Polizei-News Karlsruhe, 18.12.25: Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer rechtsextremistischen Vereinigung
Die Polizei informiert über ein aktuelles Gewaltdelikt in Karlsruhe. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Die Bundesanwaltschaft hat am 3. Dezember 2025 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg gegen die deutschen Staatsangehörigen
Benjamin H.
Ben-Maxim H.Devin K.Jerome M.Lenny M.Jason R.Claudio S. undJustin W.
erhoben.
Die Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in oder - im Falle von Jerome M. - der Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung hinreichend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 StGB), wobei Benjamin H., Lenny M. und Jason R. als Rädelsführer agiert haben sollen (§ 129a Abs. 4 StGB). Jerome M. und Lenny M. wird zudem in einem Fall versuchter Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB), versuchte Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c, §§ 22, 23 StGB), schwere Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) vorgeworfen; zu dieser Tat sollen Benjamin H. und Ben Maxim H. Beihilfe geleistet haben (§ 27 StGB). In einem weiteren Fall sind Lenny M., Devin K. und Claudio S. wegen der Verabredung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 StGB) angeklagt; Devin K. werden in diesem Zusammenhang auch die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 2 StGB) und eines Explosionsverbrechens (§ 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB) sowie Verstöße gegen das Sprengstoffrecht (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SprengG) angelastet. Claudio S. und Justin W. wird daneben versuchter Mord, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge, Sachbeschädigung und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen; bei der Tat soll Lenny M. als Gehilfe (§ 27 StGB) agiert haben. Benjamin H., Devin K., Justin W. und Jason R. sind zudem der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) verdächtig, Jason R. außerdem des Raubes und Devin K. sowie Lenny M. zusätzlich der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB). Benjamin H., Ben-Maxim H., Lenny M. und Jerome M. handelten zum Tatzeitpunkt als Jugendliche mit Verantwortungsreife, Jason R. und Claudio S. zum Teil als Jugendliche sowie als Heranwachsende, Justin W. als Heranwachsender und Devin K. zum Teil als Heranwachsender (§§ 1, 3, 105 JGG).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die Angeschuldigten gehörten zu einer im April 2024 gegründeten rechtsextremistischen, auch überregional agierenden terroristischen Vereinigung, die sich selbst "Letzte Verteidigungs Welle" (L. V. W) nennt. Die Mitglieder dieser Gruppierung verstehen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der "Deutschen Nation". Ihr Ziel ist es, durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Zu solchen Taten zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des politisch linken Spektrums, dies gegebenenfalls auch mit tödlichem Ausgang. Bei Benjamin H., Lenny M. und Jason R. handelte es sich um führende Mitglieder der Vereinigung.
Zur Umsetzung der Ziele der L. V. W verübten die Angeschuldigten in wechselnder Beteiligung folgende Taten:
Lenny M. und Jerome M. legten am frühen Morgen des 23. Oktober 2024 mit Brandbeschleuniger ein Feuer in einem Kulturhaus in Altdöbern. Der Gebäudekomplex war seinerzeit von mehreren Personen bewohnt, die lediglich durch Zufall nicht verletzt wurden. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ungefähr 550.000 Euro. Der Angriff wurde in Absprache mit Benjamin H. geplant und organisiert. Ben-Maxim H. entwarf vorab eine Rede, mit der Lenny M. die Tat in einem Video ankündigte, um andere Mitglieder der L. V. W zu ähnlichen Aktivitäten zu ermuntern.
Am frühen Morgen des 5. Januar 2025 suchten Claudio S. und Justin W. eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Schmölln auf, um dort einen Brand auszulösen. Dazu schlugen sie ein Fenster ein und versuchten, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Innere des Gebäudes zu schießen. Ein Feuer brach jedoch nicht aus. Die beiden Angeschuldigten sprühten zudem nationalsozialistische Symbole, darunter den Schriftzug "Sieg Heil", und ausländerfeindliche Slogans an die Außenwände und posierten mit dem sogenannten "Hitlergruß". Lenny M. war in die Planung der Tat eingebunden.
Anfang Januar 2025 planten Lenny M., Devin K. und Claudio S. einen Brandanschlag auf eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Senftenberg. Hierzu beschaffte Devin K. in der Tschechischen Republik unerlaubt Pyrotechnik. Zu einer Ausführung der Tat kam es nicht, da die Angeschuldigten unabhängig voneinander festgenommen wurden.
Zwischen August 2024 und Mai 2025 griffen Benjamin H., Devin K., Jason R. und Justin W. zu jeweils einer Gelegenheit und in der Regel gemeinsam mit anderen Anhängern der L. V. W Personen an, die sie für pädophil hielten. Die Opfer wurden geschlagen und/oder getreten und trugen nicht unerhebliche Verletzungen davon. Jason R. nahm einem Verletzten auch Geld und das Mobiltelefon ab. In einem anderen Fall bedrängten Lenny M. und Devin K. einen minderjährigen Jungen, um diesem Respekt vor der L. V. W einzuflößen.
Mit Ausnahme von Ben-Maxim H. befinden sich alle Angeschuldigten weiterhin in Untersuchungshaft. Devin K., Claudio S. und Justin W. waren bereits im Februar 2025 festgenommen worden; die Bundesanwaltschaft hat die Verfahren gegen sie nachfolgend übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 35 vom 28. Mai 2025). Die Festnahme der übrigen Angeschuldigten erfolgte am 21. Mai 2025 (vgl. Pressemitteilung Nr. 29 vom 21. Mai 2025). Der Haftbefehl gegen Ben-Maxim H. wurde am 3. Juli 2025 außer Vollzug gesetzt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Der Generalbundesanwalt vom 18.12.2025 gegen 10:18 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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