
- BGH-Urteil: Negativzinsen sind unzulässig
- Millionen Bankkunden dürfen auf Rückzahlungen hoffen
- Doch die Zeit rennt aufgrund der Verjährungsfrist
Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil zu Negativzinsen auf Bankguthaben gefällt. Banken und Sparkassen dürfen ab sofort keine Verwahrentgelte mehr für Einlagen auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben. Die Karlsruher Richter entschieden, dass solche Strafzinsen den Charakter dieser Verträge grundlegend verändern würden. Damit können nun Millionen von Bankkunden auf Rückzahlungen hoffen.
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Details zum BGH-Urteil: Klagen von Verbraucherzentralen erfolgreich
In den Verfahren ging es um vier Klagen von Verbraucherzentralen, die sich gegen die Erhebung von Verwahrentgelten durch Banken und eine Sparkasse richteten. Die Verbraucherschützer sahen darin einen Verstoß und forderten Unterlassung sowie teilweise Rückerstattung der gezahlten Entgelte.
Das Gericht bemängelte, dass Kunden nicht ausreichend darüber informiert wurden, welches Guthaben von den Entgelten betroffen war. Die Klauseln zu Verwahrentgelten waren laut BGH nicht transparent und somit unwirksam.
Bei Tagesgeld- und Sparkonten argumentierte das Gericht, dass Einlagen nicht nur der sicheren Verwahrung dienen, sondern auch der Anlage und dem Sparen. Die Negativzinsen benachteiligten Verbraucher unangemessen und seien einer inhaltlichen Kontrolle nicht gewachsen.
Darum wurden Negativzinsen von den Banken erhoben
Seit Juni 2014 mussten Banken im Euroraum Negativzinsen zahlen, wenn sie Gelder bei der Europäischen Zentralbank (EZB) lagerten. Viele Institute gaben diese Kosten an ihre Kunden weiter und führten Verwahrentgelte ein. Die Gebühren wurden meist erst ab einem bestimmten Freibetrag erhoben.
Im Juli 2022 schaffte die EZB diese Negativzinsen ab. Daraufhin senkten auch viele Banken die Gebühren für ihre Kunden oder strichen sie ganz. Die Verwahrentgelte waren somit eine direkte Folge der EZB-Politik.
Während der acht Jahre zwischen 2014 und 2022 zahlten Millionen Bankkunden in Deutschland Strafzinsen auf ihre Guthaben. Die Höhe der Gebühren variierte je nach Bank und Kontomodell erheblich.
Verjährungsfrist drängt - sofortiger Handlungsbedarf für Betroffene
Der BGH stellte klar, dass für Rückforderungen die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. Diese Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem die unrechtmäßig erhobenen Gebühren erstmals gezahlt wurden. Für viele Betroffene sind die Ansprüche bereits verjährt.
Kunden, die noch Anspruch auf Rückzahlung haben, müssen schnell handeln. Ein schriftlicher Widerspruch gegen die erhobenen Verwahrentgelte sollte umgehend an die Bank gesendet werden. Ohne aktives Handeln der Kunden erfolgt keine automatische Rückzahlung.
Die ungerechtfertigte Erhöhung von Gebühren per stillschweigender Zustimmung ist bereits seit 2021 gerichtlich untersagt. Nur Kunden von Banken, die auch 2022 noch auf diese Weise Preise anhoben, haben 2025 noch Chancen auf eine Rückerstattung.
Betroffene Kunden und fehlende Information
Millionen Bankkunden in Deutschland können auf Rückzahlungen hoffen. Laut "Bild" haben sich Sparkassen, Postbank, ING, Commerzbank und andere Institute jahrelang durch heimliche Gebührenerhöhungen und nicht genehmigte Kontomodelle bereichert. Über die Jahre kommen dabei mehrere hundert Euro pro Kunde zusammen.
Das Problem: Kaum jemand weiß von seinen Ansprüchen. Die meisten Betroffenen handeln nicht und verschenken damit bares Geld. Wer in den vergangenen Jahren Verwahrentgelte auf Spar- oder Tagesgeldkonten gezahlt hat, sollte seine Kontoauszüge prüfen.
Auch bei Girokonten können Rückforderungen möglich sein, wenn die Transparenzanforderungen nicht erfüllt wurden. Kunden sollten sich schnell bei ihrer Bank melden und schriftlich die Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Gebühren fordern.
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