Kostenloser Renten-Rechner: Die Rentenreform kommt - wie weit steigt das Eintrittsalter für Sie?

Für Millionen Deutsche könnte sich am Dienstag zeigen, mit welchem Alter Sie in Zukunft in die Rente eintreten dürfen. Schon jetzt ist bekannt: Ab 2032 soll das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung angepasst werden.

Von news.de-Redakteur - Uhr

Die Expertenkommission der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will morgen endlich ihren Entwurf für eine Rentenreform vorlegen. (Foto) Suche
Die Expertenkommission der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will morgen endlich ihren Entwurf für eine Rentenreform vorlegen. Bild: picture alliance/dpa | Christophe Gateau
  • Erste Details zum Entwurf für die Rentenreform sind bekannt geworden
  • Die Rentenreform beinhaltet unter anderem eine Erhöhung des Eintrittsalters
  • Wann der Renteneintritt erfolgen kann, erfahren Sie mit unserem Renten-Rechner

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Nach großem Zoff zwischen Union und SPD scheint sich die Expertenkommission unter Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas auf die wichtigsten Punkte ihres neuen Entwurfs für die Rentenreform geeinigt zu haben. Nun tagt sie ein letztes Mal, bevor sie ihre Vorschläge der Bundesregierung am Dienstag vorlegt. Aus ersten Berichten geht hervor, dass das Renteneintrittsalter in Zukunft steigen könnte. Wann Sie den Vorschlägen zufolge dann in Rente gehen würden, zeigt unser Renten-Rechner – außerdem klären wir die wichtigsten Fragen zu den Reformplänen.

Erste Details zur Reform bekannt – Eintrittsalter wird angepasst

Im Detail soll der Entwurf laut Informationen der "Bild" unter anderem eine besonders pikante Änderung enthalten: Ab 2032 soll das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung angepasst werden. Bereits ab 2031 würde dann die Rente mit 67 gelten – damit wäre der 1964er Jahrgang der erste, der länger arbeiten muss. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, so steigt auch das Renteneintrittsalter um ein halbes Jahr. Prognosen der Kommission zufolge würde das alle zehn Jahre einen Anstieg des Eintrittsalters um ein halbes Jahr bedeuten. Bei 70 soll die Erhöhung dann zunächst stehen bleiben.

Jahr Eintrittsalter
2032 67
2042 67,5
2052 68
2062 68,5
2072 69
2082 69,5
2092 70

Werden die Pläne so umgesetzt, hieße das für die derzeit arbeitenden Generationen, dass sie voraussichtlich deutlich länger arbeiten müssen – für einen heute ca. 40-jährigen Arbeitnehmer würde die Reform die Dauer bis zum Renteneintritt um ein ganzes Jahr verlängern.

Wann darf ich in Rente gehen? Kostenloser Renten-Rechner verrät es

Doch was genau bedeuten die Änderungen für Sie und Ihren Renteneintritt? Wie lange Sie laut Prognose auf den Rentenstart warten müssten, erfahren Sie mit unserem News.de-Rentenrechner.

Modellrechnung zur Rentenreform

Wann könnte ich regulär in Rente gehen?

Ab 2042 steigt das angenommene Renteneintrittsalter alle zehn Jahre um sechs Monate.

Der Rechner bildet ausschließlich das Rentenmodell nach dem Vorschlag der Kommission ab. Er berücksichtigt keine vorgezogene Rente, Versicherungszeiten, Abschläge oder Sonderregelungen und ersetzt keine persönliche Rentenauskunft.

Hinweis: Die Berechnungen des Renten-Rechners basieren auf aktuellen Informationen und Prognosen zur Rentenreform und müssen nicht zwingend mit dem realen Eintrittsalter übereinstimmen.

Warum soll bei der Rente nun gespart werden?

Hintergrund der Rentenreform ist die gestiegene Lebensdauer der Menschen in Deutschland – und damit auch die Dauer des Rentenbezugs. Während diese 1995 durchschnittlich noch bei 15,8 Jahren lag, ist sie bis 2020 sogar auf über 20 Jahre gestiegen. Die Rentenkasse muss also für immer mehr Rentner aufkommen, die gleichzeitig ihre Rente auch zunehmend länger beziehen. Das erhöht die Kosten für die Rentenversicherung und sorgt für rasant steigende Beitragssätze.

Entsprechend sind frühere Renteneintritte von der Bundesregierung nicht mehr erwünscht – stattdessen soll die Bezugsdauer durch die Reform großflächig, dafür aber immerhin nur leicht verkürzt werden. Wer trotzdem früher in Rente gehen will, kann das immer noch – wenn auch mit teuren Hürden. Wer mindestens 35 Jahre versichert war, darf höchstens zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen. Dabei wird die Rente jedoch gekürzt – für jeden Monat, den er früher in die Rente eintritt, gibt es 0,3 Prozent Abzug. Bei zwei Jahren sind das also maximal 7,2 Prozent Abschlag.

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