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Arbeitslosigkeit im Landkreis Wittenberg aktuell im März: Arbeitslosigkeit fällt im März um 3,9 Prozent

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Zahlen zur Arbeitslosigkeit vorgelegt. So sieht der Arbeitsmarkt in der Wittenberg im März aus!

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Arbeitslosenstatistik Bild: Adobe Stock / max dallocco

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Wittenberg?

Positive Meldungen von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Wittenberg sank im März deutlich. Die Zahl der Arbeitslosen ging um 175 Personen und damit 3,9 Prozent auf 4.369 zurück.

Arbeitslosenquote im Landkreis Wittenberg im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,3 Prozentpunkte auf 7,0 Prozent. Damit liegt die Quote unter dem Landesdurchschnitt von 7,8 Prozent.

37,4 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen sank gegenüber dem Vormonat um 11 oder 0,7 Prozent auf insgesamt 1.636 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Wittenberg niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Wittenberg um 1 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 0,0 Prozent. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert. Vor einem Jahr hatte sie ebenfalls 7,0 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Wittenberg besonders betroffen?

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 7,0 Prozent abweichen.
Ältere Menschen sind besonders häufig arbeitslos. Ihre Arbeitslosenquote lag mit 7,8 Prozent über dem Durchschnitt. Zu dieser Gruppe zählt die Bundesagentur für Arbeit alle Menschen von 55 bis einschließlich 64 Jahren. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 7,0 Prozent, Menschen ohne deutsche Staatsngehörigkeit von 21,2 Prozent. Männer waren im März deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Frauen.

"Hartz 4" in Arbeitslosenstatistik

Mehr als 50 Prozent der Arbeitslosen im Landkreis Wittenberg beziehen Bürgergeld, nämlich 2.891 von insgesamt 4.369. Somit erhalten 66,2 Prozent der Arbeitslosen diese Form der Sozialhilfe. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 64 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 2,2 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Deshalb beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wie viele Menschen erhalten im Landkreis Wittenberg Bürgergeld?

Insgesamt bezogen im März 8.013 Menschen Bürgergeld im Landkreis Wittenberg. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. 5.659 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug sank gegenüber dem Vormonat um 94 Personen. Das entspricht einem Rückgang von 1,2 Prozent. Gegenüber dem März vor einem Jahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 337 Menschen niedriger, ein Minus von 5,0 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 74 Personen, was einem Rückgang von 1,3 Prozent entspricht. Verglichen mit dem Vorjahr fiel die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 74 Personen und damit 1,3 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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