Klimaschutzfolgen Energieinfrastruktur: Initiative der AfD wird im Bundestag abgelehnt

Im Bundestag haben am vergangenen Donnerstag die Abgeordneten zum Thema "Gesetz zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur" namentlich abgestimmt. Was genau fordert die AfD? Und wie haben die Fraktionen abgestimmt?

Von news.de-Redakteur - Uhr

Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). (Foto) Suche
Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Fariha Farooqui
  • Der Antrag wurde im Bundestag abgelehnt
  • SPD, Union, Linke und Grüne stimmten dagegen, AfD dafür
  • Es gab eine Mehrheit von 443 gegen 131 Stimmen

Antrag AfD: Mehrheit stimmt für Ablehnung

Zwei Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion zur Beseitigung von Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland wurden im Bundestag in namentlicher Abstimmung abgelehnt. In einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie wurde die Ablehnung beider Entwürfe ebenfalls empfohlen.

Der Gesetzentwurf der AfD für ein „Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz“ sieht vor, das Atomgesetz zu ändern sowie zahlreiche klima- und energiepolitische Gesetze aufzuheben, darunter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), den Zertifikatehandel, das Gebäudeenergiegesetz (GEG), den Klima- und Transformationsfonds sowie die Gesetze zum Atom- und Kohlestromausstieg. Zudem fordert die Fraktion, das Kyoto-Protokoll von 1997 zu kündigen und aus dem Pariser Klimaabkommen von 2015 auszusteigen. Statt Emissionsminderung will die AfD auf eine Anpassung an Klimafolgen, mehr Vorsorge für Notlagen und eine Energieversorgung aus „nicht volatilen“ Quellen, insbesondere fossilen und nuklearen Kraftwerken setzen. Die AfD-Fraktion bezweifelt einen nennenswerten menschlichen Einfluss auf das Klima und widerspricht damit dem wissenschaftlichen Konsens der Klimawandelforschung (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Donnerstag stimmten dazu die Abgeordneten im Bundestag ab.

Der Antrag, der von der AfD in den Bundestag eingbracht wurde, ist mit einer deutlichen Mehrheit nicht abgelehnt worden. Von den 630 Abgeordneten stimmten 443 dagegen und 131 dafür. 56 Bundestagsabgeordnete waren bei der Abstimmung nicht anwesend.

  • Union: 204 Gegenstimmen, 4 nicht abgegebene Stimmen
  • AfD: 131 Dafür-Stimmen, 20 nicht abgegebene Stimmen
  • SPD: 114 Gegenstimmen, 6 nicht abgegebene Stimmen
  • Grüne: 77 Gegenstimmen, 8 nicht abgegebene Stimmen
  • Linke: 46 Gegenstimmen, 18 nicht abgegebene Stimmen
  • fraktionslos: 2 Gegenstimmen

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