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Anzeige gegen Karl Lauterbach: Isolationspflicht missachtet? Gesundheitsminister wehrt sich

Seine akute Corona-Infektion mag Karl Lauterbach auskuriert haben, beschert dem Bundesgesundheitsminister nun jedoch ganz andere Probleme. Dem SPD-Politiker wird per Strafanzeige vorgeworfen, gegen die Isolationspflicht verstoßen zu haben.

Anzeige gegen Karl Lauterbach: Dem Bundesgesundheitsminister wird vorgeworfen, die aktuellen Regeln der Corona-Isolation missachtet zu haben. (Foto) Suche
Anzeige gegen Karl Lauterbach: Dem Bundesgesundheitsminister wird vorgeworfen, die aktuellen Regeln der Corona-Isolation missachtet zu haben. Bild: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Selbst vor dem vorsichtigsten Gesundheitsexperten macht das Coronavirus nicht Halt: Am 5. August 2022 wurde bekannt, dass sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit Sars-CoV-2 infiziert hat Sein Ministerium bestätigte, dass der 59-Jährige mit leichten Symptomen positiv auf Corona getestet worden war und seine Amtsgeschäfte aus der häuslichen Isolation wahrnehmen wolle. Nun steht jedoch der Vorwurf im Raum, Lauterbach habe es mit eben jener Isolation nicht sonderlich genau genommen.

Anzeige gegen Karl Lauterbach: Bundesgesundheitsminister soll Isolationsregeln nach Corona-Infektion missachtet haben

Diesen Vorwurf äußerte Marcel Luthe, seines Zeichens Chef der Good-Governance-Gewerkschaft und deutscher Politiker (Freie Wähler, vormals FPD). Der 44-Jährige hat, so berichtet es die "Berliner Zeitung" aktuell, gegen Karl Lauterbach Strafanzeige gestellt. Luthe sei davon überzeugt, Karl Lauterbach habe die geltenden Isolationsregeln für Corona-Infizierte missachtet und sich zu früh aus der häuslichen Quarantäne begeben. Luthe gehe es "um eine Gleichbehandlung von Bürgern und dem Gesundheitsminister", so die Begründung für die Anzeige.

Wie lange dauert die Corona-Isolation? Regel-Wirrwarr zwischen RKI-Ansage und Berliner Verordnung

Nachdem Karl Lauterbachs Corona-Infektion bekannt wurde, kurierte sich der Bundesgesundheitsminister einige Tage zuhause aus. Bereits vier Tage nach Bekanntwerden der Infektion gab Lauterbach in einem ARD-Interview ein Gesundheitsupdate. "Ganz fit bin ich noch nicht. Ich bin zwar wieder negativ, auch der PCR-Test liegt weit über 30, so dass ich also nicht mehr als ansteckend gelte." Angestellte im Gesundheitswesen beispielsweise dürfen mit solchen Testergebnissen den aktuellen RKI-Regeln zufolge bereits wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, da von keiner Ansteckungsgefahr mehr ausgegangen wird. Etwas anders sieht es das Corona-Regelwerk in Berlin. Der Verordnung zufolge darf derjenige schon vor Ablauf von 10 Tagen aus der Corona-Isolation raus, der mindestens 48 Stunden symptomfrei war - das Ergebnis eines Schnelltests oder PCR-Tests ist dabei nicht ausschlaggebend.

Hatte Karl Lauterbach zum Ende der Isolation trotz Negativ-Tests noch Corona-Symptome?

Genau dort könnte der Knackpunkt im Fall Lauterbach liegen: Zwar konnte der Bundesgesundheitsminister negative Testergebnisse vorweisen, deutete jedoch am vierten Tag seiner Erkrankung mit Sätzen wie "Langsam geht es aufwärts" und "Hoffe, die Genesung ist bald komplett" an, noch nicht wieder auf dem Damm zu sein.

Am 10. August 2022 war Karl Lauterbach bereits wieder im Kabinett zugegen - ein Unding für Marcel Luthe, der dem Bundesgesundheitsminister deshalb eine Zuwiderhandlung gegen die Isolationspflicht vorwirft und Anzeige erstattete. Mehrere Politiker, darunter Wolfgang Kubicki (FDP) und Kai Wegner (CDU) schlossen sich den von Luthe vorgebrachten Anschuldigungen an.

Karl Lauterbach verteidigt frühes Ende seiner Corona-Isolation

Ein Vorwurf, den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht auf sich sitzen lassen will. Der SPD-Politiker verteidigt sich nun gegen den Vorwurf, seine Corona-Isolation zu früh beendet zu haben. Er habe aber keine Symptome mehr gehabt, keine Hals- oder Kopfschmerzen, sondern sei einfach noch nicht fit gewesen, sagte Lauterbach dem "Spiegel". Er sei 48 Stunden, bevor er die Isolation beendet habe, negativ getestet gewesen - und zwar gleich dreimal.

"Es wird vollkommen zu Recht gefragt, ob ich gegen Isolationsregeln verstoßen habe. Denn wer das tut, gefährdet seine Mitmenschen", erklärte er. "An der Isolationsregel müssen wir festhalten", sagte Lauterbach. Sonst gingen Menschen mit Symptomen ins Büro, und Arbeitgeber könnten entsprechend Druck auf ihre Angestellten ausüben. "Das können wir nicht wollen."

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/news.de/dpa

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