Bas legt Reform-Entwurf vor: Für Arbeitnehmer wird es zunehmend düster in Deutschland

Das Bundesarbeitsministerium unter Bärbel Bas hat einen Entwurf für die Reform des Arbeitszeitgesetzes erarbeitet. Darin enthalten sind Schutzvorkehrungen für Beschäftigte - doch womöglich greifen diese zu kurz. Ein Kommentar.

Von news.de-Redakteur - Uhr

Arbeitsministerin Bärbel Bas hat einen neuen Entwurf zum Arbeitszeitgesetz vorgelegt. (Foto) Suche
Arbeitsministerin Bärbel Bas hat einen neuen Entwurf zum Arbeitszeitgesetz vorgelegt. Bild: picture alliance/dpa | Thomas Banneyer
  • Eine interne Arbeitsfassung aus dem Arbeitsministerium sorgt für Streit
  • Union und Arbeitgeber kritisieren Tarifvorbehalte und Zeiterfassung
  • Der Entwurf lässt jedoch die Frage nach der Freiwilligkeit der Flexibilität offen

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Für einen Softwareentwickler kann ein längerer Arbeitstag bedeuten, dass die Arbeit am Freitag auch mal etwas früher enden darf. Für Pflegekräfte, Angestellte im Einzelhandel oder Paketboten kann das jedoch bedeuten, dass die ohnehin bereits anstrengenden Schichten demnächst regelmäßig noch länger und anstrengender werden. Der Punkt ist dieser: Beide Situationen werden als Flexibilität bezeichnet - und doch liegen Welten dazwischen. Während die einen wählen können, müssen die anderen den Vorgaben des Arbeitgebers Folge leisten.

Wenig überraschend: Die CDU kritisiert an der neuen, internen Arbeitsfassung des Entwurfs vorrangig die Bürokratisierung durch Tarifvorbehalte sowie strengere Regeln bei der Arbeitszeiterfassung. Damit verengt sie die Debatte auf Bürokratie und betriebliche Freiheit. Die entscheidende Frage lässt sie jedoch unbeantwortet: Können Beschäftigte einen verlängerten Arbeitstag ablehnen, ohne Nachteile befürchten zu müssen?

Arbeitszeiten sind bereits jetzt flexibel

Arbeitszeiten flexibler zu machen, ist nicht grundsätzlich falsch - und kann auch für Arbeitnehmer von Vorteil sein. Je nach Beruf und Lebenssituation wollen manche ihre Wochenstunden auf weniger Tage verteilen, ihre Arbeit - beispielsweise um ihr Kind zu betreuen - auch unterbrechen und später weiterarbeiten können. Insofern: Sinnvolles Vorhaben. Allerdings ist das bestehende Recht bereits jetzt weniger starr, als die aktuelle Debatte vermuten lässt.

Denn schon jetzt stellt der Achtstundentag keine absolute Grenze dar - die tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Es geht also nicht darum, zwischen einem alten, starren und einem neuen, modernen Gesetz zu wählen. Vielmehr geht es darum, wie weit die bestehenden Möglichkeiten ausgedehnt werden können und wer diese Möglichkeiten kontrolliert.

Flexibilität ist eine Machtfrage

Ein Problem, das Kritiker gerne ausblenden: Die Freiheit, länger arbeiten zu dürfen, kann schnell zur Erwartung werden, länger arbeiten zu müssen. In Berufen mit großer persönlicher Autonomie kann die wöchentliche Höchstarbeitszeit tatsächlich neue Freiräume eröffnen. Aber: Ganz anders sieht es aus, wenn man auf Arbeitnehmer blickt, bei denen Dienstpläne, Personalmangel und enge Lieferfristen den Alltag bestimmen. Diese Beschäftigten befinden sich häufig in einer deutlich schlechter gestellten Verhandlungsposition als erstere - und können eine zusätzliche Schicht oder einen längeren Arbeitstag oft nicht so unbefangen ablehnen, wie es die immer wieder beschworene freiwillige Flexibilität voraussetzt.

Sinnvollerweise will der Entwurf daher Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit an tarifliche Vereinbarungen und unter bestimmten Voraussetzungen an Regelungen der Betriebspartner binden. Spezielle Vorgaben sollen dafür sorgen, dass die Gesundheit der Beschäftigten durch die Mehrarbeit nicht geschädigt wird. Dabei handelt es sich nicht um Schikane, sondern zunächst um einen vernünftigen Gedanken: Wird seitens Staat und Arbeitgebern mehr Freiheit gefordert, müssen auch verbindliche Schutzregeln ausgehandelt werden.

Kollektiver Schutz ersetzt kein individuelles Nein

Hier wird es jedoch problematisch: Ein Tarifvertrag löst das Grundproblem nicht vollständig. Einerseits, weil nur etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer an einen Tarifvertrag gebunden ist, andererseits, weil dieser nur kollektive Regeln, aber noch längst keine individuelle Freiheit schafft. Auch tariflich erlaubte Arbeitszeit kann für eine alleinerziehende Mutter oder einen gesundheitlich belasteten Beschäftigten kaum zu bewältigen sein. Eine Reform muss daher auch die einzelne Person schützen - nicht nur das Verfahren, in dem die Regel vereinbart wird.

Indes ist die Kritik an der geplanten elektronischen Zeiterfassung maßlos überzogen. Nach der bekannt gewordenen Arbeitsfassung sollen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeit grundsätzlich noch am selben Tag elektronisch festgehalten werden. Während CDU und Arbeitgebervertreter hier eine Rückkehr zur Stechuhr sehen, geht es dabei um etwas für Arbeitnehmer fundamental Wichtiges: Arbeitszeit, die unsichtbar bleibt, lässt sich weder messen noch zuverlässig ausgleichen oder schützen. Und: Nicht jeder Betrieb braucht ein kompliziertes Kontrollsystem. Eine App, eine Tabelle oder ähnliche smarte Lösungen reichen je nach Größe des Betriebs völlig aus.

Und doch muss gesagt werden: Tarifverträge und Zeiterfassung reichen nicht aus, wenn Beschäftigte längere Arbeitstage praktisch kaum ablehnen können. Deshalb braucht die Reform ein ausdrückliches Recht, verlängerte Arbeitstage ohne berufliche Nachteile abzulehnen. Denn echte Flexibilität bedeutet nicht nur, länger arbeiten zu dürfen. Sie bedeutet auch, "Nein" sagen zu können.

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