Bildungsfreistellung Sachsen: Regierung mit Stimmen von BSW, Linken und Grünen erfolgreich im Sächsischen Landtag
Im Sächsischer Landtag haben am 04.02.2026 die Abgeordneten zum Thema "Gesetzlicher Anspruch auf Bildungsfreistellung" namentlich abgestimmt. Was genau wird gefordert? Und wer stimmte dafür und dagegen?
Von news.de-Redakteur Alexander Aßmann - Uhr
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- Dem Antrag wurde im Sächsischen Landtag zugestimmt
- BSW, CDU, SPD, Linke und Grüne stimmten dafür, AfD dagegen
- Es gab eine Mehrheit von 65 gegen 50 Stimmen
Sächsischer Landtag: Mehrheit stimmt geschlossen für Antrag
Im Sächsischen Landtag wurde ein Gesetzentwurf angenommen, der auf einen Volksantrag mit dem Titel „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ zurückgeht. Ziel des darin vorgeschlagenen Sächsischen Bildungsfreistellungsgesetzes ist es, Beschäftigten im Freistaat Sachsen einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung zu geben.
Nach dem Entwurf sollen Arbeitnehmer:innen sowie weitere Beschäftigtengruppen, etwa Auszubildende, dual Studierende, Beamt:innen oder Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für Weiterbildung oder Qualifizierungen im Ehrenamt erhalten. Voraussetzung ist, dass das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate besteht und die Weiterbildung von anerkannten Trägern angeboten wird. Die Bildungsfreistellung soll unter anderem berufliche, politische, kulturelle oder gesellschaftliche Weiterbildung ermöglichen. Arbeitgeber können eine Freistellung nur ablehnen, wenn dringende betriebliche oder dienstliche Gründe dagegen sprechen (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Am 04.02.2026 stimmten dazu die Abgeordneten im Landtag ab.
Der Antrag ist mit einer Mehrheit angenommen worden. Von den 120 Abgeordneten stimmten 65 dafür und 50 dagegen. Drei Landtagsabgeordnete haben sich enthalten, während zwei bei der Abstimmung nicht anwesend waren.
- CDU: 6 Gegenstimmen, 33 Dafür-Stimmen, eine Enthaltung, eine nicht abgegebene Stimme
- AfD: 39 Gegenstimmen, eine nicht abgegebene Stimme
- BSW: 4 Gegenstimmen, 9 Dafür-Stimmen, 2 Enthaltungen
- SPD: 10 Dafür-Stimmen
- Grüne: 7 Dafür-Stimmen
- Linke: 6 Dafür-Stimmen
- fraktionslos: eine Gegenstimme
Interessant ist, dass die CDU und die Linke beide mit "Ja" gestimmt haben, obwohl von Seiten der CDU seit 2018 ein Verbot für Kooperationen besteht. Dort werden zwar gemeinschaftliche Abstimmungen mit der Linken nicht gänzlich verboten, aber eine allgemeine Zusammenarbeit in den Parlamenten und vor allem die Regierungsbildung mit der Partei ausgeschlossen.
Einige Abgeordnete haben nicht wie ihre Fraktionskollegen abgestimmt, etwa bei der CDU und dem BSW.
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