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Steuerklasse wechseln und profitieren: Lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse für Sie?

Sicherlich gibt es spannenderes, als in die Steuerunterlagen zu schauen - doch möglicherweise können Sie von einem Wechsel der Steuerklasse profitieren. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.

Ein genauerer Blick auf die eigene Steuerklasse kann helfen, monatlich mehr vom Bruttogehalt zu behalten. (Foto) Suche
Ein genauerer Blick auf die eigene Steuerklasse kann helfen, monatlich mehr vom Bruttogehalt zu behalten. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner
  • Alle sechs Steuerklassen im Überblick
  • Wer kann vom Wechsel der Steuerklasse profitieren?
  • Steuerklasse ganz bequem wechseln - so geht's

Nicht nur Ihr Gehalt entscheidet über die Höhe der Steuern, die Sie von Ihrem Lohn abgezogen bekommen. Auch die Steuerklasse spielt eine wesentliche Rolle. Je nach Steuerklasse steht Ihnen ein bestimmter Freibetrag zu, der Ihnen helfen kann, einiges an Geld zu sparen. In vielen Fällen führt ein Steuerklassenwechsel so zu geringeren monatlichen Abzügen - und damit einem höheren Netto-Gehalt. Wie Sie von einem Wechsel profitieren können, erfahren Sie hier.

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Die Steuerklassen im Überblick

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, denen Sie je nach Familienstand angehören können:

  • Steuerklasse 1 (römische Schreibweise: I) für alleinstehende Angestellte
  • Steuerklasse 2 (II) für Alleinerziehende
  • Steuerklasse 3 (III) für Ehepaare (in Kombination mit 5)
  • Steuerklasse 4 (IV) für Ehepaare (Standard)
  • Steuerklasse 5 (V) für Ehepaare (in Kombination mit 3)
  • Steuerklasse 6 (VI) für Personen mit Zwei- oder Drittjob

Zur Orientierung: Welcher Steuerklasse Sie derzeit angehören, verrät Ihnen ein Blick auf Ihre Gehaltsabrechnung oder Ihren elektronischen Lohnsteuerbescheid am Ende des Jahres. Diesen erhalten Sie immer einmal pro Jahr von Ihrem Arbeitgeber.

Wann lohnt sich ein Steuerwechsel?

Insbesondere lohnt sich der Steuerwechsel immer dann, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern. Das heißt konkret: Wenn Sie heiraten, wenn ein Jobwechsel erfolgt oder wenn Sie Kinder bekommen haben. Natürlich dürfen Sie die Steuerklasse einfach so häufig wie Sie möchten wechseln. Zwar wird die Steuerlast nicht direkt verringert, dafür erwartet Sie aber auch keine Nachzahlung am Ende des Jahres mehr, sondern Sie können sich über ein monatliches Plus freuen. Kommt ein Steuerwechsel also für Sie in Betracht?

Steuerklassenwechsel für Ehegatten

Verheiratete Paare haben die Wahl zwischen gleich drei verschiedenen Steuerklassen: 3, 4 und 5. Nach der Hochzeiten erhalten beide Partner automatisch die Steuerklasse 4. Sollten beide ein annähernd gleiches Einkommen haben, so ist diese Steuerklasse passend. Verdient einer jedoch deutlich mehr, so könnte sich ein Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 lohnen. Derjenige der beiden, der mehr als die Hälfte des gesamten Haushaltseinkommens aufbringt, sollte die Steuerklasse 3 wählen, der jeweils andere die Klasse 5. Die Abzüge sind in Klasse 3 am geringsten, daher erhält der besserverdienende Partner im Endeffekt mehr Netto.

Steuerklasse 4 mit Faktor

Für Paare, die über ein annähernd gleichwertiges Einkommen verfügen, kommt auch die Wahl der Steuerklasse 4 mit Faktor in Frage. Bei dieser Steuerklasse ist es wichtig, dass Ihr Einkommen jedoch gleich bleibt und sich nicht ständig ändert. Denn mithilfe Ihres Einkommens wird ein Rechenfaktor vom Finanzamt ermittelt, mit dem die Lohnsteuer annähernd genau berechnet werden kann. Prämien, Bonuszahlungen oder Ähnliches führen allerdings dazu, dass der Faktor nicht mehr zum Einkommen passt. So kann im schlechtesten Fall eine Steuernachzahlung gefordert werden, weil Ihr Einkommen zwischendurch zu hoch für die errechnete Steuer war. Auch hier ist eine Steuererklärung Pflicht.

Steuerklasse wechseln bei Elterngeld

Sollten Sie Nachwuchs bekommen haben, so kann sich ein Wechsel der Steuerklasse richtig lohnen. Im Optimalfall können Sie so ein Plus von mehreren Hundert Euro (!) herausholen. Dafür müssen Sie jedoch in jedem Fall verheiratet sein und ein Elterngeld erhalten, das den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet. Das Elterngeld wird auf Grundlage des Nettoeinkommens der zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Also gilt: Wer zuhause bleibt und Elterngeld beantragt, sollte die günstigere Steuerklasse 3 wählen. Das Elterngeld fällt damit am höchsten aus.

Wichtig ist hierbei, dass Sie möglichst schnell handeln: Beantragt die Frau das Elterngeld, muss der Antrag für den Steuerklassenwechsel mindestens sieben Monate vor Mutterschutz-Beginn eingereicht werden. Passen Sie die Steuerklasse am besten an, sobald Sie von der Schwangerschaft erfahren. Beim Ehemann muss der Antrag bereits sieben Monate vor errechneten Geburtsmonat des Nachwuchses erfolgen.

Nach der Scheidung

Obwohl der Wechsel in die Steuerklasse 4 mit der Ehe automatisch erfolgt, müssen Sie den Wechsel nach der Scheidung selbst beantragen. Beide Partner können im Scheidungsjahr in die Steuerklasse 3 wechseln oder ihre bisherige Steuerklasse behalten. Eine Zustimmung vom Partner ist nicht erforderlich. Spätestens im Jahr darauf ist die Änderung der Steuerklasse jedoch Pflicht. Kinderlose gelten als ledig und fallen damit direkt wieder in die Steuerklasse 1. Für Paare mit Kindern empfiehlt es sich für den Partner, der das Kindergeld bezieht, in die Steuerklasse 2 zu wechseln.

Erleichterung für Alleinerziehende

In der Regel gehören Nichtverheiratete zwar in die Steuerklasse 1. Doch eine Ausnahme gibt es für berufstätige Alleinerziehende: Diese können einen Wechsel in die Klasse 2 beantragen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sorgt hier für ein etwas höheres Nettoeinkommen - allerdings nur, insofern kein weiterer Volljähriger im Haushalt lebt und das Kind gemeldet und minderjährig ist. Kleiner Tipp: Sind Sie alleinerziehend und studieren nebenbei, so können Sie beim Finanzamt Ihre Ausgaben als Verlustvortrag angeben und alle Ausgaben für das Studium steuerlich absetzen.

Welche Steuerklasse als Rentner wählen?

Hier bieten sich ähnliche Lösungen wie für berufstätige Ehepaare an - Steuerklasse 4, 3 und 5. Prinzipiell bietet sich 4/4 an, wenn beide Eheleute im Ruhestand sind. Ist jedoch nur einer von beiden im Ruhestand, sollte der berufstätige Partner die Steuerklasse 3 für ein etwas höheres Nettoeinkommen annehmen.

So ändern Sie ganz einfach Ihre Steuerklasse

Selbstverständlich können Sie jederzeit einen Wechsel in eine andere Steuerklasse beantragen. Stellen Sie dafür einfach den Antrag (offiziell:"Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung") bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Seit etwa zwei Jahren können Eheleute die Steuerklasse so häufig wechseln, wie sie möchten. Damit der Antrag noch für das laufende Jahr berücksichtigt werden kann, muss er dem Finanzamt allerdings bis zum 30. November vorliegen. Den Antrag gibt es bei Ihrem Finanzamt oder online auf der jeweiligen Seite auch als Download. Seit 2021 ist es übrigens möglich, den Antrag für Steuerklassenwechsel auch elektronisch per ELSTER an das Finanzamt zu senden - wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen und dementsprechend keine Steuerprogramme besitzen, können Sie sich auch die kostenlose Version des Programms SteuerSparErklärung herunterladen und den Antrag über dieses mit ELSTER einreichen.

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