Donald Trump: Neue Dokumente belasten FBI-Vorgehen bei Trump-Razzia
Neue interne Dokumente bringen die FBI-Razzia bei Donald Trump erneut ins Rampenlicht. Eine DOJ-Beraterin äußerte bereits kurz nach der Durchsuchung erhebliche rechtliche Zweifel am Vorgehen der Behörden.
Erstellt von Anika Bube - Uhr
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- Interne E-Mail äußert früh rechtliche Bedenken nach der Mar-a-Lago-Razzia
- Diskussion über Trumps angebliche Deklassifizierungsbefugnisse im Zentrum
- Neue Dokumente könnten die Bewertung der FBI-Operation beeinflussen
Interne Dokumente des US-Justizministeriums werfen neue Fragen zur umstrittenen FBI-Durchsuchung von Donald Trumps Anwesen Mar-a-Lago im August 2022 auf. Eine kürzlich entdeckte E-Mail belegt, dass Patty Stemler, eine hochrangige Beraterin von Generalstaatsanwalt Merrick Garland, bereits 48 Stunden nach der Razzia erhebliche rechtliche Bedenken formulierte.
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Die langjährige DOJ-Veteranin wandte sich am 10. August 2022 an eine Kollegin der Nationalen Sicherheitsabteilung. "Ich wusste nichts von dieser Durchsuchung im Voraus, aber ich mache mir seitdem Sorgen darüber und jetzt noch mehr", schrieb Stemler laut dem von "Just the News" veröffentlichten Dokument.
Ihr zentraler Einwand: "Behauptet Trump nicht, dass er als Präsident die Befugnis hatte, Dokumente zu deklassifizieren?" Die E-Mail wurde im Rahmen einer laufenden Untersuchung zur möglichen Instrumentalisierung der Bundesstrafverfolgung entdeckt. Garland hatte die Durchsuchung persönlich genehmigt.
US-Präsident an Verfahren gebunden – oder nicht?
Stemler stellte in ihrer E-Mail grundlegende verfassungsrechtliche Fragen zur Klassifizierungsbefugnis des Präsidenten. "Hat jemand in der NSD oder im OLC das geprüft?", wollte sie von ihrer Kollegin Sophia Brill wissen. Die DOJ-Beraterin zog dabei einen bemerkenswerten Vergleich: "Ich weiß, dass wir Verfahren zur Deklassifizierung haben, aber ist der Präsident als Oberbefehlshaber an diese Verfahren gebunden? Wir haben auch Verfahren für Begnadigungen, aber der Präsident muss diese nicht befolgen."
Die erfahrene Juristin äußerte zudem Bedenken hinsichtlich der staatsanwaltschaftlichen Ethik. Sie fragte, ob eine öffentliche Bekanntgabe beschlagnahmter Verschlusssachen vor einer möglichen Anklage die Rechte auf ein faires Verfahren verletzen könnte. Stemler galt im Ministerium als diskrete Problemlöserin und wurde 2022 von Garland als Beraterin für Trump-bezogene Fälle hinzugezogen.
Zweifel an der Razzia auf Trumps Anwesen
Die Bedenken der DOJ-Beraterin waren nicht die ersten innerhalb der Bundesbehörden. Der heutige FBI-Direktor Kash Patel legte dem Kongress Belege vor, wonach Agenten vor der Durchsuchung Zweifel hatten, ob der erforderliche rechtliche Standard des hinreichenden Tatverdachts überhaupt erfüllt war. Dennoch wurde die Operation durchgeführt.
Patel, der während Trumps erster Amtszeit als Geheimdienstbeamter tätig war, hatte bereits im Mai 2022 öffentlich erklärt, Trump habe vor seinem Ausscheiden aus dem Amt ganze Dokumentensätze freigegeben. "Ich war dabei, als Präsident Trump sagte: 'Wir deklassifizieren diese Informationen'", erklärte Patel gegenüber dem Sender Breitbart. Das Büro des Weißen Hauses habe lediglich versäumt, die entsprechenden Unterlagen zur Änderung der Klassifizierungsvermerke zu erstellen.
Trump-Verteidigung: Automatische Freigabe per Präsidentenbefehl
Das Trump-Team wies die Vorwürfe von Beginn an zurück. Bereits Mitte August 2022 erklärte sein Büro, der ehemalige Präsident habe eine "stehende Anordnung" erlassen: Dokumente, die er aus dem Oval Office in seine Privaträume mitnahm, galten automatisch als deklassifiziert. "Die Befugnis zur Klassifizierung und Deklassifizierung liegt allein beim Präsidenten der Vereinigten Staaten", hieß es in der Stellungnahme. Trumps Anwalt Evan Corcoran hatte das Justizministerium bereits im Mai 2022 auf diesen Umstand hingewiesen. Er verwies auf "grundlegende Prinzipien" der Verfassung, wonach der Präsident die höchste Autorität bei Klassifizierungsfragen besitze. Tatsächlich stützte ein Erlass von Präsident Obama aus dem Jahr 2009 diese Argumentation. Die Executive Order 13526 legte zwar strenge Deklassifizierungsverfahren fest, nahm jedoch den amtierenden Präsidenten und Vizepräsidenten ausdrücklich von diesen Vorschriften aus.
Richterin kippt Anklage – Sonderermittler unrechtmäßig ernannt
Der Fall gegen Trump nahm im Sommer 2024 eine entscheidende Wendung. Richterin Aileen Cannon wies die Anklage wegen der Geheimdokumente ab und begründete dies mit der unrechtmäßigen Ernennung von Sonderermittler Jack Smith. Dieser hatte Trump im Juni 2023 angeklagt und einen Monat später eine erweiterte Anklageschrift vorgelegt.
Smith versuchte zunächst, gegen Cannons Entscheidung Berufung einzulegen. Nach Trumps Wahlsieg gegen Vizepräsidentin Kamala Harris im November 2024 ließ er das Verfahren jedoch fallen. Richterin Tanya Chutkan stellte auch das separate Verfahren zum 6. Januar ein und verwies auf die Position des Justizministeriums, dass ein amtierender Präsident nicht von seiner eigenen Behörde verfolgt werden könne. Die nun aufgetauchte E-Mail wurde im Zuge einer DOJ-Untersuchung zur möglichen Instrumentalisierung der Bundesstrafverfolgung entdeckt.
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bua/gom/news.de
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