreten Fall liege das eigentliche Versäumnis im fehlenden Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und der Justiz. "Genau da müssen wir ansetzen. Und da erwarte ich Vorschläge des Innenministers", so der SPD-Politiker.
Terroranschlag am Samstag vergangener Woche
Bei dem Terroranschlag am Samstag vergangener Woche wurden eine Frau getötet und 31 Menschen verletzt. Der islamistische Attentäter hatte mit einem Fahrzeug mehrere Passanten angefahren und anschließend weitere attackiert, vermutlich mit einer Machete. Er wurde am Tag darauf von Polizisten gestellt und erschossen, als er sie nach Polizeiangaben angriff.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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