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Neue Gesetze im Oktober: Mindestlohn und Corona-Tests! DIESE Gesetzesänderungen gelten seit 01.10.

Sozialversicherung, Bürgertests für Ungeimpfte, Tankstellen-Preisvergleich - mit dem neuen Monat erwarten uns auch jede Menge neue Gesetze. Was sich zum 1. Oktober 2021 ändert und welche Gesetzesänderungen in Kraft treten, erfahren Sie hier. 

Neue Gesetze im Oktober 2021: Diese Gesetzesänderungen treten ab 01.10.2021 in Kraft. (Foto) Suche
Neue Gesetze im Oktober 2021: Diese Gesetzesänderungen treten ab 01.10.2021 in Kraft. Bild: (Symbolbild) arahan/AdobeStock

Mit dem 1. Oktober 2021 treten jede Menge Gesetzesänderungen in Kraft. Ob Inkasso, Stalking, Sozialversicherung oder Corona-Schnelltests - von den neuen Gesetzen, die ab 01.10.2021 gelten, ist fast jeder betroffen. Was sich im Oktober ändert, erfahren Sie hier.

Neue Gesetze ab 1. Oktober 2021: Inkassogebühren werden günstiger

Für Verbraucher:innen sollen Inkassogebühren günstiger werden. Bei kleineren Forderungen wurde die Höhe der Einziehungskosten gesetzlich gesenkt und gedeckelt. So sollen laut dem Portal "Impulse"für Schulden in Höhe von bis 500 Euro – nur noch bis zu 30 Euro Inkassogebühren statt bislang 60 Euro fällig werden. Laut Bundesjustizministerium machen Schulden bis 500 Euro etwa 60 Prozent aller Fälle aus. Bei Kleinstschulden bis zu 50 Euro, die etwa 23 Prozent aller Fälle ausmachen, dürfen ab dem 1. Oktober 2021 nur noch Gebühren in Höhe von 18 Euro verlangt werden.

Neues Gesetz: Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Oktober 2021

Laut des Portals "Impulse" sollte der gelbe Schein, mit dem Ärzte Angestellte für arbeitsunfähig erklärten, bereits im Januar 2021 abgeschafft werden. Stattdessen sollte der Mediziner die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung soll die "elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ab dem 1. Oktober 2021 starten.

Neues Corona-Gesetz: Ungeimpfte müssen Schnelltests ab 11. Oktober selbst zahlen

In der Corona-Krise müssen sich Nicht-Geimpfte im Herbst auf mehr finanzielle Erschwernisse gefasst machen. Für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Quarantäne soll es für die meisten spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr geben. Das beschlossen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern mehrheitlich bei Beratungen im September 2021. Greifen soll dies für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Ab 11. Oktober müssen Schnelltests, die etwa beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen zu nutzen sind, meist selbst bezahlt werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte in Berlin, es gehe nicht um Druck, sondern auch um Fairness. Diejenigen, die sich und andere durch eine Impfung schützten, hätten die berechtigte Frage, warum sie für andere, die nicht geimpft seien, mitzahlen. Der Vorsitzende der Länderminister, Klaus Holetschek aus Bayern, sprach von einem Zeichen, dass auch Ungeimpfte im Kampf gegen die Pandemie Verantwortung übernehmen müssten. Wer eine Impfung aus welchen nicht-medizinischen Gründen auch immer ablehne, könne nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für Verdienstausfall aufkomme. "Das wäre unsolidarisch", sagte der CSU-Politiker.

Bei den Beratungen ging es um eine einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits zuvor entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen. Dies sieht das bestehende Bundesinfektionsschutzgesetz schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Impfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen ausreichend Impfstoff da ist, soll dies nun auch umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst. Bremen und Thüringen enthielten sich bei der Abstimmung.

Konkret geht es um Nicht-Geimpfte, für die als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland ein Tätigkeitsverbot oder eine Quarantäne angeordnet wird. Die Länder wollen ihnen nun keine Entschädigung für Verdienstausfälle mehr zahlen, wenn sie keine vollständige Impfung haben, obwohl für sie eine Impfempfehlung vorliegt. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.

Weiterhin gezahlt werden sollen Entschädigungen laut dem Beschluss aber unter anderem, sofern "eine medizinische Kontraindikation" gegen eine Corona-Impfung durch ärztliches Attest bestätigt wird. Generell haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche von 67 Prozent. Dabei bekommt man das Geld zunächst weiter vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Unabhängig davon haben alle Beschäftigten Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankheit, also wenn man sich mit Corona infiziert.

Wie Spahn erläuterte, wurde das Datum 1. November gewählt, damit auch Menschen, die sich jetzt noch für Impfungen entscheiden, Zeit bleibt - und sie nicht von der Regelung betroffen sind. Das Ende der seit Anfang März vom Bund finanzierten "Bürgertests" für alle ab dem 11. Oktober hatten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten bereits beschlossen. Dies setzt nun eine neue Verordnung um. Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere können demnach aber noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kurzem eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt. Generell weiter gratis testen lassen können sich Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.

Neues Gesetz zu fairen Verbraucherverträgen ab 1. Oktober 2021

Ab dem 1. Oktober 2021 tritt der erste Teil eines neuen Gesetzes für faire Verbraucherverträge in Kraft. Laut Stiftung Warentest dürfen nun keineStrom- und Gasverträge mehr am Telefon abgeschlossen werden. Neben dem Telefonat müssen die Kund:innen schriftlich per Mail, SMS, Fax oder Post bestätigen, den Vertrag abgeschlossen zu haben. Außerdem dürfen Unternehmen ihre Kund:innen nicht mehr über dieAllgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Abtretung von Geldansprüchen nötigen. So ist es nun möglich, auf Geldrückzahlungen bei Verspätungen des Flugs zu klagen, statt sich nur mit einem Gutschein zufriedengeben zu müssen.

Neues Gesetz zum Stalking: Stalker sollen härter bestraft werden

Am 01.10.2021 tritt ein neues Gesetz in Kraft, dass es Opfern von Stalking, Cyberstalking sowie veröffentlichten Rachepornos leichter macht, sich zu verteidigen. Stalker und Co. können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Ebenfalls strafbar ist nun die heimliche Installation von Software und Apps zur Überwachung der Opfer.

Gesetz ab 01.10.2021: Tankstelle müssen über Kosten aufklären

Entscheidende Neuerungen für Vielfahrer: Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Tankstellen mit mehr als sechs "Mehrproduktzapfsäulen" künftig darüber aufklären, welche Kosten die angebotenen Treibstoffe auf 100 Kilometern verursachen - zu den Treibstoffen bzw. Energieträgern gehören neben Benzin, Diesel und Strom auch Wasserstoff und Erdgas. Die Gesetzesänderung wird aufgrund einer EU-Richtlinie vorgenommen.

Das ändert sich im Oktober: Windows 11 kommt heraus

Am 5. Oktober 2021 gibt Microsoft sein neues Betriebssystem Windows 11 heraus. Office 2021 kommt ebenfalls auf den Markt, das diesmal ohne Abo gegen Einmalgebühren genutzt werden kann.

Soziale Netzwerke: Gegenvorstellungsverfahren beiNetzwerkdurchsetzungsgesetz

Beim "Netzwerkdurchsetzungsgesetz", das Hass und Hetze im Netz bekämpfen soll, wird ein "Gegenvorstellungsverfahren" eingeführt. Soziale Netzwerken wie Facebook müssen ihren Nutzern damit die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. So können die Betroffenen etwa eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge verlangen.

Gesetzesänderung Oktober 2021: Erhöhung des Mindestlohns

Gerüstbauer werden besser bezahlt. Der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt von bislang 12,20 Euro pro Stunde auf 12,55 Euro. Für Oktober des kommenden Jahres ist bereits eine weitere Anhebung auf 12,85 Euro vereinbart. Die Tariflöhne in der Branche liegen allerdings deutlich höher: Hier steigt der Eck-Stundenlohn zum 1. Oktober auf 17,47 Euro.

Neues Gesetz zur Dopingbekämpfung

Im Anti-Doping-Gesetz tritt eine Kronzeugenregelung in Kraft. Sie ermöglicht eine Strafmilderung oder eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlern Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.

Expo am 1. Oktober 2021: Blick in die Zukunft

Einen Blick in die Zukunft verspricht die Expo 2020, die am 1. Oktober mit einem Jahr Verspätung in Dubai startet. 191 Länder sind bei der ersten Weltausstellung im arabischsprachigen Raum mit eigenen Pavillons dabei. Highlights des Riesenevents in der Wüste: Besucher sollen auf dem Gelände mit mehr als 100 Robotern in Kontakt kommen können. Und im spanischen Pavillon soll ein Hyperloop-Fahrzeug vorgestellt werden, das einmal eine Geschwindigkeit von bis zu 1000 Kilometern pro Stunde erreichen soll. Etwas leichter bekommt man Blicke in die Zukunft auf der weltgrößten Buchmesse in Frankfurt am Main (ab dem 20. Oktober) und auf der Essener Spielemesse, der weltgrößten Messe für Gesellschaftsspiele (ab dem 14. Oktober).

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/news.de/dpa/

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