
- Einige Rentner müssen möglicherweise ab Juli die Steuererklärung machen
- Durch die Rentenerhöhungen liegen einige Senioren über dem Freibetrag
- Mit geschickten Abzügen sinkt das Einkommen wieder unter den Freibetrag
Anfang Juli 2025 steht für Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland eine Rentenerhöhung an. Doch die höheren Bezüge können dazu führen, dass plötzlich eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) gibt jedoch Entwarnung: Eine Steuererklärungspflicht bedeutet nicht automatisch, dass auch Steuern gezahlt werden müssen.
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Wann wird eine Steuererklärung zur Pflicht für Rentner?
Die gute Nachricht zuerst: Die Sorge vieler Ruheständler ist oft unbegründet. Eine Steuererklärung müssen Rentnerinnen und Rentner erst dann abgeben, wenn ihre gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr 2025 überschreiten. Dabei zählen nicht nur die Altersrente, sondern alle Einkommensarten zusammen. Dazu gehören beispielsweise Mieteinnahmen, Witwenrenten oder Bezüge aus der betrieblichen Altersversorgung. Ein Teil der Altersrente bleibt zwar steuerfrei, doch wer mit allen Einkünften zusammen etwa 13.000 Euro erreicht, liegt über dem Grundfreibetrag. In diesem Fall besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Wer unsicher ist, ob die eigenen Einkünfte den Freibetrag übersteigen, kann den Online-Rentenbesteuerungsrechner der VLH nutzen.
Geschickt von der Steuer absetzen: Steuerlast durch Ausgaben mindern
Rentnerinnen und Rentner können verschiedene Ausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind vollständig absetzbar. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten können bis zur jeweiligen Höchstgrenze angerechnet werden.
Bei den Werbungskosten zieht das Finanzamt automatisch eine Pauschale von 102 Euro ab, wenn keine höheren Kosten nachgewiesen werden. Zusätzlich können außergewöhnliche Belastungen angegeben werden, wobei eine individuelle zumutbare Eigenbelastung berechnet wird. Durch diese Abzugsmöglichkeiten kann das steuerpflichtige Einkommen oft wieder unter den Grundfreibetrag sinken, sodass trotz Steuererklärungspflicht keine Steuern anfallen.
Vereinfachte Steuererklärung für Rentner mit "einfachELSTER"
Das Online-Portal Elster bietet mit "einfachELSTER" einen speziellen Service für Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionäre. Die Einkommensteuererklärung kann darüber vereinfacht und schneller abgegeben werden. Der Service erleichtert den Prozess erheblich für Menschen im Ruhestand.
Die vereinfachte Variante hat jedoch Einschränkungen. Sie kann nicht genutzt werden bei Kapitaleinkünften oberhalb des Sparerpauschbetrags oder bei Einkünften, die über einen Minijob hinausgehen. Auch zusätzliche Einnahmen aus Vermietung oder einem Gewerbe schließen die Nutzung von einfachELSTER aus. In diesen Fällen muss die reguläre Steuererklärung verwendet werden.
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