
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) steht nach Darstellung des Verwaltungsgerichts Berlins vor einer Reihe juristischer Hürden, wenn er nach der Eilentscheidung zu seinem Asylkurs ein Hauptsache-Verfahren anstrebt. Eine Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts in der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ist nach dem Gesetz nicht möglich.
"Das Asylgesetz trifft für Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz in Eilverfahren eine Sonderregelung", erklärte eine Gerichtssprecherin. Demnach ist eine Beschwerde nicht vorgesehen. "Diese Regelung des Bundesgesetzgebers bezweckt die Beschleunigung gerichtlicher Eilverfahren in Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz", so die Sprecherin. In Asylverfahren befasse sich ein Gericht daher bereits im Eilverfahren tiefer mit dem Fall.
Gericht: Zurückweisung bei Grenzkontrollen rechtswidrig
In ihrem Beschluss gehen die Berliner Richter davon aus, dass das Ziel der Klage regelmäßig bereits mit dem Eilverfahren erreicht wird. Im vorliegenden Fall dürfte das so sein: Das Verwaltungsgericht stellte am Montag in einer Eilentscheidung fest, die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für ihren Asylantrag zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden.
Im konkreten Fall ging es um zwei Männer und eine Frau aus Somalia, die von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden. Die Frau hatte nach Gerichtsangaben neben dem Eilantrag auch Klage eingereicht. Da sie im Eilverfahren Recht bekommen hat, tritt voraussichtlich eine "Erledigungssituation" ein. Um unnötige Kosten zu sparen, könnte die Klägerin sofort eine sogenannte Erledigungserklärung abgeben. Dem könnte sich das Bundesinnenministerium anschließen - oder aber auch widersprechen.
Dobrindt hält an Asylkurs fest
"In dem Fall beschäftigt sich das Gericht aber lediglich mit der Frage, ob der Rechtsstreit erledigt ist oder nicht", erklärte die Sprecherin. Eine weitere inhaltliche Prüfung des Falles erfolge erst, wenn das Gericht zu dem Ergebnis komme, dass dies nicht der Fall sei.
Dobrindt hatte am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angeordnet, künftig auch Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen – allerdings mit Ausnahmen, etwa für Kinder und Schwangere.
Nach der Gerichtsentscheidung sagte Dobrindt, er wolle die Praxis an der Grenze nicht ändern und ein Hauptsache-Verfahren anstreben. Man glaube, dass man dort "deutlich Recht bekommen" werde.
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kns/roj/news.de
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